Beschlussvorschlag:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt jede freiwerdende Stelle vor einer
evtl. Wiederbesetzung auf ihre Notwendigkeit hin zu überprüfen. Dabei muss
beurteilt werden, ob die Aufgaben der betreffenden freiwerdenden Stelle durch organisatorische
Maßnahmen mit weniger Personalaufwand bewältigt werden können, bzw. ob eine
Besetzung der Stelle mit einer niedrigeren Besoldungs- oder Entgeltgruppe in
Betracht kommt.
2.
Dem vorgelegten Stellenplan 2024 wird zugestimmt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der
Stellenplan bildet die Grundlage für die Personalwirtschaft der Kommune. Mit
der Ressource „Personal“ wird ein nicht unerheblicher Teil der Haushaltsmittel
gebunden, so dass der Stellenplan in den Haushaltsplanberatungen naturgemäß
eine zentrale Position einnimmt. Insbesondere unter dem Aspekt mögliche
Einsparpotentiale aufzuzeigen, erhält der Stellenplan besondere Aufmerksamkeit.
Gleichzeitig muss aber berücksichtigt werden, dass die Personalausgaben im
Rahmen des Dienstleistungsanspruchs der Verwaltung eine unerlässliche
Voraussetzung für das Funktionieren der Verwaltung im Interesse der Bürgerinnen
und Bürger darstellen.
Seit
2013 werden im Stellenplan ausschließlich vollzeitverrechnete Stellen
ausgewiesen. Die Vollzeitäquivalente der Erwerbstätigkeit entsprechen der Zahl
der auf Normalarbeitszeit umgerechneten Beschäftigungsverhältnisse. Sie ergeben
sich, indem das Arbeitsvolumen durch die Stundenzahl dividiert wird, die
normalerweise im Durchschnitt je Vollarbeitsplatz geleistet wird. Die
Vollzeitäquivalente werden je Beschäftigtengruppe getrennt ermittelt und dann
zusammengefasst und bieten im Gegensatz zur Planstellengrundlage den Vorteil
der besseren Vergleichbarkeit.
Vollzeitverrechnete Stellen im
Vergleich zum Vorjahr:
|
2023 |
2024 |
Beamte |
140,280 |
134,376 |
tariflich
Beschäftigte |
347,943 |
374,909 |
Gesamt |
488,223 |
509,285 |
Die geplanten Personalaufwendungen im Ergebnisplan 2024 betragen
insgesamt ca. 36,76 Mio. Euro. Damit steigt der Ansatz in 2024 um ca. 3,72 Mio.
Euro gegenüber dem Ansatz in 2023 (ca. 33,04 Mio. Euro).
Differenzierte Erläuterungen zum Stellenplan sowie zu organisatorischen
Entwicklungen sind im Vorbericht zum Arbeitsverteilungsplan enthalten. Erläuterungen
zu den Personalaufwendungen enthält der Band 1 des Haushaltsplanes 2024 im
Vorbericht zum Produkthaushalt und in den Erläuterungen der Fachbereiche zu den
Produkten (hier: 11.08.01).
Der Personalrat wurde im Rahmen des LPVG angehört, die Gleichstellungsbeauftragte
im Rahmen des LGG beteiligt.