Beschlussvorschlag:
Der der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte Richtlinie zur Nutzung und Bepflanzung des „Bürgerwaldes Methler“ der Stadt Kamen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Im Jahr 2016 wurde die Verwaltung auf
Beschluss des Planungs- und Straßenverkehrsausschusses beauftragt ein Konzept
für die Entwicklung eines Jubiläumswald-Konzeptes zu erstellen und hierfür
einen geeigneten Standort vorzuschlagen.
Unter Beachtung fachlicher Kriterien (siehe
Vorlage 003/2017) wurde eine Fläche südlich des Friedhofs Südkamen (Gemarkung
Südkamen / Flur 3 / Flurstück 109) für den „Bürgerwald Südkamen“ zur Verfügung
gestellt. Für die Nutzung und Bepflanzung dieses Bürgerwaldes Südkamen wurden
durch Beschluss des Rates vom 22.02.2017 entsprechende Richtlinien
verabschiedet.
Nachdem die Bepflanzung des Bürgerwaldes
Südkamen abgeschlossen ist, wird unter dem Gesichtspunkt der Fortführung des
Jubiläumswald-Konzeptes die Fläche „Im Telgei“ (Westick / Flur 7 / Flurstück
423) – als Fläche für den „Bürgerwald Methler“ der Stadt Kamen – zur Verfügung
gestellt. Für diese Fläche sind analog der Regelung für den Bürgerwald Südkamen
neue Richtlinien, die die Nutzung und Bepflanzung regeln, zu verabschieden.
Wegen der Bodenbeschaffenheit am
Standort „Im Telgei“ (eher feuchter Standort mit zeitweiser Staunässe) kommen
hier andere Baumarten als in Südkamen zum Einsatz. Hierbei handelt es sich
überwiegend um Bäume mit nur mittlerer Wuchshöhe.
Die Stadt Kamen wird die
Baumstandorte von sich aus so wählen, dass die hohe Baumart zentraler steht und
die mittelwüchsigen Arten randständig sind. Deswegen kann auf die Anlage eines
Saumes mit separaten Waldrandarten verzichtet werden.
Ansonsten verbleibt es bei den bestehenden
und bekannten Abläufen. Danach wird 1 x jährlich, Ende November, eine große
Pflanzaktion durchgeführt.
Anlagen:
- Lageplan
- Richtlinien zur Nutzung und Bepflanzung
des Bürgerwaldes Methler der Stadt Kamen
Baumartenliste Bürgerwald Methler