Betreff
Erhöhung der Beteiligung an der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG sowie an der HeLi NET Verwaltung GmbH
Vorlage
011/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt, dass die Vertreter in der Gesellschafterversammlung der GSW analog der Empfehlung des Aufsichtsrates der GSW vom 04.12.2023 wie folgt abstimmen:

 

1.       Der Erhöhung der Beteiligung der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) an der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG auf 50 % sowie an der Heli NET Verwaltung GmbH auf 50 % zum nächstmöglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.

 

2.       Die Geschäftsführung der GSW wird ermächtigt, alle notwendigen Handlungen vorzunehmen, die diesbezüglich notwendig und zweckdienlich sind.

 

3.       Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Stadt Kamen hält 42,00 % Gesellschaftsanteile an der GSW.

 

Die GSW ist mit 29,46 % an der HeLi NET Telekommunikation GmbH & Co. KG beteiligt. Die mittelbare Beteiligungsquote der Stadt Kamen beträgt aktuell 12,37 %. Durch die angestrebte Änderung der Beteiligung der GSW auf 50,00 %, erhöht sich die mittelbare Beteiligungsquote der Stadt Kamen auf 21,00 %.

 

Die GSW ist mit 24,10 % an der HeLi NET Verwaltung GmbH beteiligt. Die mittelbare Beteiligungsquote beträgt aktuell 10,12 %. Durch die Beteiligungserhöhung der GSW auf 50,00 %, ergibt sich eine neue mittelbare Beteiligungsquote der Stadt Kamen i. H. v. 21,00 %.

 

In der Sitzung des Aufsichtsrates der GSW am 04.12.2023 wurde die Erhöhung der Beteiligung beraten und eine Beschlussempfehlung an die Gesellschafterversammlung der GSW ausgesprochen. Zur Begründung wird inhaltlich auf den Auszug aus der Beschlussvorlage für den Aufsichtsrat verwiesen (siehe Anlage 1).

 

Gemäß § 108 Abs. 6 lit. a) der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können die organschaftlichen VertreterInnen der Beteiligungsunternehmen der Erhöhung einer Beteiligung einer Gesellschaft und einer Änderung des Gesellschaftsvertrages unter anderem nur zustimmen, wenn zuvor der Rat der Gemeinde zustimmt. Gemäß § 115 Abs. 1 lit. b) GO NRW ist die Änderung der Beteiligung bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen.

 

Wie mit der Geschäftsführung und den Verwaltungsleitungen der drei Gesellschafterkommunen der GSW vereinbart, wird den Räten Gelegenheit zur Beratung und Beschlussfassung gegeben.

 

 


Anlagen:

 

Auszug Vorlage GSW Aufsichtsrat vom 04.12.2023