Betreff
Integriertes Stadtteilentwicklungskonzept Kamen-Methler 2035
hier: Einbringung des Konzeptes und Vorstellung durch das beauftragte Büro ICM
Vorlage
034/2024
Art
Mitteilungsvorlage

Am 01.07.2022 begann der Erarbeitungsprozess für das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept Kamen-Methler. Zeitgleich wurden außerdem die Fortschreibung des gesamtstädtischen Klimaschutzkonzeptes sowie die Erstellung eines Integrierten Energetischen Quartierskonzeptes für den Bereich Kaiserau angestoßen. Auf allen drei räumlichen Ebenen stand und steht das Thema Klimaschutz somit nun im Fokus. Die Bürger- und Akteursbeteiligung konnte im Rahmen der Bearbeitung gebündelt durchgeführt werden.

Im Rahmen der Bürgerbeteiligung gab es eine digitale Beteiligungsplattform mit einer Mitmachkarte sowie eine Umfrage, zwei Stadtteilkonferenzen und einen Stadtteilspaziergang. Über unterschiedliche Medien wie Postwurfsendungen, Banner, Sprühkreide, Social Media, Pressemeldungen sowie die Projekthomepage wurden die Bürgerinnen und Bürger über den Gesamtprozess informiert und zur Beteiligung animiert. Verwaltungsintern haben insgesamt drei Workshops stattgefunden. Im Rahmen dessen wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über den Gesamtprozess informiert und eingebunden. Der Planungs- und Stadtentwicklungsausschuss wurde am 26.10.2023 über den aktuellen Stand informiert.

 

Im Ergebnis definiert das Integrierte Stadtteilentwicklunsgskonzept nun Ziele und Handlungsfelder für den gesamten Stadtteil und beschreibt einen Maßnahmenkatalog mit insgesamt 18 Projekten.

Mit Blick auf den Stadtteil Methler waren die wesentlichen Zielrichtungen die Beantragung von Städtebaufördermitteln mit Hilfe des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes für den gesamten Stadtteil sowie die Einrichtung eines Sanierungsmanagements mit Hilfe des KFW Förderprogramms 432 für den Teilbereich Kaiserau durch das Integrierte Energetische Quartierskonzept.

Gegen Ende der Projektbearbeitung ergaben sich zwei ganz wesentliche Änderungen mit Blick auf die anvisierten Zielrichtungen:

-          Am 15.06.2023 wurde durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die neue Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 veröffentlicht. Die Änderungen im Antragsverfahren sind damit nun ganz grundlegend geändert worden. Zum Beispiel müssen nun wesentlich kompaktere räumliche Bereiche definiert werden, bauliche Maßnahmen müssen für einen Antragsreife bereits bis zur Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung nach HOAI) ausgearbeitet vorliegen, das einzureichende Konzept darf nur noch 20 Seiten umfassen. Ein Nachsteuern war im laufenden Auftrag nicht mehr möglich. Eine Beantragung von Städtebaufördermittel (analog zu dem Prozess in Heeren-Werve) ist auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes nun nicht mehr direkt möglich. Auf Basis der erstellten konzeptionellen Ausführungen werden daher in einem nächsten Arbeitsschritt durch die Verwaltung nun Prioritäten definiert, räumliche Bereiche abgegrenzt und nach eingehender Abstimmung und Beratung mit der Bezirksregierung und des Ministeriums einzelne Projekte weiter bis zur antragsreife konkretisiert.

-          Zum Jahresende zeichnete sich zudem ab, dass durch die Verfassungsklage der Haushaltsentwurf der Bundesregierung weitreichende Streichungen von Fördermitteln zur Folge haben würde. Tatsächlich ist mit der Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Bundeshaushaltsentwurfes für das Jahr 2024 dann auch die Förderung des KFW 432-Programmes „Energetische Stadtsanierung“ eingestellt worden. „Der Bund hat beschlossen, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm „Energetische Stadtsanierung“ im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Auch für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen“, heißt es auf der Internetseite der KFW. Die Fördermittel für die Konzepterstellung bleiben von dieser Entscheidung unberührt, eine Förderung eines Sanierungsmanagements für Kaiserau über die KFW ist damit jedoch ausgeschlossen.

Unbestritten bleibt, dass eine Stadtteilentwicklung in Methler mit dem Schwerpunkt Klimaschutz nur mit Hilfe von (Städtebau-)Fördermitteln erfolgen kann. Das vorliegenden Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept beschreibt hierfür die wesentlichen Rahmenbedingungen, Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen. Durch das neue Verfahren verschiebt sich die Zeitplanung jedoch in das Jahr 2025 für eine mögliche Antragsstellung und eine mögliched Umsetzung somit in das Jahr 2026. Parallel dazu werden nun alternative Fördermöglichkeiten gesucht, um das drängende Thema Klimaschutz auf Quartiersebene zeitnah angehen zu können und auch Ansätze aus dem Integrierten Energetischen Quartierskonzept umsetzen zu können.