Betreff
Umfirmierung und Stammkapitalerhöhung der MVZ Klinikum Westfalen GmbH
hier: Mittelbare Beteiligung über die Klinikum Westfalen GmbH
Vorlage
013/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Klinikum Westfalen GmbH (KW) analog der Empfehlung des Aufsichtsrates der KW vom 13.12.2023 wie folgt abstimmen:

 

1.            Einer Umfirmierung der MVZ Klinikum Westfalen GmbH in MVZ Knappschaft Kliniken Ost GmbH im Zuge der Neustrukturierung der MVZ-Gesellschaften wird zugestimmt.

 

2.            Einer Beteiligung der Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH i. H. v. 50,0 % an der MVZ Knappschaft Kliniken Ost GmbH sowie einer damit verbundenen Stammkapitalerhöhung auf 50.000 € wird zugestimmt.

 

3.            Der Führung von gesellschaftsspezifischen Kapitalrücklagen innerhalb der MVZ Knappschaft Kliniken Ost GmbH wird zugestimmt.

 

4.            Einer entsprechenden Änderung des Gesellschaftsvertrages gemäß der Entwurfsfassung vom 27.11.2023 und dem Abschluss der Gesellschaftervereinbarung in der Fassung vom 27.11.2023 zugestimmt.

 

5.            Die Geschäftsführung der KW wird ermächtigt, alle notwendigen Handlungen vorzu-nehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind.

 

6.            Die Bürgermeisterin wird ermächtigt Entscheidungen vorzunehmen, welche sich möglicherweise im Rahmen des Umstrukturierungsprozesses bzw. im Rahmen des kommunalrechtlichen Anzeigeverfahrens ergeben.

 

7.            Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Klinikum Westfalen GmbH ist derzeit Alleingesellschafterin der MVZ Klinikum Westfalen GmbH. Die Städte Lünen und Kamen sind mit jeweils 20,1 % unmittelbar an der KW und in selbiger Höhe auch mittelbar an der MVZ Klinikum Westfalen GmbH beteiligt.

 

Die Neustrukturierung hat zum Ziel, dass jede Krankenhausträgergesellschaft im Verbund zukünftig ein eigenes Medizinisches Versorgungszentrum als 100%ige Tochter gründen und betreiben soll. Dieses Ziel wurde durch den Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und dem Aufsichtsrat der Knappschaft Kliniken GmbH beschlossen.

 

Für die MVZ Klinikum Westfalen GmbH bedeutet dies, dass sich die Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH mittels einer Stammkapitalerhöhung im Wege der Bareinlage in Höhe von 25.000 € beteiligt. Das Stammkapital erhöht sich dadurch auf insgesamt 50.000 €. Die Kapitalrücklagen werden gemäß Gesellschaftsvertragsentwurf gesellschafterspezifisch geführt. Dadurch werden bereits bestehende Kapitalrücklagen der aktuellen Gesellschafterin (KW) zugeordnet.

 

In der Aufsichtsratssitzung der KW am 13.12.2023 wurde ein Empfehlungsbeschluss gegen-über der Gesellschafterversammlung gefasst, welcher sowohl die Barkapitalerhöhung als auch die Umfirmierung einschließt.

 

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrages sieht vor, dass der Aufsichtsrat aus neun Mitgliedern besteht. Fünf Mitglieder werden von der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, zwei Mitglieder von der Knappschaft Kliniken GmbH und – wie bisher – jeweils ein Mit-glied von den Städten Lünen und Kamen entsandt.

 

Durch die Umstrukturierungen wird die KW nur noch mit 50,0 % (statt wie bisher 100 %) an der MVZ Klinikum Westfalen GmbH (künftig: MVZ Knappschaft Kliniken Ost GmbH) beteiligt sein. Der mittelbare Anteil der Stadt Kamen wird sich auf 10,05 % (statt wie bisher 20,1 %) reduzieren. Die neue Gesellschafterin Universitätsklinikum Knappschaftskrankenhaus Bochum GmbH wird zu 100 % von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gehalten.


Anlagen:

 

1.            Gesellschaftsvertragsentwurf der MVZ Klinikum Westfalen GmbH (zukünftig: MVZ Knappschaft Kliniken Ost GmbH) in der Fassung vom 27.11.2023

2.            Gesellschaftervereinbarung in der Fassung vom 27.11.2023