Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Für das Jahr 2024 können die Abfallgebühren beibehalten werden.
Die Überdeckungen aus der Betriebsabrechnungen 2021(Rest) und 2022 (teilweise) sollen gebührenmindernd eingesetzt werden. Die restliche Überdeckung aus 2022 soll im Jahr 2025 gebührenmindert eingesetzt werden.
Insgesamt werden die Aufwendungen knapp. 5,73 Mio. € und die erwarteten Erlöse (Altpapierverkauf, Verkauf Restmüllsäcke etc.) rd. 0,35 Mio. € betragen, so dass, einschließlich der o. g. Überdeckungen, knapp 5,38 Mio. € (davon für Bioabfall rd. 0,73 Mio. € und für Restmüll rd. 5,0 Mio. €) über die Gebühreneinnahme zu decken sind.
Die Aufwendungen in allen Bereichen steigen
weiterhin an. Die Gründe hierfür sind vielfältig; zu nennen sind hier
gestiegene Energiekosten und die zuletzt beschlossene Tariferhöhung.
Bei den Erträgen sinken dagegen die erwarteten
Papiererlöse aufgrund der fallenden Verkaufspreise für die Verwertung des
Altpapiers.
Da die o. g.
Überdeckung gebührenmindernd
eingesetzt wird, ist eine Veränderung der Gebührensätze für das Jahr 2024 nicht
erforderlich.
Anlagen:
Gebührenkalkulation 2024