Betreff
Tageseinrichtungen für Kinder – Betriebskostenfinanzierung auf Grundlage der Bedarfsfeststellung der örtlichen Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2024/2025 nach dem Kinderbildungsgesetz
Vorlage
017/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Bedarfsfeststellung und somit auch die finanzielle Förderung der Betreuungsplätze in Kindertageseinrichtungen und in Kindertagespflege im Kamener Stadtgebiet für das Kindergartenjahr 2024/2025 gemäß den Anlagen I - III.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben im KiBiz wird durch die örtliche Jugendhilfeplanung entschieden, welche Gruppenformen mit welchen Betreuungszeiten in den Einrichtungen angeboten werden. Aus dieser Entscheidung ergibt sich das zum 15.03.2024 zu beantragende Kindpauschalenbudget je Einrichtung.

Bedingt durch die in § 41 Abs. 1 KiBiz verankerte Planungsgarantie können die tatsächlichen Zuschüsse bei einigen KiTas höher ausfallen. Dies ist dann der Fall, wenn die Summe der zu beantragenden Kindpauschalen nach der örtlichen Jugendhilfeplanung unter den Wert der Kindpauschalen, der sich aus der tatsächlichen Belegung innerhalb eines bestimmten Zeitraumes ergibt, sinkt.

 

Platzzahlangebot und Ausbauplanung

 

Südkamen

Im November 2023 startete die Aufnahme des 4-zügigen Betriebes der KiTa „Abenteuerland“ des Deutsche Roten Kreuzes im fertiggestellten Neubau an der Gutenbergstraße. Insgesamt 75 Regelbetreuungsplätze werden in den Gruppenformen I (2 x), II (1 x) und III (1 x) angeboten. Die bisherige Übergangslösung in Form der ModulKita mit insgesamt 40 Kindern in der Südkamener Straße ist Ende November 2023 abgebaut worden. Eine Folgenutzung war mit Blick auf notwendig gewordene Sanierungen der Module ungeeignet.

 

Kamen-Mitte

Der Abbruch des alten Gebäudes der AWO KiTa „Flohkiste“ im Schwesterngang sowie der Beginn der Pfahlgründungsarbeiten an gleicher Stelle sind nunmehr erfolgt.

Seit Mai 2022 wird für den Übergang eine 5-zügige Modulkita in der Wilhelm-Bläser-Straße genutzt. In enger Abstimmung mit dem Träger laufen Erstgespräche über die Aufstockung ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 um eine Gruppenform III durch eine bauliche Erweiterung der Containeranlage.

Ebenfalls in enger Abstimmung finden aktuell Erstgespräche mit der Kath. Kirche hinsichtlich der Aufstockung um eine Gruppe durch Nutzungsänderung bestandseigener Räumlichkeiten der Kath. Kirche in der Einrichtung „Heilige Familie“ im Bollwerk statt. Die derzeitig betriebene 3-zügige KiTa böte im Falle der Realisierung ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 zusätzliche Regelbetreuungsplätze für 25 Kinder (Gruppenform III).

 

Da es sich bei der Zuschussbeantrag zum 15. März 2024 um eine Ausschlussfrist handelt, werden die Zuschüsse für die Einrichtungen „Flohkiste“ (zusätzlich 1 x Gruppenform III) sowie „Heilige Familie“ (zusätzlich 1 x Gruppenform III) vorsorglich mitbeantragt.

 

Kindpauschalen

In den Kindertageseinrichtungen im Jugendamtsbezirk werden im Kindergartenjahr 2024/2025 insgesamt 1.542 Plätze, davon 350 Plätze für Kinder unter 3 Jahre und 1.192 Plätze für Kinder ab 3 Jahre bis zum Schuleintritt in die Jugendhilfeplanung aufgenommen.

 

 

Integrative Betreuung

Wie in den Vorjahren besteht auch ein Erfordernis die Beantragung der erhöhten Kindpauschalen für Kinder mit Behinderung bzw. für Kinder, die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, differenziert zu beschließen. Dabei werden zunächst ausschließlich die Kinder berücksichtigt, bei denen die (drohende) Behinderung bereits vom Träger der Eingliederungs­hilfe (LWL) festgestellt wurde bzw. die Feststellung zeitnah erwartet wird. Die übrigen erhöhten Kindpauschalen können durch entsprechende Meldungen zum 01.02.2025 und 31.07.2025 beantragt werden.

Für das KGJ 2024/2025 werden daher im Zuschussantrag zunächst 28 erhöhte Kindpauschalen berücksichtigt.

