Betreff
Benennung von Vertretern des Schulträgers zur Teilnahme an den mündlichen Prüfungen im Abitur der Gesamtschule und des Städt. Gymnasiums
Vorlage
004/2024
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Zur Teilnahme an den mündlichen Abiturprüfungen 2024 werden folgende VertreterInnen benannt:

 

Gesamtschule

Städt. Gymnasium

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 27 Abs. 6 Ziff. 2 der Verordnung über den Bildungsgang und die Abiturprüfung in der gymnasialen Oberstufe (Ausbildungs- und Prüfungsordnung gem. § 52 Schulgesetz NRW vom 15.02.2005) in der zurzeit gültigen Fassung ist eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schul­trägers berechtigt, bei den mündlichen Prüfungen und der entsprechenden Beratung und Beschluss­fassung anwesend zu sein. Für das Städt. Gymnasium und die Gesamtschule Kamen ist je eine Vertreterin oder ein Vertreter zu benennen.

 

Die mündlichen Abiturprüfungen finden voraussichtlich wie folgt statt:

 

 

 

Städt. Gymnasium

Gesamtschule Kamen

4. Fach

27.05.2024

28.05.2024

29.05.2024

 

27.05.2024

28.05.2024

29.05.2024

 

Zeugnisausgabe / Entlassfeier

28.06.2024

29.06.2024

 

 

In den vergangenen Jahren wurden folgende Vertreter benannt:

 

Jahr                          Städt. Gymnasium                      Gesamtschule Kamen

2019                         Herr Kemna                                  Herr Heidenreich

2020                         Herr Kuru                                     Herr Wünnemann
                                 (Teilnahme war aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht möglich)

2021                         Herr Kuru                                     Herr Wünnemann

2022                         Herr Helmken                             Frau Langer

2023                         Herr Kuru                                    Herr Wünnemann

 

Durch Beschluss des Haupts- und Finanzausschusses vom 01.02.2022 (BV 001/2022) erfolgte die Benennung für zwei Jahre (2022 und 2023).