Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses 2023 der Stadt Kamen
Vorlage
027/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2023 wird dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung zugeleitet.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 Abs. 1 GO NRW hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Berichtsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermitteln und ist zu erläutern. Der Entwurf des Jahresabschlusses wird gem. § 95 Abs. 5 in Verbindung mit § 80 Abs. 1 vom Kämmerer aufgestellt und der Bür­germeisterin zur Bestätigung vorgelegt. Er besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrech­nung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Die Ergebnisrechnung 2023 weist im Entwurf einen Jahresüberschuss in Höhe von 5.893.725,64 € (Planwert: 900.650,00 €) aus und wurde dem Rat innerhalb der in § 95 Abs. 5 Satz 2 GO NRW festgelegten Frist, d. h. innerhalb von sechs Monaten nach Ablauf des Berichtsjahres, zugeleitet. Vor der Feststellung durch den Rat der Stadt Kamen ist der Jahresabschluss gemäß § 102 Abs. 1 GO NRW vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen. Über das Ergebnis der Prüfung be­schließt der Rechnungsprüfungsausschuss voraussichtlich in seiner Sitzung am 23.09.24.

 

Anschließend stellt der Rat gemäß § 96 Abs. 1 GO NRW bis spätestens 31. Dezember des auf das betreffende Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss tes­tierten Jahresabschluss durch Beschluss fest und entscheidet über die Entlastung der Bürger­meisterin. Dieses wird voraussichtlich in der Ratssitzung am 26.09.24 erfolgen.