Sitzung: 04.07.2002 Rat der Stadt Kamen
Vorlage: 122/2002
Ergebnis des Mitwirkungsverbotes gem. § 31 GO NW (i.d.F.d.B. vom 14.07.1994)
Es erklärte sich kein Ratsmitglied für befangen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt nach Prüfung und Abwägung gem. § 3 (2) BauGB in der derzeit gültigen Fassung:
1. die Aufhebung eines Teils des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 16 Ka gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 BauGB.
2. über die im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung geäußerten Anregungen entsprechend der beigefügten Stellungnahmen der Verwaltung;
3. den Bebauungsplan Nr. 67 Ka „Schattweg“ gem. § 10 BauGB (Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997, BGBl. I, S. 2141) als Satzung.
Der Geltungsbereich wird folgendermaßen begrenzt:
im Westen durch die L 678 (Unnaer Strasse),
im Norden und im Osten durch den „alten“ Schattweg,
im Süden durch den „neuen“ Schattweg.
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereiches der Neuaufstellung sind in dem beiliegenden Plan ersichtlich.
Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen