hier: Auflösung der Glückaufschule
Beschlussvorschlag:
1. Der Rat der Stadt Kamen beschließt gem.
§ 81 Abs. 2 des Schulgesetzes für das Land NRW
(SchulG) die Glückaufschule, Gemeinschaftsgrundschule, zum Ende des Schuljahres
2012/13 (31.07.2013) aufzulösen.
2. Eingangsklassen werden ab dem Schuljahr 2010/11 nicht mehr gebildet.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die gem. § 81 Abs. 3 SchulG erforderliche Genehmigung der Bezirksregierung einzuholen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Allgemeines
Im Rahmen der Festlegung der Zügigkeit der Kamener Grundschulen (BV Nr. 011/2007) im Jahr 2007 hat die Verwaltung bewusst vorgetragen, den aktuellen Raumbestand zunächst fortzuführen und diesen nicht etwa aus finanzpolitischen Gründen mit Blick auf die demographische Entwicklung bereits zum damaligen Zeitpunkt zurückzunehmen. Hintergrund für diese komfortable Regelung war, den Schulen eine größtmögliche Flexibilität bei der Erfüllung des Elternwillens mit Blick auf ihr Schulwahlverhalten zu ermöglichen. Im Jahr 2007 bestand bereits ein Raumüberhang von 15 – 20 %.
Die Verwaltung hat aber gleichzeitig auch dargelegt, dass bei der künftigen Schulraumbereitstellung der weitere Rückgang der Schulanfängerzahlen zu realisieren und die Einsparung von Schulraumbevorratung parlamentarisch zu erörtern sein wird. Wenn im Schuljahr 2006/07 noch 1.821 Schüler in der Primarstufe beschult wurden, so beläuft sich die Zahl im laufenden Schuljahr 2009/10 nur noch auf 1.622. Diese Zahl wird sich in den nächsten Jahren weiterhin verringern. In der Zeitachse sah die Verwaltung eine derartige Entscheidung für die Jahre 2010/11. Die Entwicklung der Schulanmeldezahlen ab 2010 bestätigt diesen Zeitpunkt.
Entwicklung der Schulanfängerzahlen
Auf Basis der Einwohnermeldedatei kann zum jetzigen Zeitpunkt eine fundierte
Aussage bis zum Einschulungsjahr 2014/15 getroffen werden. Die nachstehende
Tabelle 1 berücksichtigt alle Kinder, die bis zum 01.01.2009 geboren wurden und
somit zum Schuljahr 2014/15 schulpflichtig werden. Geringfügige Änderungen
entstehen lediglich durch Zu- und Wegzüge. Verbindliche Aussagen zum Schuljahr
2015/16 sind erst nach dem Stand vom 01.01.2010 möglich. Eine erste Auswertung
nach dem Stand vom 31.10.2009 lässt allerdings einen weiteren Rückgang der
Geburtenzahl im Jahr 2009 erwarten.
Um die Wohnadressen der Kinder zu verdeutlichen, wurde die Tabelle zudem auf der Grundlage der alten Schulbezirke, allerdings unter Zugrundelegung der neuen Einschulungsstichtage erarbeitet.
