Beschlussvorschlag:
Den von der
Verwaltung vorgeschlagenen Richtlinien zur Förderung von Kamener Chören, von
kulturellen Initiativen und von Kulturvereinen wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Kamener
Kulturträger, Kamener Chöre, erhalten bereits seit einigen Jahren einen
jährlichen Förderbetrag i.H.v. pauschal 150,00 €. Um auch anderen Kulturellen
Initiativen und Kulturvereinen die Möglichkeit zu geben, diesen Sockelbetrag
erhalten zu können, sollen allgemeingültige Richtlinien zur Förderung
installiert werden.
Diese erlauben
Kulturschaffenden jährlich einen Antrag zu stellen und die finanzielle
Pauschalförderung für das Folgejahr nach entsprechender Entscheidung im
Kulturausschuss zu erhalten.
Die Kulturverwaltung
wird ein Antragsformular erarbeiten und zum Abruf auf die Homepage stellen.
Der Kulturausschuss
wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.