Betreff
Achte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen
Vorlage
129/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorlegte „Achte Satzung zur Änderung der Satzung für den Rettungsdienst der Stadt Kamen, der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenbedarfskalkulation werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Würden die bisherigen Gebührensätze beibehalten, so würden die geplanten Gesamterlöse den voraussichtlichen Gebührenbedarf des Jahres 2024 deutlich unterschreiten, so dass insgesamt eine Unterdeckung von rd. 1.300.000 € entstehen könnte. Eine Anpassung der Gebührensätze wird daher empfohlen.

 

In das Ergebnis wurde die Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2021 in voller Höhe von rd. 183.829 € und die anteilige Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2022 in Höhe von rd. 183.829 € eingesetzt (+/- Null in Kalk. 2024). Die Unterdeckung aus der Betriebskostenabrechnung reduziert sich daher auf rd. 346.697 € und fließt in künftige Kalkulationen.

 

Bei den Personalkosten ist weiterhin eine deutliche Steigerung zu verzeichnen. Das ist im Wesentlichen dadurch begründet, dass der Personalbedarf durch eine Änderung des Rettungsdienstbedarfsplanes weiter gestiegen ist; auch der Tarifabschluss ist bekanntermaßen nicht unerheblich. Die Aufwendungen durch den Vertrag mit dem Malteser Rettungsdienst konnten deutlich gesenkt werden, da diese Dienstleistungen durch die Abdeckung des eigenen Personals nicht mehr in der Höhe in Anspruch genommen werden müssen. Die o.g. Kosten finden sich in der Kalkulation unter dem Punkt „Sonstige Dienstleistungen“ wieder. Hierdurch senken sich insgesamt die Sach- und Dienstleistungskosten deutlich im Vergleich zum Vorjahr. Die kalkulatorischen Kosten sinken durch Verschiebungen von Anschaffungszeitpunkten. Es wurde ein Zinssatz von 3,03 % berücksichtigt.

 

Im Übrigen wurden die normalen Teuerungsraten berücksichtigt.

 

Der Gebührenbedarf beläuft sich schließlich auf 12.904.413 €. Bei aktuellen Tarifen würden 11.605.070 € im Jahr 2024 als Gebührenerlöse erwartet. Der Gebührenbedarf würde um

rd. 1.299.343 € unterschritten.

 

Um den Gebührenbedarf zu decken, ist eine Anpassung der Gebührensätze wie folgt notwendig:

 

 

 

Gebührensätze im Rettungsdienst

Gebührensatz

Gebührensatz

Abweichung

alt

neu

 

Einsatz

 

 

 

- Krankentransporteinsatz

218,00 €

197,00 €

-21,00 €

- Rettungseinsatz

914,00 €

1.027,00 €

113,00 €

- Notarzteinsatz

591,00 €

683,00 €

92,00 €

außerhalb des Rettungsdienstbereiches zusätzlich

- Krankentransport-/Rettungseinsatz pro gef. km

11,00 €

9,00 €

-2,00 €

- Notarzteinsatz pro gefahrene km

12,00 €

14,00 €

2,00 €

 

 

Den in § 14 Abs. 2 S. 1 Rettungsgesetz NRW genannten Verbänden der Krankenkassen und dem Landesverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist die Gebührensatzberechnung fristgerecht zur Stellungnahme vorgelegt worden. Bislang liegt von Seiten der Krankenversicherer keine Äußerung hierzu vor. Der Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes und Aufsichtsbehörde und die beteiligte Stadt Bergkamen bzw. Gemeinde Bönen wurden gleichermaßen informiert.

 

Durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Aufgabenwahrnehmung im Rettungsdienst auf dem Gebiet der Städte Bergkamen und Kamen wie auch der Gemeinde Bönen ist die Stadt Kamen ermächtigt, die Gebührensätze für die Stadt Bergkamen und die Gemeinde Bönen festzusetzen.

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfskalkulation

Satzungsentwurf