Beschlussvorschlag:
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 wird dem
Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines
jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis
der Haushaltswirtschaft des Berichtsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Entwurf des
Jahresabschlusses wird gem. § 95 Abs. 5 in Verbindung mit § 80 Abs. 1 vom
Kämmerer aufgestellt und der Bürgermeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Er
besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der
Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Die Ergebnisrechnung 2023 weist im Entwurf einen
Jahresüberschuss in Höhe von 5.893.725,64 € (Planwert: 900.650,00 €) aus und
wurde dem Rat innerhalb der in § 95 Abs. 5 Satz 2 GO NRW festgelegten Frist, d.
h. innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres, zugeleitet. Vor
der Feststellung durch den Rat der Stadt Kamen ist der Jahresabschluss gemäß §
102 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Über das Ergebnis
der Prüfung beschließt der Rechnungsprüfungsausschuss voraussichtlich in
seiner Sitzung am 23.09.24.
Anschließend stellt der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW bis
spätestens 31. Dezember des auf das betreffende Haushaltsjahr folgenden Jahres
den vom Rechnungsprüfungsausschuss testierten Jahresabschluss durch Beschluss
fest und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin. Dieses wird
voraussichtlich in der Ratssitzung am 26.09.24 erfolgen.