Beschlussvorschlag:
Zur Teilnahme an den
mündlichen Abiturprüfungen 2013 werden folgende VertreterInnen benannt:
Gesamtschule
Städt. Gymnasium
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 27 Abs. 6 Ziff. 2 der Verordnung über den Bildungsgang und die
Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung
gem. § 52 Schulgesetz) vom 05.10.1998 in der zurzeit gültigen Fassung ist eine
Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers berechtigt, bei den mündlichen
Prüfungen und der entsprechenden Beratung und Beschlussfassung anwesend zu
sein. Für das Städt. Gymnasium und die Gesamtschule Kamen ist je eine Vertreterin
oder ein Vertreter zu benennen.
Die mündlichen Abiturprüfungen finden voraussichtlich wie folgt statt:
|
Städt.
Gymnasium |
Gesamtschule
Kamen |
4. Fach |
29.04.13 30.04.13 02.05.13 |
14.05.13 15.05.13 16.05.13 |
1. bis 3. Fach |
11.06.13 12.06.13 13.06.13 |
21.06.13 24.06.13 |
Entlassfeier |
28.06.13 |
28.06.13 |
In den vergangenen Jahren wurden folgende Vertreter benannt:
Jahr |
Städt. Gymnasium |
Gesamtschule Kamen |
2008 |
Herr Klanke |
Herr Weber |
2009 |
Herr Kemna |
Herr Müller |
2010 |
Herr Heidler |
Herr Kissing |
2011 |
Frau Gerdes |
Herr Wältermann |
2012 |
Frau Dreher |
Frau Gerdes |