hier: Beschluss der Fortschreibung 2007
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt das “Regionale Einzelhandelskonzept für das östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche” (REHK), Fortschreibung 2007, zustimmend zur Kenntnis.
Die interkommunale Vereinbarung gem. Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 19.06.2001 bleibt bestehen.
Die Stadt Kamen wird weiterhin im Arbeitskreis REHK mitwirken und bei der Umsetzung der beschlossenen Zielsetzung mitarbeiten.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Entwurf der Fortschreibung des REHK wurde in der Sitzung des Planungs- und Umweltausschusses am 23.04.2007 durch Herrn Dipl.-Kfm. Jörg Lehnerdt, BBE Unternehmensberatung GmbH, Köln, vorgestellt. Zwischenzeitlich liegt die Fortschreibung des REHK in Druckform vor und ist als Anlage beigefügt.
1. Anlass für die Gründung des
IKZ-Arbeitskreises “Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet”
Der Einzelhandel gehört neben Kultur, Begegnung, Arbeiten und Gastronomie
zum städtischen Leben. Er bestimmt in seinen vielfältigen Facetten in hohem
Maße die Lebendigkeit und die Attraktivität der urbanen Zentren.
Allerdings ist seit Jahren die Tendenz festzustellen, dass besonders der
großflächige Einzelhandel die gewachsenen Zentren verlässt und sich an städtebaulich
nicht integrierten Standorten außerhalb ansiedelt. Die Folge sind
Attraktivitätsverluste in innerstädtischen Lagen und eine Ausdünnung der
wohnortnahen Grundversorgung.
Dieser Entwicklung wollten vor einigen Jahren eine Reihe von Städten und Gemeinden
im östlichen Ruhrgebiet nicht tatenlos zusehen und beauftragten zusammen
mit den entsprechenden Kreisen, Bezirksregierungen, dem Einzelhandelsverbandes
Westfalen-Mitte und Industrie- und Handwerkskammern mit Unterstützung der
Bezirksregierung Arnsberg und des Landes NRW einen Gutachter mit der
Entwicklung eines gemeindeübergreifenden Konzeptes für eine abgestimmte
Entwicklung der Einzelhandelsstrukturen in der Region.
Als Ergebnis dieses Gutachtens besteht seit dem Jahre 2001 der Arbeitskreis
“Regionales Einzelhandelskonzept Östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche”
(REHK), dem inzwischen 23 Kommunen, fünf Industrie- und
Handelskammern, drei Kreise, zwei Bezirksregierungen und der
Einzelhandelsverband Westfalen-Mitte e.V. angehören.
Wichtigstes Ziel des Konzeptes ist die Stärkung der Innenstädte und die
Sicherung der Nahversorgung. In Konkretisierung der bereits durch die
Landesplanung vorgegebenen Anforderungen wurde dazu für die wichtigsten Formen
großflächigen Einzelhandels Bedingungen vereinbart, unter denen sie im
Geltungsbereich des REHK im “Regionalen Konsens” angesiedelt werden können.
Hinzu kommt eine Festlegung und räumliche Angrenzung regional bedeutsamer
zentraler Versorgungsbereiche und ergänzender Standorte für Möbel- und Einrichtungshäuser,
Baumärkte und Gartencenter.
2. Interkommunale
Vereinbarung
Dazu haben die beteiligten Kommunen eine entsprechende Vereinbarung
getroffen, die Grundlage des gemeinsamen Handelns ist.
Angestrebt wird:
- die Stärkung der innerstädtischen
Zentren,
- die Stärkung der Stadtteilzentren
mit ihrer Grundversorgung,
- ein ergänzendes Versorgungsnetz von
Sondergebieten mit nicht
zentrenrelevanten
Angeboten an ausgewählten
Standorten auch außerhalb der Zentren und
- eine aktive Flächenpolitik, um mit
marktwirtschaftlichen Mitteln
- Investitionen in die städtebaulich
geeigneten (integrierten) Standorte zu lenken
Wichtig dabei war die Verabredung, immer dann einen “Regionalen Konsens” mit
betroffenen Nachbargemeinden zu suchen, wenn ein Einzelhandelsvorhaben infolge
seiner Größe und seines Standortes überörtliche Auswirkungen erwarten ließ.
Dabei wurden bewusst hohe Anforderungen an die Standortqualität eines Vorhabens
festgelegt, während eine quantitative Begrenzung von Entwicklungsspielräumen
nur in wenigen Ausnahmefällen vorgesehen ist.
3. Erste Erfahrungen
In der Praxis werden die relevanten Einzelhandelsvorhaben regelmäßig
interkommunal in einem Arbeitskreis unter den beteiligten Kommunen, Behörden
und Interessenverbänden erörtert.
