Betreff
Sechste Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen (Gebührensatzung)
Vorlage
128/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte „Sechste Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation werden beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

In der Gebührenkalkulation 2024 wurde ein gebührenumlagefähiger Aufwand in Höhe von 756.464 € ermittelt. Es wurde die restliche Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2020 (16.441,09 €) und eine anteilige Überdeckung aus der Betriebsabrechnung 2021 (46.201,85 €) sowie die komplette Unterdeckung aus der Betriebsabrechnung 2022 (44.110,00 €) eingestellt.

 

Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen kann der gebührenrelevante Aufwand gedeckt werden. Eine Gebührensatzanpassung ist deswegen nicht notwendendig. Im Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Personalaufwendungen durch die zuletzt beschlossene Tariferhöhung und die Unterhaltungsaufwendungen der Grundstücke und Gebäude durch gestiegene Energiekosten. Die Sanierung der Wege wird fortgeführt. Ein Teil dieser Sanierung wird, wie auch Baum- und Grünpflege, aus dem Produkt „öffentliches Grün“ finanziert.

 

Eine Änderung der Gebührensatzung für das Jahr 2024 ist jedoch erforderlich, da die neue Grabart „Urnengräber im Rasenfeld am Baum ohne Namensschild“ in der Sitzung des Rates am 10.11.2022 eingeführt wurde. Diese wird die bestehende Grabart „Urnenwahlgrabstätte Baumbestattung ohne Namensplatte“ ablösen (die noch vorhandenen Stellen werden abverkauft).

In diesem Zuge wurde für die Beschriftung der Stelen (optional durch Angehörige wählbar) zusätzlich der Punkt 3.2 in den Gebühren für sonstige Leistungen ergänzt.

 

Die Struktur der Gebühren für die Überlassung von Gräbern wurde bereits mit der Kalkulation 2018 überarbeitet, da der Aufwand für die Pflege der Gräber, die von der Stadt Kamen bei einigen Bestattungsarten übernommen wird, angemessen Berücksichtigung finden muss. Ausgehend von der Gebühr eines Erdreihengrabes werden nun die Gebühren für die unterschiedlichen Grabarten in ein Verhältnis zueinander gebracht und ein Grundpreis ermittelt.

 


 

übrige Gebühren

 

 


Anlagen:

 

Satzungsentwurf

Gebührenbedarfsberechnung