Seit
dem Jahr 2000 arbeiten eine Reihe von Städten und Gemeinden (aktuell 23) sowie
ein Landkreis zusammen mit den räumlich zuständigen zwei Bezirksregierungen,
sechs Industrie- und Handelskammern, zwei Einzelhandelsverbänden und dem
Regionalverband Ruhr gemeinsam daran, Einzelhandelsansiedlungen so zu steuern,
dass die Zentren der Städte und Gemeinden geschützt und gestärkt werden und
gleichzeitig die Nahversorgung der Bevölkerung gesichert wird. Basis für diese
Zusammenarbeit ist das Regionale Einzelhandelskonzept, das zuletzt 2020
fortgeschrieben worden ist.
Ein
wesentlicher Erfolgsfaktor des REHK ist der begleitende Arbeitskreis. Hier
werden alle regional relevanten Einzelhandelsvorhaben regelmäßig im Plenum
vorgestellt und erörtert. Ziel ist es, einen „Regionalen Konsens“ zu den
Ansiedlungsvorhaben zu finden, wenn diese aufgrund der Größe und des Standortes
überörtliche Auswirkungen erwarten lassen. Darüber hinaus wird der Arbeitskreis
als wichtige Informationsplattform für regional- und stadtentwicklungsplanerische
Fragestellungen im Zusammenhang mit der Einzelhandelssteuerung im Allgemeinen
sowie im Kooperationsraum im Speziellen geschätzt.
Standorte
des Lebensmitteleinzelhandels sind ein prägender Baustein der Städte. Seit Jahrzehnten
besteht der Trend zur Vergrößerung der Verkaufsflächen, was sich auch in der
Größe der Baukörper sowie der Stellplatzanlagen niederschlägt. Ziel der
kommunalen Einzelhandelssteuerung ist es, die der Nahversorgung dienenden
Betriebe in den Zentren oder zumindest in wohnsiedlungsräumlich integrierten
Lagen anzusiedeln. Aus diesen Rahmenbedingungen ergeben sich hohe
Anforderungen an die Gestaltung der Gebäude, aber auch ihrer Außenbereiche und
Stellplatzanlagen.
Um
die Arbeit im Rahmen des REHK weiter zu schärfen und ein standortübergreifend
einheitliches Vorgehen bei der Entwicklung von
Lebensmitteleinzelhandelsstandorten voranzutreiben, ist im Arbeitskreis die
Idee für einen Leitfaden zur Gestaltung entsprechender Gebäude und dessen
Umfeld entstanden. Dieser Leitfaden soll als Orientierungshilfe für die
kommunale Praxis im östlichen Ruhrgebiet dienen sowie Impulse und Ansätze
aufzeigen, welche zukunftsfähigen Antworten zum Umgang mit Standorten des
Lebensmitteleinzelhandels gegeben werden können. Aus dem Leitfaden sollen sich
darüber hinaus die Vorteile einer guten Gestaltung für Investoren und
Betreiber überzeugend erschließen.
Der
vom Büro Pesch Partner Architekten Stadtplaner in Zusammenarbeit mit dem AK
REHK erarbeitete Leitfaden umfasst vier Teile, deren Inhalte im Folgenden kurz
dargestellt werden:
Teil
1: Rahmenbedingungen und Trends
Ausgehend
von der Geschichte des Lebensmitteleinzelhandels werden aktuelle Trends analysiert.
Neben der Zunahme des Online-Handels und dem demographischen Wandel werden hier
etwa steigende Kundenansprüche und ein stärkeres Nachhaltigkeitsbewusstsein
beleuchtet. Es werden die Betriebsformen des Einzelhandles mit ihren
Anforderungen dargestellt; grundsätzlich sind ein Wachstum der Verkaufsflächen
und eine Annäherung der Betriebsformen (bspw. Supermärkte und Discounter)
festzustellen. Es werden die verschiedenen Akteure sowie die Situation im
östlichen Ruhrgebiet im Speziellen dargelegt.
Teil
2: Qualitätsmerkmale und -anforderungen
Nach
der Darstellung grundsätzlicher Prinzipien wird die räumliche und funktionale
Einbindung in das städtebauliche Umfeld beleuchtet. Hierzu gehört etwa eine
sinnvolle Nutzungsmischung. Des Weiteren werden baulich-architektonische
Merkmale einschließlich der Neben- und Werbeanlagen sowie der Nachhaltigkeit
des Gebäudes herausgearbeitet. Die gestalterische, funktionale und ökologische
Qualität der Freianlagen stellen heute einen ganz wesentlichen Aspekt bei der
Neuerrichtung oder Umgestaltung von Einzelhandelsstandorten dar, hierzu gehören
etwa auch die Beleuchtung und die Vermeidung von Überhitzung.
Teil
3: Falltypen und Good-Practice-Beispiele
Der
Leitfaden unterscheidet im Weiteren drei Falltypen, die mit idealtypischen
Skizzen visualisiert und mit real existierenden Good-Practice-Beispielen
angereichert werden, um die Anforderungen des 2. Teils weiter zu spezifizieren
und zielgerichtet anwenden zu können.
- Typ A: Neubau einer gemischt
genutzten Immobilie in urbanen Lagen,
- Typ B: Neubau ohne
Mischnutzung (Standardlösung einer ausschließlich für den Lebensmitteleinzelhandel
genutzten Immobilie an einem Einzelstandort),
- Typ C: Umnutzung einer
(historischen) Bestandsimmobilie zu einem Standort für den
Lebensmitteleinzelhandel,
- Typ D: Bestandsverbesserung
eines bestehenden Standorts des Lebensmitteleinzelhandels (kann
Eigenschaften des Typs A, B oder C aufweisen).
Teil
4: Umsetzungsempfehlungen
Zur
Umsetzung der Empfehlungen des Leitfadens bietet sich das Instrumentarium des
Planungs- und Baurechts an. Vor allem bei der Neuschaffung von Baurecht kann
und soll auf die Möglichkeiten qualifizierter oder vorhabenbezogener
Bebauungspläne, städtebaulicher Verträge und Satzungen zurückgegriffen werden.
Den förmlichen Planverfahren sollen Qualifizierungsverfahren vorgeschaltet
werden, etwa in Form von Wettbewerben oder Konzeptvergaben.
Der
Leitfaden wurde durch den AK REHK in der Sitzung am 23.06.2023 beschlossen. Er
soll im Rahmen der Arbeit des Fachbereichs Planen, Bauen, Umwelt, etwa in der
Beratung von InvestorInnen und Architekturbüros, eingesetzt werden. Des
Weiteren wird der Leitfaden durch den AK REHK auch den bekannten
Expansionsleitern der Lebensmitteleinzelhändler und den einschlägigen
Architekturbüros für ihre Arbeit zur Verfügung gestellt.
Anlage:
Gestaltungsleitfaden
Lebensmitteleinzelhandel