Betreff
Gebührenkalkulation über die Abfallentsorgung in der Stadt Kamen
Vorlage
125/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die vorgelegte Gebührenkalkulation „Abfallwirtschaft“ für das Jahr 2024 wird beschlossen. Die Gebührensätze aus 2023 gelten auch für 2024.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Jahr 2024 können die Abfallgebühren beibehalten werden.

 

Die Überdeckungen aus der Betriebsabrechnungen 2021(Rest) und 2022 (teilweise) sollen gebührenmindernd eingesetzt werden. Die restliche Überdeckung aus 2022 soll im Jahr 2025 gebührenmindert eingesetzt werden.

 

Insgesamt werden die Aufwendungen knapp. 5,73 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapierverkauf, Verkauf Restmüllsäcke etc.) rd. 0,35 Mio. € betragen, so dass, einschließlich der o. g. Überdeckungen, knapp 5,38 Mio. € (davon für Bioabfall rd. 0,73 Mio. € und für Restmüll rd. 5,0 Mio. €) über die Gebühreneinnahme zu decken sind.

 

Die Aufwendungen in allen Bereichen steigen weiterhin an. Die Gründe hierfür sind vielfältig; zu nennen sind hier gestiegene Energiekosten und die zuletzt beschlossene Tariferhöhung.

 

Bei den Erträgen sinken dagegen die erwarteten Papiererlöse aufgrund der fallenden Verkaufspreise für die Verwertung des Altpapiers.

 

Da die o. g. Überdeckung gebührenmindernd eingesetzt wird, ist eine Veränderung der Gebührensätze für das Jahr 2024 nicht erforderlich.

 

 


Anlagen:

 

Gebührenkalkulation 2024