Betreff
Sechste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Kamen
Vorlage
127/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorlegte „Sechste Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) der Stadt Kamen“ und die dieser Gebührensatzung zu Grunde liegende Gebührenkalkulation wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Aufwendungen steigen deutlich. Dies liegt im Wesentlichen an gestiegenen Personalaufwendungen, höheren Unterhaltungsaufwendungen von Fahrzeugen u. a. durch höhere Kraftstoffkosten und höheren kalkulatorische Kosten durch gestiegene Indexreihen.

 

Hinzu kommt, dass keine Überdeckungen zum Ausgleich aus Vorjahren zur Verfügung stehen. Aus den Betriebskostenabrechnungen 2021 und 2022 ergaben sich jeweils Unterdeckungen für das Abrechnungsjahr. In die Kalkulation 2024 wurde daher die restliche Unterdeckung in Höhe von 54.791,63 € aus der Abrechnung 2021 einbezogen. Die Unterdeckung aus 2022 in Höhe von 27.058,53 € bleibt bei der Kalkulation 2024 unberücksichtigt und wird in kommende Kalkulationen einfließen, um die Gebühren nicht noch weiter anheben zu müssen. Der Gesetzgeber sieht gerade aus diesem Grund die Verteilmöglichkeit der Über- und Unterdeckungen auf mehrere Jahre vor.

 

Nach Abzug des Gemeindeanteils und der Hinzurechnung der Unterdeckungen aus Vorjahren ergibt sich für das kommende Jahr ein Gebührenbedarf in Höhe von rund 836.226 €, der mit den bisherigen Gebührensätzen nicht gedeckt werden kann. Es entstünde eine Unterdeckung für 2024. Eine Gebührenerhöhung ist daher notwendig.

 

Die Gebührensätze entwickeln sich wie folgt.

Reinigungsklasse

2023

2024

Erhöhung

Fußgängergeschäftsstraßen
(Reinigungsklasse 1)

5,28 €

6,19 €

17,23%

Anliegerstraßen
(Reinigungsklasse 2)

3,89 €

4,56 €

17,22%

Straßen, die dem innerörtl. Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 3)

3,63 €

4,26 €

17,36%

Straßen, die dem überörtl. Verkehr dienen
(Reinigungsklasse 4)

3,05 €

3,57 €

17,04%

Mit den neuen Gebührensätzen ergeben sich Gebühreneinnahmen in Höhe von rund 836.022 €. Der Deckungsgrad liegt bei 99,98 %.

 

Die Gebührenbedarfsberechnung ist beigefügt.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenbedarfsberechnung 2024

Satzungsentwurf