Betreff
5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes des Kreises Unna
Vorlage
126/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen nimmt die vorgelegte 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfs­planes für den Kreis Unna zustimmend zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird gebeten, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 12 RettG NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, ihre Rettungs­dienstbedarfspläne kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre fortzuschreiben. Der Bedarfsplan legt die Zahl und die Standorte der Rettungswachen fest, definiert Qualitätsanforderungen und die Zahl und Art der erforderlichen Rettungsfahrzeuge.

Der Entwurf zur 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für den Kreis Unna liegt der Stadt Kamen vor. Die Stadt Kamen ist Träger der Rettungswache für die Städte Kamen und Bergkamen sowie die Gemeinde Bönen und führt dies als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung durch.

Der vorgelegte Entwurf der 5. Fortschreibung führt im Ergebnis zu einer Erhöhung der Vorhaltung von Rettungswagen in den Versorgungsbereichen Bergkamen und Bönen, sowie einer Erhöhung der Anzahl an Auszubildenden zum Notfallsanitäter*in ab dem Jahr 2024. Der Entwurf der 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans basiert auf einer gutachterlichen Expertise und der Analyse des Einsatz­aufkommens im Jahr 2020 und wurde vom Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern abgestimmt, wobei hierzu Einvernehmen erzielt wurde.

 

1. Änderungen Notfallrettung im Rettungswachenbereich Kamen

1.1 Rettungsmittelvorhaltung im Versorgungsbereich Bergkamen

Gemäß der 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans erhöht sich die Vorhaltung von Rettungswagen (RTW) im Versorgungsbereich Bergkamen um wöchentlich 60 Stunden.

 

 

Diese RTW werden künftig vorgehalten:

 

Rettungswache Bergkamen Mitte:                 1 RTW Montag bis Sonntag 24 Stunden

                                                                        1 RTW Montag bis Freitag 12 Stunden

 

Rettungswache Bergkamen Oberaden:         1 RTW Montag bis Sonntag 24 Stunden

 

Rettungswache Bergkamen Rünthe:             1 RTW Montag bis Sonntag 24 Stunden

 

Hier wird nach der Indienststellung der Rettungswache Bergkamen Oberaden an der Rettungswache Bergkamen Mitte ein weiterer 12-Stunden RTW von Montag bis Freitag in Dienst gestellt.

 

1.2 Rettungsmittelvorhaltung im Versorgungsbereich Bönen

Gemäß der 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans erhöht sich die Vorhaltung von Rettungswagen (RTW) im Versorgungsbereich Bönen um wöchentlich 84 Stunden.

 

Diese RTW werden künftig vorgehalten:

 

Rettungswache Bönen:                                  2 RTW Montag bis Sonntag 24 Stunden

 

Hier erhöht sich die Vorhaltung eines RTW von 12 auf 24 Stunden von Montag bis Sonntag.

 

 

 

2. Personelle Auswirkungen

Für die Besetzung der RTW bei einer Erhöhung der Vorhaltezeiten um 144 Stunden pro Woche werden 9 Stellen benötigt.

 

3. Aus- und Weiterbildung von Notfallsanitätern*innen

Gemäß dem § 4 Abs. 7 RettG NRW wird ab dem 01.01.2027 die Funktion des Rettungsas­sistenten durch den Notfallsanitäter in Nordrhein-Westfalen ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Rettungswagen und Notarztfahrzeuge mit mindestens einem Notfallsanitäter zu beset­zen.

 

Gemäß der 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans für den Kreis Unna erhöht sich im Rettungswachenbereich Kamen die Anzahl der Ausbildungsstellen für Notfallsanitäter*innen auf künftig 5 Ausbildungsstellen pro Jahr ab dem Jahr 2024.

 

 

4. Finanzielle Auswirkungen

 

Zur Finanzierung wird darauf verwiesen, dass das Rettungsdienstsystem entgeltfinanziert ist.

 

Der Rat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.