Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Kamen beschließt die Gebührensatzberechnung für die
Einrichtung Märkte (Wochenmarkt und Kirmessen). Die bestehenden Gebührensätze
gelten auch für das Jahr 2024.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Standgeldsatzung
gilt in der jetzigen Fassung seit dem 01.01.2023. Eine Anpassung der
Gebührensätze innerhalb des § 4 Abs. 1 der Gebührensatzung ist in
2024 nicht notwendig. Der primäre Gebührenbedarf für das Jahr 2024 beträgt
74.804 €.
Die Personalkostenanteile
innerhalb des Produktes Märkte werden auf 46.407 € beziffert.
Im Vergleich mit der
Kalkulation des Jahres 2023 haben sich diese um 9.585 € reduziert. Dies ist
durch weniger Arbeitsstunden im operativen Bereich und durch eine gering
vergütete Planstelle im administrativen Bereich begründet.
Die Sach- und
Dienstleistungskosten für das Jahr 2024 betragen 47.032 €. Hierbei handelt es
sich um direkte Kosten, die aufgrund der Durchführung der Kirmessen und
Wochenmärkte entstehen, wie Werbung, Feuerwerke, Plakatierungen,
Sanitätsdienste, Müllentsorgung, Druckkosten, Mieten für die Toilettenwagen,
Aufwendungen für Energie und Wasser sowie Sach- und Personalkosten für die
Querschnittsbereiche. Die Erhöhung im Vergleich zur Kalkulation 2023 ergibt sich
großenteils aus den Aufwendungen für Elektrizität in Höhe von 1.000 € aufgrund
von höheren Stromkosten.
Geringere Kosten
sind bei den Personalkosten für die Querschnittsbereiche zu verzeichnen, die
prozentual abhängig von den Personalkosten sind.
Bei unveränderten
Gebührensätzen kalkuliert die Verwaltung für Wochenmärkte und Volksfeste
Gebührenerlöse in Höhe von 74.804 €.
Es werden geringere
Nebenerlöse in Höhe von 4.120 € und geringere Standgelder in Höhe von 6.547 €
erwartet. Das resultiert beim Wochenmarkt aus dem Ausfall von Stammbeschickern,
die teilweise altersbedingt ihr Geschäft aufgegeben und keinen Nachfolger
gefunden haben. Bei den Kirmessen ist auch ein Rückgang von Schaustellern zu
verzeichnen, insbesondere durch den Wegfall der Bestückung der Adenauerstraße
in Kamen-Mitte.
Die Verwaltung
empfiehlt, die Gebührentarife für Wochenmärkte und Volksfeste unverändert
beizubehalten.
Da ab dem 01.01.2005
Wochenmarktveranstaltungen und Volksfeste (Kirmessen) zu einer
organisatorischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Einrichtung zusammengefasst
sind und auch die Gebührenbemessung entsprechend der Inanspruchnahme
einheitlich erfolgt, kann innerhalb der Kalkulation auf eine getrennte
Betrachtung verzichtet werden.
Anlage:
Gebührenbedarfsberechnung
für das Jahr 2024