Betreff
Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen)
Vorlage
130/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze gelten auch für das Jahr 2024.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Standgeldsatzung gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2023. Eine Anpassung der Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 der Gebührensatzung ist in 2024 nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2024 beträgt 74.804 €.

 

Die Personalkostenanteile innerhalb des Produktes Märkte werden auf 46.407 € beziffert.

Im Vergleich mit der Kalkulation des Jahres 2023 haben sich diese um 9.585 € reduziert. Dies ist durch weniger Arbeitsstunden im operativen Bereich und durch eine gering vergütete Planstelle im administrativen Bereich begründet.

 

Die Sach- und Dienstleistungskosten für das Jahr 2024 betragen 47.032 €. Hierbei handelt es sich um direkte Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und Wochenmärkte entstehen, wie Werbung, Feuerwerke, Plakatierungen, Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für die Toilettenwagen, Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sach- und Personalkosten für die Querschnittsbereiche. Die Erhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2023 ergibt sich großenteils aus den Aufwendungen für Elektrizität in Höhe von 1.000 € aufgrund von höheren Stromkosten.

Geringere Kosten sind bei den Personalkosten für die Querschnittsbereiche zu verzeichnen, die prozentual abhängig von den Personalkosten sind.

 

Bei unveränderten Gebührensätzen kalkuliert die Verwaltung für Wochenmärkte und Volksfeste Gebührenerlöse in Höhe von 74.804 €.

Es werden geringere Nebenerlöse in Höhe von 4.120 € und geringere Standgelder in Höhe von 6.547 € erwartet. Das resultiert beim Wochenmarkt aus dem Ausfall von Stammbeschickern, die teilweise altersbedingt ihr Geschäft aufgegeben und keinen Nachfolger gefunden haben. Bei den Kirmessen ist auch ein Rückgang von Schaustellern zu verzeichnen, insbesondere durch den Wegfall der Bestückung der Adenauerstraße in Kamen-Mitte.

 

Die Verwaltung empfiehlt, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert beizubehalten.

 

Da ab dem 01.01.2005 Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte Betrachtung verzichtet werden.

 

Anlage:

 

Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024