Betreff
6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen
Vorlage
120/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt die vorgelegte „6. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes (WHG) und des Landeswassergesetzes (LWG NRW) sind die Gemeinden im Rahmen der bestehenden Abwasserbeseitigungspflicht auch zur Abfuhr und Entsorgung des Klärschlämme aus Grundstücksentwässerungsanlagen verpflichtet.

 

Die Abfuhr der Klärschlämme aus rd. 130 noch vorhandenen Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben wird von einem privaten Abfuhrunternehmer im Auftrag der Stadt Kamen durchgeführt. Der seit dem 01.01.2023 gültige Vertrag, der im Jahr 2022 im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung neu ausgeschrieben wurde, gilt auch im Jahr 2024 fort. Aufgrund der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre wurde für die Ausschreibung eine jährlich angenommene Abfuhrmenge in Höhe von 300 cbm zugrunde gelegt. Auf dieser Abfuhrmenge basiert auch die Kalkulation.

 

Unter Einbeziehung des Ausschreibungsergebnisses ergibt sich auf Grundlage der beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2024 ein Gebührensatz von 43,38 € je cbm abgefahrenen Grubeninhalts. Für eine vergebliche Anfahrt sind 130,90 € zu zahlen.

 

 

Gebührenvergleich: Klärschlammgebühr und Schmutzwassergebühr

 

In den betroffenen Haushalten sind in 2023 durchschnittlich weniger als 5 cbm Klärschlamm pro Haushalt angefallen. Ein Haushalt mit 4 Personen zahlt in 2024 bei einer Annahme von 5 cbm Klarschlammabfuhr/Haushalt eine Jahresgebühr von 216,90 €. Ein 4-Personenhaushalt zahlt dagegen bei Annahme einer Schmutzwassermenge von 40 cbm/Person eine jährliche Gebühr von 600,00 €.

 


Anlagen:

 

-       Satzungsentwurf

 

-       Gebührenbedarfsberechnung 2024 (Kalkulation)