Tabelle 1
|
Schulanfänger |
||||
alter Schulbezirk |
2010/11 |
2011/12 |
2012/13 |
2013/14 |
2014/15 |
|
02.09.03-01.09.04 |
02.09.04-01.10.05 |
02.10.05-01.11.06 |
02.11.06-01.12.07 |
02.12.07-01.01.09 |
|
12 Monate |
13 Monate |
13 Monate |
13 Monate |
13 Monate |
Eichendorffschule |
29 |
45 |
45 |
33 |
38 |
Jahnschule |
44 |
41 |
37 |
40 |
42 |
Überschn.-Gebiet |
9 |
9 |
12 |
9 |
21 |
Methler gesamt |
82 |
95 |
94 |
82 |
101 |
Astrid-Lindgren-Schule |
50 |
62 |
43 |
51 |
42 |
Astrid-Lindgren-Schule
Teilst. |
11 |
10 |
6 |
25 |
11 |
Überschn.-Gebiet |
6 |
2 |
11 |
5 |
7 |
Heeren gesamt |
67 |
74 |
60 |
81 |
60 |
Südschule |
40 |
27 |
29 |
29 |
30 |
Friedrich-Ebert-Schule |
57 |
69 |
61 |
66 |
70 |
Überschn.-Gebiet FES/GLAS |
13 |
12 |
16 |
15 |
15 |
Glückaufschule |
41 |
57 |
32 |
52 |
54 |
Überschn.-Gebiet DIWS/GLAS |
5 |
4 |
8 |
9 |
3 |
Diesterwegschule |
58 |
56 |
68 |
65 |
62 |
Kamen-Mitte/-Süd gesamt |
214 |
225 |
214 |
236 |
234 |
|
|
|
|
|
|
Summe |
363 |
394 |
368 |
399 |
395 |
Anmeldeergebnisse für das Schuljahr 2010/11
Die folgende Tabelle 2 veranschaulicht am Beispiel des Einschulungsjahres 2010/11 die Veränderungen zwischen ehemaligem Schulbezirk und Überschneidungsgebieten sowie dem nunmehr geltenden Elternwillen. Die geringe summarische Abweichung (363 : 360) ergibt sich durch zwischenzeitliche Wohnortwechsel.
Tabelle 2
alter Schulbezirk |
2010/11 |
|
|
02.09.03-01.09.04 |
Anmeldeergebnisse 2010/11 |
|
12 Monate |
Stand 27.10.2009 |
Eichendorffschule |
29 |
42 |
Jahnschule |
44 |
40 |
Überschn.-Gebiet |
9 |
|
Methler gesamt |
82 |
82 |
Astrid-Lindgren-Schule |
50 |
54 |
Astrid-Lindgren-Schule
Teilst. |
11 |
14 |
Überschn.-Gebiet |
6 |
|
Heeren gesamt |
67 |
68 |
Südschule |
40 |
37 |
Südschule Teilst. Heiliger
Josef |
|
29 |
Friedrich-Ebert-Schule |
57 |
62 |
Überschn.-Gebiet FES/GLAS |
13 |
|
Glückaufschule |
41 |
|
Überschn.-Gebiet DIWS/GLAS |
5 |
|
Diesterwegschule |
58 |
82 |
Kamen-Mitte/-Süd gesamt |
214 |
210 |
Summe |
363 |
360 |
In Methler besteht ein ausgewogenes Verhältnis. Das Überschneidungsgebiet wurde in der
Vergangenheit sowohl der Jahnschule als auch der Eichendorffschule zugerechnet. Einschneidende Veränderungen werden auch in der Zukunft nicht erwartet.
In Heeren-Werve wurde das Überschneidungsgebiet traditionell dem Teilstandort zugerechnet, da auch in der Vergangenheit für eine Klassenbildung an der damaligen Schule In der Mark
diese Schülerzahlen benötigt wurden. Von insgesamt 17 Kindern, die dem Teilstandort zugeordnet waren, wurden 14 Kinder direkt für den Teilstandort angemeldet. Der Schulverbund bietet die Grundlage für die Realisierung einer ausgewogenen Klassenbildung an der Stammschule und dem Teilstandort.
Es muss aber gesehen werden, dass regelmäßig eine Klassenbildung auch in der Zukunft nur durch Zuweisungen von Kindern aus dem Bereich Heeren möglich sein wird. Es ist daher zu erwarten, dass der Elternwille auch für diesen Stadtteil eine parlamentarische Entscheidung einfordern wird.
In Kamen-Mitte gestaltet sich die Situation
schwierig, da
1. die Anmeldezahl zum
Teilstandort Heiliger Josef nicht kalkulierbar ist
(Anmeldungen 2009 = 13 und
2010 = 29) und
2. die Anmeldezahl zur
Glückaufschule nicht der Zahl des ehemaligen Schulbezirks entspricht. Im Schuljahr 2009/10 besuchen
lediglich 23 Kinder den 1. Jahrgang (Schülerzahl
lt. Schulbezirk 42 zzgl. 23 aus den Überschneidungsgebieten).
