Betreff
Begrenzung von Eingangsklassen gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW an Grundschulen zum Schuljahr 2024/2025
Vorlage
006/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Schul- und Sportausschuss beschließt bei der Bildung von Eingangsklassen an folgenden Grundschulen zum Schuljahr 2024/2025 die Zahl der in den Eingangsklassen aufzunehmenden Schüler:innen auf 25 Schüler:innen pro Klasse zu begrenzen:

 

·         Diesterwegschule

·         Friedrich-Ebert-Schule

·         Südschule – Teilstandort Heiliger Josef

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 46 Abs. 3 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) legt der Schulträger unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen gem. § 93 Abs. 2 Nummer 3 der Verordnung (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG) die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest. Er kann die Zahl der in die Eingangsklasse aufzuneh­men­den Schüler einer Grundschule oder mehrerer Grundschulen begrenzen,

 

·         wenn dies für eine ausgewogene Klassenbildung innerhalb einer Gemeinde erforderlich ist oder

·         besondere Lernbedingungen oder

·         bauliche Gegebenheiten berücksichtigt werden sollen.

 

Die Aufzählung der aufgeführten Gründe ist abschließend.

 

Zum Stichtag 15.01.2024 wurden für das Stadtgebiet Kamen insgesamt 413 Schülerinnen und Schüler angemeldet. Hierbei ergibt sich für den Stadtteil Kamen-Mitte ein deutlicher Anmelde­über­hang an der Diesterwegschule gegenüber der unter Berücksichtigung der kommunalen Klassenrichtzahl und der maximalen Zügigkeit der Grundschulen vorhandene Aufnahmekapazität (siehe BV 005/2024). Da sich die hier durch die Schulleitung abzuweisenden Anmeldungen auf die beiden anderen Schulstandorte im Stadtteil (Friedrich-Ebert-Schule und Teilstandort Heiliger Josef der Südschule) verteilen werden, würde am Teilstandort Heiliger Josef die Bandbreite voll auszuschöpfen sein.

 

Alle Grundschulen im Stadtgebiet Kamen sind Schulen des Gemeinsamen Lernens gemäß § 20 Abs. 5 Schulgesetz. Das Gemeinsame Lernen umfasst die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung. Darüber hinaus werden die Förderschwerpunkte kör­perliche und motorische Entwicklung, geistige Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen bei Bedarf vorbehaltlich einer Einzelfallprüfung durch den Schulträger eingerichtet.

 

Grundschule

SuS im Gemeinsamen Lernen

Astrid-Lindgren-Schule

9

Diesterwegschule

14

Friedrich-Ebert-Schule

5

Südschule (mit Teilstandort)

7

Eichendorffschule

10

Jahnschule

11

Quelle: Amtl. Schulstatistik Oktober 2023

 

Ein weiterer wichtiger Grund für eine Begrenzung ist die schulische Integration von neu zugewan­derten Kindern und Jugendlichen ohne Deutschkenntnisse (Go-In-Kinder). Die bisherige Ver­tei­lung der Go-In-Kinder in Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum des Kreises Unna führte zu sehr unterschiedlichen Zahlen an den einzelnen Grundschulen:

 

 

 

 

 

 

 

Grundschule

Anzahl aller SuS

davon neu zugewandert

Anteil

Astrid-Lindgren-Schule

275

8

2,9 %

Diesterwegschule

309

33

10,7 %

Friedrich-Ebert-Schule

260

24

9,2 %

Südschule (mit Teilstandort)

274

12

4,4 %

Eichendorffschule

213

5

2,3 %

Jahnschule

226

13

5,8 %

Quelle: Schulamt für den Kreis Unna, Stand 22.11.2023

 

Diese Kinder kommen über das ganze Jahr verteilt nach Kamen und müssen schnellstmöglich mit einem geeigneten Schulplatz versorgt werden. Go-In-Kinder können immer nur dort unter­ge­bracht werden, wo Plätze in den Schulen zur Verfügung stehen. Um eine bessere Verteilung von Go-In-Kindern zu erzielen, sollten daher an den Grundschulen im Stadtteil Kamen-Mitte Klas­sen­größen begrenzt werden. So können auch sehr stark nachgefragte Schulen noch im Laufe des Schuljahres Go-In-Kinder aufnehmen, so dass eine gewünschte gleichmäßigere Verteilung über das Stadtgebiet erreicht wird.

 

Die Klassenräume in der Friedrich-Ebert-Schule haben eine Raumgröße von 60,2 bis 77 qm und des kath. Teilstandortes Heiliger Josef der Südschule 66 qm. Dem gegenüber hat ein Teil der Klassenräume in der Diesterwegschule lediglich eine Größe zwischen 38 bis 45 qm. Diese Klas­senräume verfügen zwar zum Teil über angegliederte Gruppenräume, die jedoch nur über eine begrenzte Wandöffnung miteinander verbunden sind, so dass diese nur für Angebote der dif­fe­renzierten Lernförderung genutzt werden können. Insoweit bietet der eigentliche Klassenraum nur eine sehr begrenzte Raumkapazität. Lediglich 7 Klassenräume der Diesterwegschule haben eine Raumgröße von 62,6 bis 67 qm.

 

In Abstimmung mit allen Schulleitungen der Grundschulen und dem Schulamt für den Kreis Unna wird die Begrenzung der Eingangsklassenbildung an den im Beschlussvorschlag benannten Schu­len bzw. Schulstandorten auf 25 Schüler:innen pro Klasse zur Gewährleistung einer aus­gewogenen Klassenbildung und Berücksichtigung der durch das Gemeinsame Lernen und die schulische Integration gegebenen besonderen Lernbedingungen sowie der begrenzten Raumka­pazitäten an der Diesterwegschule vorgeschlagen.

 

Die so in Bezug auf Inklusion und Integration festgelegten Begrenzungen bei der Bildung von Eingangsklassen treten im Rahmen der Schulanmeldungen an die Stelle der Bandbreiten­re­gelung gem. § 6a der Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2 Schulgesetz NRW.