Beschlussvorschlag:
Den
förderungswürdigen Chören, Chorgemeinschaften, Instrumentalgruppen und Konzertgemeinschaften
wird für das Jahr 2024 letztmalig ein Zuschuss auf der Grundlage des Beschlusses
des Kulturausschusses in Höhe von je 150,00 € gewährt.
Für
die kommenden Jahre ist, wie bereits im letzten Ausschuss vorgelegt und
beschlossen, eine eigenständige Beantragung eines Zuschusses in derselben Höhe
über das Bürgerportal der Stadt Kamen erforderlich (Förderung kultureller
Initiativen, Vereine und Kamener Chöre).
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Den
als förderungswürdig anerkannten musikalischen Kulturträgern wurde im Vorjahr
ein anteiliger Sockelbetrag von 150,00 € gewährt. Auch in diesem Jahr soll
dieser Zuschuss wieder gewährt werden.
Als
förderungswürdig gelten:
01
Heerener Frauenchor
02
Kamener Männerchor
03
Singekreis Kamen-Heeren
04
MC Quartett-Verein Frohsinn Kamen-Heeren
05
MGV Cäcilia Kaiserau
06
MCH 1875 Wasserkurl
07
Mandolinen- und Gitarrenvereinigung Kamen-Heeren 1924
08
Blasorchester St. Marien Kaiserau 1965
09
Blasorchester Musikfreunde Westfalen-Echo 1985
10
MGV Sangesfreunde Kamen
11
Shanty-Chor der MK Kamen
12 MGV Teutonia Kamen
13 music of joy
14
Ökumenischer Bläserkreis Heeren-Werve
15
Lieder für Menschen
16
musicollective