Betreff
Zuschussgewährung an Kamener Chöre, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzertgemeinschaften (Sockelbetrag) 2024
Vorlage
019/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Den förderungswürdigen Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzert­gemeinschaften wird für das Jahr 2024 letztmalig ein Zuschuss auf der Grundlage des Be­schlusses des Kulturausschusses in Höhe von je 150,00 € gewährt.

Für die kommenden Jahre ist, wie bereits im letzten Ausschuss vorgelegt und beschlossen, eine eigenständige Beantragung eines Zuschusses in derselben Höhe über das Bürgerportal der Stadt Kamen erforderlich (Förderung kultureller Initiativen, Vereine und Kamener Chöre).

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Den als förderungswürdig anerkannten musikalischen Kulturträgern wurde im Vorjahr ein anteiliger Sockelbetrag von 150,00 € gewährt. Auch in diesem Jahr soll dieser Zuschuss wieder gewährt werden.

 

Als förderungswürdig gelten:

 

01 Heerener Frauenchor

02 Kamener Männerchor

03 Singekreis Kamen-Heeren

04 MC Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren

05 MGV Cäcilia Kaiserau

06 MCH 1875 Wasserkurl

07 Mandolinen- und Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924

08 Blasorchester St. Marien Kaiserau 1965

09 Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985

10 MGV Sangesfreunde Kamen

11 Shanty-Chor der MK Kamen

12 MGV Teutonia Kamen

13 music of joy

14 Ökumenischer Bläserkreis Heeren-Werve

15 Lieder für Menschen

16 musicollective