hier: Einbringung des Konzeptes und Vorstellung durch das beauftragte Büro ICM
Am 01.07.2022
begann der Erarbeitungsprozess für das Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept
Kamen-Methler. Zeitgleich wurden außerdem die Fortschreibung des
gesamtstädtischen Klimaschutzkonzeptes sowie die Erstellung eines Integrierten
Energetischen Quartierskonzeptes für den Bereich Kaiserau angestoßen. Auf allen
drei räumlichen Ebenen stand und steht das Thema Klimaschutz somit nun im
Fokus. Die Bürger- und Akteursbeteiligung konnte im Rahmen der Bearbeitung
gebündelt durchgeführt werden.
Im Rahmen der
Bürgerbeteiligung gab es eine digitale Beteiligungsplattform mit einer
Mitmachkarte sowie eine Umfrage, zwei Stadtteilkonferenzen und einen
Stadtteilspaziergang. Über unterschiedliche Medien wie Postwurfsendungen,
Banner, Sprühkreide, Social Media, Pressemeldungen sowie die Projekthomepage
wurden die Bürgerinnen und Bürger über den Gesamtprozess informiert und zur
Beteiligung animiert. Verwaltungsintern haben insgesamt drei Workshops
stattgefunden. Im Rahmen dessen wurden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
über den Gesamtprozess informiert und eingebunden. Der Planungs- und
Stadtentwicklungsausschuss wurde am 26.10.2023 über den aktuellen Stand
informiert.
Im Ergebnis
definiert das Integrierte Stadtteilentwicklunsgskonzept nun Ziele und Handlungsfelder
für den gesamten Stadtteil und beschreibt einen Maßnahmenkatalog mit insgesamt
18 Projekten.
Mit Blick auf den
Stadtteil Methler waren die wesentlichen Zielrichtungen die Beantragung von
Städtebaufördermitteln mit Hilfe des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzeptes
für den gesamten Stadtteil sowie die Einrichtung eines Sanierungsmanagements
mit Hilfe des KFW Förderprogramms 432 für den Teilbereich Kaiserau durch das
Integrierte Energetische Quartierskonzept.
Gegen Ende der
Projektbearbeitung ergaben sich zwei ganz wesentliche Änderungen mit Blick auf
die anvisierten Zielrichtungen:
-
Am
15.06.2023 wurde durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen die neue
Städtebauförderrichtlinie NRW 2023 veröffentlicht. Die Änderungen im
Antragsverfahren sind damit nun ganz grundlegend geändert worden. Zum Beispiel
müssen nun wesentlich kompaktere räumliche Bereiche definiert werden, bauliche
Maßnahmen müssen für einen Antragsreife bereits bis zur Leistungsphase 3
(Entwurfsplanung nach HOAI) ausgearbeitet vorliegen, das einzureichende Konzept
darf nur noch 20 Seiten umfassen. Ein Nachsteuern war im laufenden Auftrag
nicht mehr möglich. Eine Beantragung von Städtebaufördermittel (analog zu dem
Prozess in Heeren-Werve) ist auf Grundlage des vorliegenden Konzeptes nun nicht
mehr direkt möglich. Auf Basis der erstellten konzeptionellen Ausführungen
werden daher in einem nächsten Arbeitsschritt durch die Verwaltung nun
Prioritäten definiert, räumliche Bereiche abgegrenzt und nach eingehender
Abstimmung und Beratung mit der Bezirksregierung und des Ministeriums einzelne
Projekte weiter bis zur antragsreife konkretisiert.
-
Zum
Jahresende zeichnete sich zudem ab, dass durch die Verfassungsklage der
Haushaltsentwurf der Bundesregierung weitreichende Streichungen von
Fördermitteln zur Folge haben würde. Tatsächlich ist mit der Feststellung der
Verfassungswidrigkeit des Bundeshaushaltsentwurfes für das Jahr 2024 dann auch
die Förderung des KFW 432-Programmes „Energetische Stadtsanierung“ eingestellt
worden. „Der Bund hat beschlossen, 2024 keine weiteren Mittel für das Programm
„Energetische Stadtsanierung“ im Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen. Auch
für die Folgejahre sind bislang keine Mittel vorgesehen“, heißt es auf der
Internetseite der KFW. Die Fördermittel für die Konzepterstellung bleiben von
dieser Entscheidung unberührt, eine Förderung eines Sanierungsmanagements für
Kaiserau über die KFW ist damit jedoch ausgeschlossen.
Unbestritten
bleibt, dass eine Stadtteilentwicklung in Methler mit dem Schwerpunkt
Klimaschutz nur mit Hilfe von (Städtebau-)Fördermitteln erfolgen kann. Das
vorliegenden Integrierte Stadtteilentwicklungskonzept beschreibt hierfür die
wesentlichen Rahmenbedingungen, Ziele, Handlungsfelder und Maßnahmen. Durch das
neue Verfahren verschiebt sich die Zeitplanung jedoch in das Jahr 2025 für eine
mögliche Antragsstellung und eine mögliched Umsetzung somit in das Jahr 2026.
Parallel dazu werden nun alternative Fördermöglichkeiten gesucht, um das drängende
Thema Klimaschutz auf Quartiersebene zeitnah angehen zu können und auch Ansätze
aus dem Integrierten Energetischen Quartierskonzept umsetzen zu können.