Für das Schuljahr 2010/11
wurden nur 11 Kinder angemeldet, so dass keine Klassen-
bildung möglich war. Die
Eltern und auch der Schul- und Sportausschuss wurden durch
Schreiben vom 30.09.09
entsprechend informiert.
Schulanfängerzahlen an der Glückaufschule
Die ausgesprochen geringe Anmeldezahl an der Glückaufschule
hat die Verwaltung dazu veranlasst, im Detail zu hinterfragen, für welche
Grundschule sich die Eltern aus diesem ehemaligen Schulbezirk entschieden
haben. Das Ergebnis dieser Auswertung zeigt die nachstehende Tabelle 3.
Tabelle 3
Schulanmeldungen 2010/11 aus dem ehemaligen Schulbezirk Glückaufschule
sowie den Überschneidungsgebieten
einschl. der 11 ursprünglich an der Glückaufschule angemeldeten Kinder – Angabe
in ( ):
Diesterwegschule insgesamt
23 (6) 15 Schulbezirk (5) 8 Übersch. (1)
Friedrich-Ebert-Schule insgesamt
17 (3) 12 Schulbezirk (3) 5 Übersch. (-)
TS Heiliger Josef insgesamt
17 (1) 13 Schulbezirk (1) 4 Übersch.
Südschule insgesamt 1 (1) 1 Schulbezirk (1)
Diese Übersicht belegt eindeutig, dass der Elternwille nicht die ehemalige Schulbezirksregelung widerspiegelt. Die Ursachen für diese Entwicklung liegen möglicherweise bereits in der Aussage im Schulgutachten, dass der Schulstandort Glückaufschule verzichtbar sein könnte und vielleicht auch in der aktuellen Veröffentlichung über die Personalsituation an der Glückaufschule. Zudem hat die Glückaufschule in ihrem eigenen Internetauftritt bereits die Aufgabe des Schulstandortes avisiert.
Die Verwaltung und auch der zuständige Schulamtsdirektor des Kreises Unna betonen, dass die Qualität der Schule und auch die Lehrersituation nicht ursächlich für die geringe Nachfrage der Schule sein können. Evtl. Befürchtungen seitens der Eltern, die pädagogische Qualität der Schule verringere sich, seien vollkommen grundlos. Das Schulamt des Kreises Unna gewährleiste bis zum letzten Schultag eine qualifizierte pädagogische Versorgung. Die neue Schulleitung und das Lehrerkollegium leisten - wie alle Kamener Schulen - eine hervorragende Arbeit auf gleich hohem pädagogischen Niveau. Dies gilt auch für die außerunterrichtlichen Betreuungsangebote.
Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass auch in den Schuljahren ab 2011/12 an der Glückaufschule keine Klassenbildung gelingen wird.
Damit stellt sich die Klassenbildung am Standort Glückaufschule wie folgt dar:
Anzahl Klassen |
2009/10 |
2010/11 |
2011/12 |
2012/13 |
2013/14 |
1. Jahrgang |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
2. Jahrgang |
1 |
1 |
0 |
0 |
0 |
3. Jahrgang |
2 |
1 |
1 |
0 |
0 |
4. Jahrgang |
2 |
2 |
1 |
1 |
0 |
Die in der Anlage beigefügten Pläne veranschaulichen für die Einschulungen 2011 – 2014 die Wohnadressen (nicht die Schülerzahl) des ehemaligen Schulbezirks Glückaufschule. Hieraus wird auch die Entfernung zu den benachbarten Schulstandorten der Friedrich-Ebert-Schule und der Diesterwegschule deutlich.
Entwicklung der Schülerzahlen in Kamen-Mitte und
Südkamen
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung am Standort der Glückaufschule war der Schulträger aufgefordert, die Entwicklung der Schulanfängerzahlen in Kamen-Mitte und Südkamen zu analysieren und die Mindestzahl der erforderlichen Klassenbildungen zu errechnen. In Kamen-Mitte einschl. Südkamen ergibt sich allein bezogen auf den Klassenfrequenzrichtwert von 24 (Bandbreite 18 bis 30) eine 9-Zügigkeit. Da die Klassenfrequenzen je Schulstandort mit Blick auf das Schulwahlverhalten der Eltern rechnerisch nicht bestimmbar sind, ist es durchaus denkbar, dass an einem Standort kleine Klassen zu Lasten großer Klassen an den anderen Schulen entstehen. Das bedeutet dann aber auch, dass 10 Eingangsklassen gebildet werden müssen. Durch die Festlegung der Zügigkeit für die einzelnen Schulen ist hier eine Steuerungsmöglichkeit seitens des Schulträgers gegeben.
