hier: Ausräumung des Gremienvorbehaltes der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen für die Zeichnung von zusätzlichem Kapital der Trianel GmbH an der GESY Green Energy Systems GmbH zur Aufrechterhaltung der prozentualen Beteiligung der Trianel GmbH von 24,9% der Geschäftsanteile
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen stimmt vorbehaltlich
der noch folgenden Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW am 11.03.2013 zu,
dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW beschließen:
Der Entscheidung der Geschäftsführung der GSW als Vertreter in der Gesellschafterversammlung
der Trianel GmbH, - mit dem erklärten Vorbehalt der notwendigen
Gremienbeschlüsse der GSW - an der Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 12.12.2012 mitzuwirken, wird
zugestimmt.
Auszug aus der Beschlussvorlage der
Gesellschafterversammlung der Trianel GmbH vom 12.12.2012:
„Die
Gesellschafterversammlung stimmt der Erhöhung der Zeichnung von Kapital der
Trianel GmbH an der GESY Green Energy Systems GmbH („GESY“) zu Nennbeträgen von
bis zu EUR 150.000,- zuzüglich eines auf die Nennbeträge zu zahlenden Agios in
Höhe von bis zu EUR 115.500,- für die zusätzlich übernommenen Geschäftsanteile,
weiterhin entsprechend einer Beteiligung von maximal bis zu 24,9%, zu.
Die
Gesellschafterversammlung ermächtigt die Geschäftsführung, sämtliche zur
Umsetzung dieses Beschlusses erforderlichen Maßnahmen durchzuführen. Des
Weiteren erteilt die Gesellschafterversammlung die Zustimmung zum Abschluss
und/oder Eintritt in sämtliche(r) Verträge, die im Rahmen der Erhöhung der
Beteiligung erforderlich sind oder werden.
Eventuelle
Gremienvorbehalte seitens der Gesellschafter zu diesem Beschluss müssen bis zum
31. März 2013 ausgeräumt werden.“
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am
11.03.2013 wird die Ausräumung des Gremienvorbehaltes für die Zeichnung von
zusätzlichem Kapital der Trianel GmbH an der GESY Green Energy Systems GmbH zur
Aufrechterhaltung der prozentualen Beteiligung der Trianel GmbH von 24,9% der
Geschäftsanteile beraten. Nach erteilter Beschlussfassung des Aufsichtsrates
der GSW wird eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung ausgesprochen.
Zur Begründung wird inhaltlich auf den
Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen.
Wie mit der
Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der
GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung
gegeben.
Sollte eine
abweichende Beschlussfassung des Aufsichtsrates der GSW erfolgen, wird dem Rat
entsprechend berichtet.
Anlagen:
Vorlage Aufsichtsrat