Beschlussvorschlag:
Der Rat wählt für den Rest der Wahlzeit als Mitglieder in den Aufsichtsrat des Hellmig-Krankenhauses gGmbH:
bisher: neu:
ordentliches Mitglied: Robert Biedermann Petra Hartig
stellv. Mitglied: Britta Dreher Nicola Zühlke
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Nach §§ 63 Abs. 2 und 113 GO NRW werden Vertreter, die Mitgliedschaftsrechte in Organen von juristischen Personen und Personenvereinigungen wahrzunehmen haben, vom Rat bestellt.
Gemäß § 10 Abs. 2 Ziff. 2.3 des Gesellschaftsvertrages Hellmig-Krankenhaus gGmbH bestellt der Rat 9 Mitglieder für den Aufsichtsrat. Nach § 10 Abs. 5 der o.g. Satzung entsendet der Rat für die restliche Amtszeit einen Nachfolger, wenn ein gem. Ziff. 2.3 bestelltes Aufsichtsratsmitglied ausscheidet.
Herr Robert Biedermann hat sein Mandat niedergelegt. Daher ist gem. § 50 Abs. 2 GO NRW der Nachfolger nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl zu bestimmen.
Die Fraktion, welcher das ausgeschiedene Mitglied angehörte, hat nach § 50 Abs. 3 GO NRW das Vorschlagsrecht. Die SPD-Fraktion hat entsprechende Vorschläge unterbreitet.