Stadtteil |
Schuljahr 2011/12 |
Schuljahr 2012/13 |
Schuljahr 2013/14 |
Schuljahr 2014/15 |
||||
|
Schüler |
Klassen |
Schüler |
Klassen |
Schüler |
Klassen |
Schüler |
Klassen |
Kamen-Mitte + Südkamen |
225 |
9 (25,25,25,25,25,25, 25,25,25) |
214 |
9 (23,23,24,24,24,24, 24,24,24) |
236 |
9 (26,26,26,26,26,26, 26,27,27) |
234 |
9 (26,26,26,26,26,26, 26,26,26) |
|
|
altern. 10 (22,22,22,22,22,23, 23,23,23, 23) |
|
altern. 10 (21,21,21,21,21,21, 22,22,22,22) |
|
altern. 10 (23,23,23,23,24,24, 24,24,24, 24) |
|
altern. 10 (23,23,23,23,23,23, 24,24,24, 24) |
Schulraumbedarf und -angebot in Kamen-Mitte und
Südkamen
Im Rahmen der Prüfung über eine Auflösung der Glückaufschule ist neben der Feststellung der notwendigen Klassenbildung zwangsläufig auch ein Abgleich des vorhandenen Raumangebotes mit dem erforderlichen Raumbedarf vorzunehmen.
vorhandenes Schulraumangebot
Das Raumangebot wurde bereits im Rahmen der Beschlussfassung über die Zügigkeit
der Grundschulen hinterfragt. Festzustellen bleibt, dass für das erforderliche
Raumangebot die Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemein
bildende Schulen und Förderschulen gem. RdErl. des Ministeriums für Schule und
Weiterbildung vom 19.10.1995, zuletzt geänd. durch RdErl. vom 04.10.2005, zu
beachten ist. Das Raumprogramm sieht für
1- bis 4-zügige Grundschulen jeweils eine bestimmte Anzahl von Räumen vor. Die
Größe der Unterrichts- und Mehrzweckräume ist abhängig von der jeweiligen
Schülerzahl, die der Lehrmittelräume und des Forums von der jeweiligen
Zügigkeit.
Hiernach sind vorzuhalten:
Unterrichtsräume 4 Räume je Zug
Mehrzweckräume 1
Mehrzweckraum je Zug
Lehrmittelräume 30
qm, 35 qm, 40 qm bzw. 50 qm von 1- bis 4-zügig
Forum 150 qm (1- bis 3-zügig), 160 qm (4-zügig)
Mit diesen Grundsätzen für die Aufstellung von Raumprogrammen war das in den Grundschulen vorhandene Raumangebot abzugleichen. Ein objektiver Abgleich konnte sich aber nur an den tatsächlich vorhandenen Räumen und unabhängig von der tatsächlichen Nutzung orientieren. Soweit Raumüberhang besteht, findet entweder eine Fremdnutzung (z.B. PC-Schulungen in der Südschule) oder eine individuelle Nutzung durch die Schule, z.B. Schulbüchereien, Leseräume, PC-Räume etc., statt.
Hiernach ist an Raumangebot vorhanden:
|
Unterrichts- |
Mehrzweck- |
Lehrmittel- |
Forum |
Klassenbildung im
Schuljahr 2009/10 |
Diesterwegschule |
13 |
2 + OGS |
60 |
ca. 130 |
13 |
Friedrich-Ebert-Schule |
14 |
4 + OGS |
75 |
ca. 156 |
12 |
Südschule |
12 |
3 + OGS |
60 |
ca. 155 |
7 |
TS Heiliger Josef |
4 |
1 + 1 Betreuung |
27 |
ca. 144 |
4 |
Abgleich des Raumbedarfs mit dem vorhandenen Angebot
Für Kamen-Mitte und Südkamen werden bei einer 9-Zügigkeit mind. 36 Unterrichtsräume benötigt. Der Bedarf wird gedeckt durch den Standort Heiliger Josef mit 4 Räumen sowie je mind. 12 Räumen an der Diesterwegschule, der Südschule und der Friedrich-Ebert-Schule.
