Betreff
Regionales Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche
hier: Beschluss der Fortschreibung 2007
Vorlage
089/2007
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das “Regionale Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche” (REHK), Fortschreibung 2007, zustimmend zur Kenntnis.

 

Die interkommunale Vereinbarung gem. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.06.2001 bleibt bestehen.

 

Die Stadt Kamen wird weiterhin im Arbeitskreis REHK mitwirken und bei der Umsetzung der beschlossenen Zielsetzung mitarbeiten.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf der Fortschreibung des REHK wurde in der Sitzung des Planungs- und Umwelt­ausschusses am 23.04.2007 durch Herrn Dipl.-Kfm. Jörg Lehnerdt, BBE Unternehmensberatung GmbH, Köln, vorgestellt. Zwischenzeitlich liegt die Fortschreibung des REHK in Druckform vor und ist als Anlage beigefügt.

 

 

1.       Anlass für die Gründung des IKZ-Arbeitskreises “Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet”

Der Einzelhandel gehört neben Kultur, Begegnung, Arbeiten und Gastronomie zum städtischen Leben. Er bestimmt in seinen vielfältigen Facetten in hohem Maße die Lebendigkeit und die Attraktivität der urbanen Zentren.
Allerdings ist seit Jahren die Tendenz festzustellen, dass besonders der großflächige Einzelhandel die gewachsenen Zentren verlässt und sich an städtebaulich nicht inte­grierten Standorten außerhalb ansiedelt. Die Folge sind Attraktivitätsverluste in inner­städtischen Lagen und eine Ausdünnung der wohnortnahen Grundversorgung.
Dieser Entwicklung wollten vor einigen Jahren eine Reihe von Städten und Gemeinden im östlichen Ruhrgebiet nicht tatenlos zusehen und beauftragten zusammen mit den entsprechenden Kreisen, Bezirksregierungen, dem Einzelhandelsverbandes Westfalen-Mitte und Industrie- und Handwerkskammern mit Unterstützung der Bezirksregierung Arnsberg und des Landes NRW einen Gutachter mit der Entwicklung eines gemeinde­übergreifenden Konzeptes für eine abgestimmte Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen in der Region.
Als Ergebnis dieses Gutachtens besteht seit dem Jahre 2001 der Arbeitskreis “Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche” (REHK), dem inzwischen 23 Kommunen, fünf Industrie- und Handelskammern, drei Kreise, zwei Bezirksregierungen und der Einzelhandelsverband Westfalen-Mitte e.V. angehören.
Wichtigstes Ziel des Konzeptes ist die Stärkung der Innenstädte und die Sicherung der Nahversorgung. In Konkretisierung der bereits durch die Landesplanung vorgegebenen Anforderungen wurde dazu für die wichtigsten Formen großflächigen Einzelhandels Bedingungen vereinbart, unter denen sie im Geltungsbereich des REHK im “Regionalen Konsens” angesiedelt werden können. Hinzu kommt eine Festlegung und räumliche Angrenzung regional bedeutsamer zentraler Versorgungsbereiche und ergänzender Standorte für Möbel- und Einrichtungshäuser, Baumärkte und Gartencenter.


2.       Interkommunale Vereinbarung

Dazu haben die beteiligten Kommunen eine entsprechende Vereinbarung getroffen, die Grundlage des gemeinsamen Handelns ist.

Angestrebt wird:

-      die Stärkung der innerstädtischen Zentren,
-      die Stärkung der Stadtteilzentren mit ihrer Grundversorgung,
-      ein ergänzendes Versorgungsnetz von Sondergebieten mit nicht  zentrenrelevanten
       Angeboten an ausgewählten Standorten auch außerhalb der Zentren und
-      eine aktive Flächenpolitik, um mit marktwirtschaftlichen Mitteln
-      Investitionen in die städtebaulich geeigneten (integrierten) Standorte zu lenken

Wichtig dabei war die Verabredung, immer dann einen “Regionalen Konsens” mit betrof­fenen Nachbargemeinden zu suchen, wenn ein Einzelhandelsvorhaben infolge seiner Größe und seines Standortes überörtliche Auswirkungen erwarten ließ. Dabei wurden bewusst hohe Anforderungen an die Standortqualität eines Vorhabens festgelegt, während eine quantitative Begrenzung von Entwicklungsspielräumen nur in wenigen Ausnahme­fällen vorgesehen ist.


3.       Erste Erfahrungen

In der Praxis werden die relevanten Einzelhandelsvorhaben regelmäßig interkommunal in einem Arbeitskreis unter den beteiligten Kommunen, Behörden und Interessenverbänden erörtert.