Neben der Abstimmung zwischen den beteiligten Kommunen zu
einzelhandelsrelevanten Fragen auf der Grundlage des REHK werden außerdem
Diskussionen mit der interessierten Öffentlichkeit und der Fachwelt
durchgeführt. Auf einer Fachtagung am
11. November 2005 in Dortmund wurde auf Basis der Erfahrungen mit dem REHK
für das Östliche Ruhrgebiet die Zweckmäßigkeit von interkommunalen
Einzelhandelskonzepten diskutiert. Zu diesem Zeitpunkt lagen bereits erste
Ergebnisse der Fortschreibung des REHK vor, mittlerweile ist sie abgeschlossen.
4. Preisverleihung
Seit 2001 besteht das “Regionale Einzelhandelskonzept für das Östliche
Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche” seinen Praxistext erfolgreich. Als
bundesweit einziges regionales Einzelhandelskonzept wurde es im Oktober 2006 vom
Bundesbauministerium im Rahmen des “kommKoop”-Wettbewerbs ausgezeichnet. Diese
Auszeichnung dient allen beteiligten Kommunen als deutliche Bestätigung dafür,
dass ihre damalige Entscheidung richtig war, bei der Entwicklung ihrer
Einzelhandelsstrukturen eng zusammen zu arbeiten. Die Kooperation im Östlichen
Ruhrgebiet hat zu einem besseren Verständnis und zu einer höheren Akzeptanz der
jeweiligen Belange beigetragen. Daher
bestätigt die vorliegende Fortschreibung die 2001 vereinbarten Ziele und
Verfahren in ihren wesentlichen Punkten.
5. Spielregeln
Es ist auch deutlich geworden, dass sich die vereinbarten Spielregeln zum
Umgang mit großflächigen Einzelhandelsvorhaben bewährt haben. Viele Einzelfälle
wurden dank der leicht nachvollziehbaren Prüfkriterien gar nicht erst zum
Streitfall, meist konnte schnell der “Regionale Konsens” festgestellt werden.
Mögliche Prüfkriterien sind die Standortqualität, die Tragfähigkeit, die
erwarteten Auswirkungen, die Umsatz-Kaufkraft-Relation und der Umsatzanteil mit
Auswärtigen. Welche davon im Einzelfall relevant sind, hängt vom
Sortimentsschwerpunkt eines Vorhabens ab.
Durch Anwendung dieser relativ einfachen Verfahren konnte Verwaltungsaufwand
reduziert und die beschleunigte Realisierung sinnvoller Vorhaben erreicht
werden.
6. Fortschreibung
Für eine Fortschreibung schon nach rund 5 Jahren sprachen mehrere Gründe:
Zunächst galt es, die aufgrund der anhaltend dynamischen Entwicklung des Einzelhandelssektors
eingetretenen Bestandsveränderungen festzustellen. Vor diesem Hintergrund
sollte auch eine Evaluation der Wirksamkeit der verabredeten Verfahren in
Hinblick auf eventuell erforderliche Weiterentwicklungen erfolgen. Damit sollte
sichergestellt werden, dass weiterhin eine realistische Entscheidungs- und
Abstimmungsgrundlage für künftige Projekte vorlag. Die Fortschreibung des
Konzeptes ist unter ausdrücklicher Würdigung der Erfahrungen erarbeitet
worden, die seit der Vereinbarung im Jahr 2001 bei den Entscheidungsträgern der
Region und mit dem Instrument REHK auch in anderen Teilen von NRW oder
außerhalb gesammelt wurden. Dabei hat sich gezeigt, dass nur geringfügige
Änderungen notwendig wurden und der Schwerpunkt auf eine Aktualisierung der
Grundlagen zu legen war. Die im Rahmen der Fortschreibung erfolgte Befragung
der Beteiligten ergab einen deutlichen Wunsch und Notwendigkeit, die Arbeit
fortzusetzen, verbunden mit einer Bekräftigung des Mandats des Arbeitskreises.
Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die kontinuierliche,
vertrauensvolle und an der Sache orientierte Zusammenarbeit aller Akteure den
wesentlichen Grund für den Erfolg darstellt.
Die Fortschreibung stellt sicher, dass der bisherige Erfolg des Arbeitskreises
auch weiterhin gewährleistet ist.
7. Beitritt
Eine Reihe von Kommunen hat bisher erfolgreich und zur Zufriedenheit aller
im Arbeitskreis mitgearbeitet, ohne ihm formell beigetreten zu sein.
Die Kommunen Datteln, Hattingen, Herne und Witten haben signalisiert, dies
nachzuholen.
Anlage
Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet u. angrenzende Bereiche, Fortschreibung 2007 (Verteiler: ordentliche Mitglieder sowie Fraktionsgeschäftsstellen)