Damit ist aus räumlicher Sicht auch eine 10-Zügigkeit realisierbar.
Die Entwicklung der Schülerzahlen in Kamen-Mitte/Südkamen zeigt bis einschl. des Schuljahres 2014/15 eine 9- bis 10-Zügigkeit. Vom Schuljahr 2015/16 an sind für die Einschulungen ausschließlich 12 Monate zugrunde zu legen. Das bedeutet eine Verringerung der Schulanfängerzahl um ca. 25 Kinder. Zudem lässt die demografische Entwicklung einen weiteren Rückgang der Geburtenzahl erwarten. Evtl. Engpässe mit Blick auf das vorhandene Raumangebot und evtl. Fremdnutzungen bzw. besondere Raumnutzungen sind ab 2015/16 nicht mehr zu erwarten.
Prüfergebnis
Ein Abgleich der Schulanfängerzahlen der kommenden Jahre mit dem vorhandenen Raumangebot an den anderen Grundschulstandorten zeigt, dass auf den Schulstandort der Glückaufschule verzichtet werden kann.
Bei der Auflösung von Schulen muss gewährleistet sein, dass das Angebot in zumutbarer Weise erreichbar bleibt. Durch die räumliche Nähe zur Friedrich-Ebert-Schule, Diesterwegschule und die Südschule einschl. ihres Teilstandortes Heiliger Josef wird ein Grundschulangebot für alle Kinder in fußläufig zumutbarer Entfernung vorgehalten. Damit sind die Voraussetzungen gegeben, eine grundsätzliche Entscheidung über die Auflösung der Glückaufschule herbeiführen zu können und im Rahmen der gesetzlichen Regelung als Schulträger auch verantwortlich beschließen zu lassen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Glückaufschule zum Ende des Schuljahres 2012/13 aufzulösen. Wie die Tabelle über die Klassenbildung an der Glückaufschule zeigt, werden dann alle Kinder, die jetzt die Glückaufschule besuchen, ihre Grundschulzeit auch an dieser Schule beenden können.
Die haushaltliche Entwicklung, bezogen auf den Schulstandort der Glückaufschule, ist entscheidungstechnisch und verfahrensrechtlich nicht von besonderer Relevanz. Die Verwaltung ist jedoch bemüht, in der Sitzung des Schul- und Sportausschusses Kosteneckpunkte zu benennen. Spätestens zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wird ein Vortrag zugesagt.
Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass ggf. Landesmittel aus den Zuweisungen zur offenen Ganztagsgrundschule zurückzuzahlen sind. Es handelt sich hierbei um einen Betrag in Höhe von rd. 57.000,-- €.
Weiteres Verfahren
Nach § 81 Abs. 2 SchulG beschließt der Schulträger über die Errichtung, die Änderung und die Auflösung einer Schule. In § 82 SchulG ist die Mindestgröße von Schulen festgelegt. Danach müssen Schulen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben. Das sind bei der Errichtung mindestens 2 Parallelklassen pro Jahrgang und bei der Fortführung mindestens 1 Klasse pro Jahrgang.
§ 76 SchulG bestimmt, dass die Schule vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen ist. Hierzu gehören gem. Ziff. 1 insbesondere die Teilung, Zusammenlegung, Änderung und Auflösung der Schule. Der Schulleiter und auch das Schulamt des Kreises Unna wurden bereits über die beabsichtigte Auflösung der Glückaufschule informiert. Das Beteiligungverfahren der Schulkonferenz wurde veranlasst.
Der Ratsbeschluss über die Auflösung der Glückaufschule erfordert gem. § 81 Abs. 3 SchulG die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Genehmigung einzuholen.
Anlagen:
4 Pläne