Neben der Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen zu einzelhandelsrelevanten Fragen auf der Grundlage des REHK werden außerdem Diskussionen mit der interes­sierten Öffentlichkeit und der Fachwelt durchgeführt. Auf einer Fachtagung am 11. November 2005 in Dortmund wurde auf Basis der Erfahrungen mit dem REHK für das Östliche Ruhrgebiet die Zweckmäßigkeit von interkommunalen Einzelhandelskonzepten diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits erste Ergebnisse der Fortschreibung des REHK vor, mittlerweile ist sie abgeschlossen.


4.       Preisverleihung

Seit 2001 besteht das “Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche” seinen Praxistext erfolgreich. Als bundesweit einziges regionales Einzelhandelskonzept wurde es im Oktober 2006 vom Bundesbauministerium im Rahmen des “kommKoop”-Wettbewerbs ausgezeichnet. Diese Auszeichnung dient allen beteiligten Kommunen als deutliche Bestätigung dafür, dass ihre damalige Entscheidung richtig war, bei der Entwicklung ihrer Einzelhandelsstrukturen eng zusammen zu arbeiten. Die Koope­ration im Östlichen Ruhrgebiet hat zu einem besseren Verständnis und zu einer höheren Akzeptanz der jeweiligen Belange beigetragen.  Daher bestätigt die vorliegende Fort­schreibung die 2001 vereinbarten Ziele und Verfahren in ihren wesentlichen Punkten.


5.       Spielregeln

Es ist auch deutlich geworden, dass sich die vereinbarten Spielregeln zum Umgang mit großflächigen Einzelhandelsvorhaben bewährt haben. Viele Einzelfälle wurden dank der leicht nachvollziehbaren Prüfkriterien gar nicht erst zum Streitfall, meist konnte schnell der “Regionale Konsens” festgestellt werden. Mögliche Prüfkriterien sind die Standortqualität, die Tragfähigkeit, die erwarteten Auswirkungen, die Umsatz-Kaufkraft-Relation und der Umsatzanteil mit Auswärtigen. Welche davon im Einzelfall relevant sind, hängt vom Sortimentsschwerpunkt eines Vorhabens ab.
Durch Anwendung dieser relativ einfachen Verfahren konnte Verwaltungsaufwand reduziert und die beschleunigte Realisierung sinnvoller Vorhaben erreicht werden.


6.       Fortschreibung

Für eine Fortschreibung schon nach rund 5 Jahren sprachen mehrere Gründe:

Zunächst galt es, die aufgrund der anhaltend dynamischen Entwicklung des Einzel­handelssektors eingetretenen Bestandsveränderungen festzustellen. Vor diesem Hinter­grund sollte auch eine Evaluation der Wirksamkeit der verabredeten Verfahren in Hinblick auf eventuell erforderliche Weiterentwicklungen erfolgen. Damit sollte sichergestellt werden, dass weiterhin eine realistische Entscheidungs- und Abstimmungsgrundlage für künftige Projekte vorlag. Die Fortschreibung des Konzeptes ist unter ausdrücklicher Würdi­gung der Erfahrungen erarbeitet worden, die seit der Vereinbarung im Jahr 2001 bei den Entscheidungsträgern der Region und mit dem Instrument REHK auch in anderen Teilen von NRW oder außerhalb gesammelt wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass nur gering­fügige Änderungen notwendig wurden und der Schwerpunkt auf eine Aktualisierung der Grundlagen zu legen war. Die im Rahmen der Fortschreibung erfolgte Befragung der Beteiligten ergab einen deutlichen Wunsch und Notwendigkeit, die Arbeit fortzusetzen, verbunden mit einer Bekräftigung des Mandats des Arbeitskreises.

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die kontinuierliche, vertrauensvolle und an der Sache orientierte Zusammenarbeit aller Akteure den wesentlichen Grund für den Erfolg darstellt.

Die Fortschreibung stellt sicher, dass der bisherige Erfolg des Arbeitskreises auch weiterhin gewährleistet ist.


7.       Beitritt

Eine Reihe von Kommunen hat bisher erfolgreich und zur Zufriedenheit aller im Arbeitskreis mitgearbeitet, ohne ihm formell beigetreten zu sein.

Die Kommunen Datteln, Hattingen, Herne und Witten haben signalisiert, dies nachzuholen.


Anlage

 

Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet u. angrenzende Bereiche, Fortschreibung 2007 (Verteiler: ordentliche Mitglieder sowie Fraktionsgeschäftsstellen)