hier: Satzungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) als Satzung, dass der Stadt Kamen das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 BauGB an Grundstücken im Quartier Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße zusteht (s. Anlage 1).
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Planungs- und
Stadtentwicklungsausschuss hat die Verwaltung mit Beschluss vom 30.11.2023
aufgefordert, den Entwurf einer Vorkaufsrechtssatzung für die Immobilien im oben
genannten Quartier vorzubereiten, deren Eigentümer sich nicht nachhaltig um die
Erhaltung gesunder Wohnverhältnisse kümmern. Ziel der Vorkaufsrechtssatzung ist
es, den kommunalen Zwischenerwerb der entsprechenden Immobilien zu
vereinfachen.
Bereits seit Jahren
prägen problematische Wohnverhältnisse verbunden mit z. T. erheblichen
Leerständen (bis zu 50 %) einige Wohnungsbestände im Quartier Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße.
Diese hängen ursächlich mit der mangelnden Bereitschaft des Eigentümers bzw. der
Verwaltungsgesellschaft zusammen, ihren Pflichten zur Instandhaltung der Immobilien
in geeigneter Form nachzukommen. Mängel bestehen u. a. in Feuchtigkeits- und
Schimmelbefall, CO-Grenzwertüberschreitungen der Heizungsthermen mit
notwendiger Stilllegung sowie defekten Aufzügen. Die Bausubstanz selbst wird
durch das Bauordnungsamt der Stadt Kamen als gut und erhaltenswert beurteilt
werden.
Erhebliche
Missstände z. T. mit Gefährdung von Bewohner/innen wurden in sechs Immobilien
verzeichnet (Blumenstraße 2, 6, 7, 8; Auf dem Spiek 41, 43). Weitere 16
Immobilien weisen deutliche Instandhaltungsmängel mit zum Teil erheblichen
Leerständen auf (Erik-Nölting-Straße 1, 3, 5, 7, 9; Karl-Arnold-Straße 8, 10,
12, 14, 16, 18; Auf dem Spiek 35, 37, 39; Blumenstraße 3, 9). Mit Ausnahme der
beiden letztgenannten Immobilien ist Eigentümerin die Silver Wohnen Fünfte
GmbH. Die Verwaltung erfolgt durch MVGM Property Management Deutschland GmbH
(vormals belvona bzw. Altromondo).
Im Dezember
2023/Januar 2024 hat sich die Lage im Quartier derart verschärft, dass in den
Häusern Blumenstraße 2 und 8 (beide: Silver/MVGM) insgesamt 60 Wohnungen durch
die städtische Wohnungsaufsicht für unbewohnbar erklärt und geräumt wurden (u.
a. Wasser im Heizungskeller sowie im Bereich von elektrischen Leitungen,
Mängel an Gasleitungen). Im Haus Blumenstraße 3 (priv. Eigentümer) hatte sich
zudem aufgrund einer defekten Therme in einer Wohnung eine lebensgefährliche
Situation aufgrund von CO-Wert-Überschreitungen entwickelt. Auch hier wurde die
betroffene Wohnung geräumt. Mieterinnen und Mieter wurden – sofern sie nicht
private Wohnalternativen gefunden haben – zunächst durch die Stadt
untergebracht. Aktuell wird geprüft, inwiefern leerstehende Wohnungen im
Quartier (Silver/MVGM) als Ersatzwohnraum genutzt werden können.
Die Situation im
Quartier wird laufend geprüft durch Wohnungsaufsicht und Bauordnung der Stadt
Kamen sowie z. T. durch den Schornsteinfeger und die Feuerwehr (zuletzt in der
dritten Januar-Woche 2024). Bereits im Laufe des Jahres 2023 waren in zwölf
Wohnungen in der Blumenstraße 2, 6, 7, 8 die Heizungen stillgelegt worden.
Nach wiederholter
Aufforderung durch die Stadt Kamen beauftragte die MVGM eine Firma mit einem
Austausch der Gasthermen. Bislang sind fünf Thermen ausgetauscht worden (Stand
27.10.2023).
Zur Situation
wurden zudem im Verlauf der letzten Jahre bereits verschiedentlich
Quartiersstudien erstellt (SSR 2012 i. R. d. HK Wohnen, plan-lokal 2015,
plan-lokal 2023 i. R. d. HK Wohnen inkl. Diskussion im Workshop am 07.02.2023
mit Vertreter/innen von Politik und Wohnungswirtschaft). Die Wohnqualität in
den Immobilien hat sich im Zeitverlauf nicht verbessert. Leerstände haben
weiter zugenommen.
Im Herbst 2022
hatte die - seinerzeit mit der Verwaltung betraute - belvona im Gespräch mit
der Stadt mündlich Maßnahmen zu einer kurz- und mittelfristigen Verbesserung
der Bewohnbarkeit ihrer Bestände zugesagt. Bis zum Oktober 2023 wurde - mit
Ausnahme des o. g. Thermenaustauschs, der erst auf wiederholte Aufforderung
hin erfolgte - keine dieser Maßnahmen umgesetzt.
Neben den konkreten
gebäudebezogenen Missständen sind im Wohnumfeld im gesamten Quartier Probleme
wahrnehmbar: Zum einen ist das Wohnumfeld in Teilen wenig attraktiv und
bewohnerorientiert gestaltet. Zum anderen ist - ebenfalls in Teilen - eine
deutliche und wiederkehrende Vermüllung festzustellen.
Bewohner/innen sind
zu einem großen Teil Migrant/innen, vorrangig aus Rumänien, Bulgarien, Russland
und der Türkei. Zum Teil handelt es sich um große Familien mit sozialen
Problemlagen.
Details zur
Situation sind dem i. R. d. Handlungskonzeptes Wohnen erstellten
Quartierssteckbrief zu entnehmen.
Wesentliche Ziele
der Stadt bestehen in einer Beseitigung von Substanz- und Funktionsmängeln
(Ziel ist die Sanierung. Abriss/Neubau ist aufgrund der guten Bausubstanz nicht
notwendig. Zudem stellt sich die Frage der Genehmigungsfähigkeit von
Wohnneubauten in unmittelbarer Nähe der Autobahn.) und dem Erreichen von
gesunden Wohnverhältnissen und einer angemessenen Wohnqualität in den
vorhandenen Beständen.
Um diese Ziele zu
erreichen, beabsichtigt die Stadt Kamen, zunehmenden Druck auf den - bislang
nicht kooperationsbereiten - Eigentümer der Problemimmobilien aufzubauen, um
ihn entweder zur Instandsetzung oder zum Verkauf seiner Immobilien zu
motivieren.
Die Stadt zieht in
Betracht, im Quartier Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße städtebauliche Maßnahmen
umzusetzen, die dazu dienen, die o. g. Ziele zu erreichen. Sie zieht
insbesondere die Durchführung einer Städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §§
136ff BauGB (inklusive der Vorbereitenden Untersuchung nach § 141 BauGB) in
Betracht.
Anlagen
Anlage 1 Satzung
der Stadt Kamen über das besondere Vorkaufsrecht gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB
für Teilbereiche des Quartiers Blumenstraße/Karl-Arnold-Straße, Stand:
19.01.2024
Anlage 2 ggf.
Quartierssteckbrief