Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen nimmt die vorgelegte 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes für
den Kreis Unna zustimmend zur Kenntnis.
Die Verwaltung
wird gebeten, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 12 RettG
NRW sind die Kreise und kreisfreien Städte verpflichtet, ihre Rettungsdienstbedarfspläne
kontinuierlich zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre
fortzuschreiben. Der Bedarfsplan legt die Zahl und die Standorte der
Rettungswachen fest, definiert Qualitätsanforderungen und die Zahl und Art der
erforderlichen Rettungsfahrzeuge.
Der Entwurf zur 5. Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans
für den Kreis Unna liegt der Stadt Kamen vor. Die Stadt Kamen ist Träger der
Rettungswache für die Städte Kamen und Bergkamen sowie die Gemeinde Bönen und
führt dies als Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung durch.
Der vorgelegte Entwurf der 5. Fortschreibung
führt im Ergebnis zu einer Erhöhung der Vorhaltung von Rettungswagen in den
Versorgungsbereichen Bergkamen und Bönen, sowie einer Erhöhung der Anzahl an
Auszubildenden zum Notfallsanitäter*in ab dem Jahr 2024. Der Entwurf der 5.
Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans basiert auf einer gutachterlichen
Expertise und der Analyse des Einsatzaufkommens im Jahr 2020 und wurde vom
Kreis Unna als Träger des Rettungsdienstes mit den Kostenträgern abgestimmt,
wobei hierzu Einvernehmen erzielt wurde.
1.
Änderungen Notfallrettung im Rettungswachenbereich Kamen
1.1 Rettungsmittelvorhaltung im
Versorgungsbereich Bergkamen
Gemäß der 5. Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans erhöht sich die Vorhaltung von Rettungswagen (RTW)
im Versorgungsbereich Bergkamen um wöchentlich 60 Stunden.
Diese RTW werden künftig vorgehalten:
Rettungswache Bergkamen Mitte: 1 RTW Montag bis Sonntag 24
Stunden
1
RTW Montag bis Freitag 12 Stunden
Rettungswache Bergkamen Oberaden: 1 RTW Montag bis Sonntag 24 Stunden
Rettungswache Bergkamen Rünthe: 1 RTW Montag bis Sonntag 24 Stunden
Hier wird nach der Indienststellung der
Rettungswache Bergkamen Oberaden an der Rettungswache Bergkamen Mitte ein
weiterer 12-Stunden RTW von Montag bis Freitag in Dienst gestellt.
1.2 Rettungsmittelvorhaltung im Versorgungsbereich Bönen
Gemäß der 5. Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans erhöht sich die Vorhaltung von Rettungswagen (RTW)
im Versorgungsbereich Bönen um wöchentlich 84 Stunden.
Diese RTW werden künftig vorgehalten:
Rettungswache Bönen: 2 RTW Montag bis Sonntag 24 Stunden
Hier erhöht sich die Vorhaltung eines RTW
von 12 auf 24 Stunden von Montag bis Sonntag.
2.
Personelle Auswirkungen
Für die Besetzung der RTW bei einer Erhöhung
der Vorhaltezeiten um 144 Stunden pro Woche werden 9 Stellen benötigt.
3.
Aus- und Weiterbildung von Notfallsanitätern*innen
Gemäß dem § 4 Abs. 7 RettG NRW wird ab dem
01.01.2027 die Funktion des Rettungsassistenten durch den Notfallsanitäter in
Nordrhein-Westfalen ersetzt. Ab diesem Zeitpunkt sind alle Rettungswagen und
Notarztfahrzeuge mit mindestens einem Notfallsanitäter zu besetzen.
Gemäß der 5. Fortschreibung des
Rettungsdienstbedarfsplans für den Kreis Unna erhöht sich im
Rettungswachenbereich Kamen die Anzahl der Ausbildungsstellen für
Notfallsanitäter*innen auf künftig 5 Ausbildungsstellen pro Jahr ab dem Jahr
2024.
4.
Finanzielle Auswirkungen
Zur Finanzierung wird darauf verwiesen, dass
das Rettungsdienstsystem entgeltfinanziert ist.
Der Rat wird um Beratung und Beschlussfassung gebeten.