Beschlussvorschlag:
Die vorgelegte „Sechste Satzung zur Änderung der Satzung
über die Erhebung von Gebühren für das Friedhofs- und Bestattungswesen der
Stadt Kamen“ und die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenkalkulation werden
beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
In der Gebührenkalkulation 2024 wurde ein gebührenumlagefähiger Aufwand
in Höhe von 756.464 € ermittelt. Es wurde die restliche Überdeckung aus der
Betriebsabrechnung 2020 (16.441,09 €) und eine anteilige Überdeckung aus der
Betriebsabrechnung 2021 (46.201,85 €) sowie die komplette Unterdeckung aus der
Betriebsabrechnung 2022 (44.110,00 €) eingestellt.
Mit den derzeit gültigen Gebührensätzen kann der gebührenrelevante Aufwand
gedeckt werden. Eine Gebührensatzanpassung ist deswegen nicht notwendendig. Im
Vergleich zum Vorjahr erhöhen sich die Personalaufwendungen durch die zuletzt
beschlossene Tariferhöhung und die Unterhaltungsaufwendungen der Grundstücke
und Gebäude durch gestiegene Energiekosten. Die Sanierung der Wege wird
fortgeführt. Ein Teil dieser Sanierung wird, wie auch Baum- und Grünpflege, aus
dem Produkt „öffentliches Grün“ finanziert.
Eine Änderung der Gebührensatzung für das Jahr 2024 ist jedoch erforderlich,
da die neue Grabart „Urnengräber im Rasenfeld am Baum ohne Namensschild“ in der
Sitzung des Rates am 10.11.2022 eingeführt wurde. Diese wird die bestehende
Grabart „Urnenwahlgrabstätte Baumbestattung ohne Namensplatte“ ablösen (die
noch vorhandenen Stellen werden abverkauft).
In diesem Zuge wurde für die Beschriftung der Stelen (optional durch
Angehörige wählbar) zusätzlich der Punkt 3.2 in den Gebühren für sonstige
Leistungen ergänzt.
Die Struktur der Gebühren für die Überlassung von Gräbern wurde bereits
mit der Kalkulation 2018 überarbeitet, da der Aufwand für die Pflege der
Gräber, die von der Stadt Kamen bei einigen Bestattungsarten übernommen wird,
angemessen Berücksichtigung finden muss. Ausgehend von der Gebühr eines
Erdreihengrabes werden nun die Gebühren für die unterschiedlichen Grabarten in
ein Verhältnis zueinander gebracht und ein Grundpreis ermittelt.
übrige Gebühren
Anlagen:
Satzungsentwurf
Gebührenbedarfsberechnung