Beschlussvorschlag:
Die als Anlage vorlegte
„Sechste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt
Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation
wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die Aufwendungen
steigen deutlich. Dies liegt im Wesentlichen an gestiegenen
Personalaufwendungen, höheren Unterhaltungsaufwendungen von Fahrzeugen u. a.
durch höhere Kraftstoffkosten und höheren kalkulatorische Kosten durch
gestiegene Indexreihen.
Hinzu kommt, dass
keine Überdeckungen zum Ausgleich aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Aus den
Betriebskostenabrechnungen 2021 und 2022 ergaben sich jeweils Unterdeckungen für
das Abrechnungsjahr. In die Kalkulation 2024 wurde daher die restliche
Unterdeckung in Höhe von 54.791,63 € aus der Abrechnung 2021 einbezogen. Die
Unterdeckung aus 2022 in Höhe von 27.058,53 € bleibt bei der Kalkulation 2024
unberücksichtigt und wird in kommende Kalkulationen einfließen, um die Gebühren
nicht noch weiter anheben zu müssen. Der Gesetzgeber sieht gerade aus diesem
Grund die Verteilmöglichkeit der Über- und Unterdeckungen auf mehrere Jahre
vor.
Nach Abzug des
Gemeindeanteils und der Hinzurechnung der Unterdeckungen aus Vorjahren ergibt
sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 836.226 €, der
mit den bisherigen Gebührensätzen nicht gedeckt werden kann. Es entstünde eine
Unterdeckung für 2024. Eine Gebührenerhöhung ist daher notwendig.
Die Gebührensätze
entwickeln sich wie folgt.
Reinigungsklasse |
2023 |
2024 |
Erhöhung |
Fußgängergeschäftsstraßen |
5,28 € |
6,19 € |
17,23% |
Anliegerstraßen |
3,89 € |
4,56 € |
17,22% |
Straßen, die dem innerörtl.
Verkehr dienen |
3,63 € |
4,26 € |
17,36% |
Straßen, die dem überörtl.
Verkehr dienen |
3,05 € |
3,57 € |
17,04% |
Mit den neuen
Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 836.022 €.
Der Deckungsgrad liegt bei 99,98 %.
Die
Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.
Anlagen:
Gebührenbedarfsberechnung
2024
Satzungsentwurf