 

Familienzentren

Für Familienzentren erfolgt eine prozentuale Erhöhung der Zuschüsse aufgrund der Fortschreibungsrate des § 37 KiBiz. Somit erhält jedes der acht zertifizierten Familienzentren einen Zuschuss in Höhe 23.110,44 €.

 

Landeszuschuss zur Qualifizierung

Das Land fördert umgesetzte Qualifizierungsangebote für Praktikumsplätze in den Kindertageseinrichtungen. Der jährliche Zuschuss beträgt gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz je belegtem Platz für angehende staatlich geprüfte Erzieherinnen und Erzieher im Rahmen ihrer praxisorientierten Ausbildung im ersten Jahr (piA1-Zuschuss) 8.000,00 € und im zweiten und dritten Ausbildungsjahr (piA2-/piA3-Zuschuss) sowie für Plätze für Absolventen des Anerkennungsjahres (BP-Zuschuss) 4.000,00 €. Insgesamt werden entsprechende Zuschüsse in Höhe von 124.000,00 € beantragt.

 

Daneben werden auch Landeszuschüsse gem. § 46 Abs. 4 KiBiz für 5 angehende Kindertagespflegepersonen zur Qualifizierung nach dem kompetenzorientierten Qualifizierungshandbuch Kindertagespflege (QHB) von je 2.000,00 € beantragt (insgesamt 10.000,00 €).

 

Fachberatung

Ziel ist gem. § 47 Abs. 1 KiBiz die fachliche und systemische Begleitung der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung. Dazu gewährt das Land einen Zuschuss in Höhe von 1.100,00 € je KiTa zur Förderung der qualifizierten Fachberatung.

Im Bereich der Kindertagespflege wird der Landeszuschuss aufgrund der gemeldeten Tagespflegepersonenzahl (hier: 35 Personen) in Höhe von je 550,00 € festgesetzt.

 

Kindertagespflege

Gemäß § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz beträgt der Landeszuschuss für Kinder in Kindertagespflege im Alter bis zum Schuleintritt 1.281,47 € je Kind, soweit nicht bereits Landeszuschüsse nach

§ 38 KiBiz (KiTa-Kindpauschalen) gewährt werden.

 

Auf der Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung wird geplant, in Kamen-Mitte eine Großtagespflegestelle mit dem Schwerpunkt Ü3 zu eröffnen. Hier sollen in einer kleinen Gruppe insbesondere Kinder eine intensive Förderung und Betreuung erhalten, die keine KiTa besuchen.

Die Erhöhung der Ü3-Plätze für den Bereich der Kindertagespflege sowie die höhere Anzahl tätiger Kindertagespflegepersonen ist begründet in der geplanten Eröffnung einer Großtagespflegestelle mit entsprechender Altersstruktur sowie der Neu-Ausbildung von Kindertagespflegepersonen, die ihre Tätigkeit im Laufe des KiTa-Jahres 2024/25 aufnehmen werden.

 

Landeszuschuss zur Flexibilisierung der Öffnungszeiten

Ab dem im Kindergartenjahr 2024/2025 stellt das Land wie im Vorjahr insgesamt 80 Millionen Euro landesweit für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung zur Verfügung. Durch die ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 geltende Kopplung an die Fortschreibungsrate (§ 37 KiBiz) wird der Anteil der Stadt Kamen ca. 197.000,00 € betragen. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Jugendamt diesen Zuschuss mit einer Erhöhung des Betrages um 25 % für zeitlich flexible Angebotsformen in der Kindertagesbetreuung einsetzt (§ 48 KiBiz).

Bislang war dieser Zuschuss für die Unterstützung der Randzeitenbetreuung durch die Kindertagespflege vorgesehen. Zum Beginn des Kindergartenjahres 2022/2023 erfolgte jedoch eine Neuausrichtung dieser Betreuungsform und zwar in der Gestalt, dass nicht mehr die Fachberatung für die Kindertagespflege zuständig ist, sondern die betreffenden Einrichtungen die Randzeitenbetreuung bedarfsgerecht in eigener Verantwortung und mit eigenem Personal regeln. Unter der Voraussetzung, dass sämtliche Vorgaben erfüllt werden, könnten die entstehenden Mehrkosten des KiTa-Trägers dann mit diesem Zuschuss refinanziert werden.

 

Landeszuschüsse

Zum 15.03.2024 werden für das Kindergartenjahr 2024/2025 entsprechend auch den Anlagen I-III Landeszuschüsse in Höhe von insgesamt 8.606.980,25 € beantragt.