Beschlussvorschlag:

 

Die Haushaltssatzung 2024 mit ihren Anlagen wird

 

  1. in der Variante 1 mit einem geänderten Hebesatz bei der Grundsteuer B in Höhe von 790 v.H. und einem Gewerbesteuersatz in Höhe von 510 v.H.

oder

  1. in der Variante 2 mit einem geänderten Hebesatz bei der Grundsteuer B in Höhe von 940 v.H.

 

beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2024 mit Ihren Anlagen wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 09.11.2023 eingebracht und gemäß § 80 Abs. 3 S. 1 GO NRW unverzüglich bekannt gemacht. Einwendungen von Einwohnern oder Abgabepflichtigen, die innerhalb der Auslegungsfrist erhoben wurden, liegen nicht vor.

 

Gemäß § 80 Abs. 4 S. 1 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Rat in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen.

 

In der dafür vorgesehenen Ratssitzung am 07.12.2024 wurde hierzu kein Beschluss gefasst. Weit mehrheitlich wurde die Notwendigkeit der nachhaltigen Verringerung der Haushaltsunterdeckung erkannt und eine Ergebnissteigerung durch die zeitnahe Verbesserung der Ertragslage in Erwägung gezogen. Um allen Ratsmitgliedern die Möglichkeit der Erörterung und Reflexion zu den Handlungsalternativen zu geben und auch gleichzeitig die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung (§ 82 GO NRW) so gering wie möglich zu halten, wurde für den Beschluss der Haushaltssatzung 2024 ein Sonderratstermin am 18.01.2024 angesetzt.