Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt die vorgelegte „20. Satzung zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Abwassersatzung der Stadt Kamen“ und billigt die dieser Satzung zugrunde liegende Gebührenbedarfsberechnung.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Änderung der bisherigen Gebührensätze 2023 (Schmutzwassergebühr § 8
Abs. 8; Niederschlagsabwassergebühr § 9 Abs. 3):
Gebührenentwicklung
2016-2023
Jahr |
SW Gebühr €/cbm |
NW-Gebühr €/qm |
2016 |
3,02 |
1,40 |
2017 |
2,96 |
1,50 |
2018 |
2,96 |
1,57 |
2019 |
2,92 |
1,66 |
2020 |
2,92 |
1,66 |
2021 |
2,98 |
1,68 |
2022 |
3,15 |
1,69 |
2022 neu |
2,99 |
1,57 |
2023 |
3,16 |
1,64 |
|
|
|
2024
geplant |
3,50 |
1,75 |
Eine
Gebührenanpassung in 2024 wird durch folgende Faktoren verursacht:
1.
Der
Gebührenbedarf für die Schmutzwasser steigt um 467.000 €, der Gebührenbedarf
für die Grundstücksentwässerung steigt um 352.900 €
2.
Aufgrund
der Tarifeinigung vom 22.04.2023 und der damit einhergehenden Tariferhöhung ab
dem 01.03.2024 steigen die geplanten gebührenrelevanten Personalkosten
(einschließlich Sozialleistungen) für die technischen Mitarbeiter der
Stadtentwässerung um 50.100 €.
3.
Die
geplanten Erlöse aus den aktivierten Eigenleistungen verringern sich
geringfügig um 10.900 €.
4.
Die geplanten
Kosten für die Unterhaltung der Abwasseranlagen, der Pump- und Sonderbauwerken
gehen in der Summe geringfügig um 25.000 € zurück. Der Rückgang ist
insbesondere auf einen etwas geringeren Reparaturbedarf zurückzuführen.
5.
Die
gebührenrelevanten Kosten für die Fahrzeugunterhaltung reduzieren sich minimal
um 1.200 €. Aufgrund der hohen Kraftstoffpreise verbleiben die
berücksichtigungsfähigen Kosten mit 83.400 € weiterhin auf einem hohen Niveau.
6.
Der
Ansatz für den Leistungsaustauch zwischen der Stadt und dem Eigenbetrieb erhöht
sich um 62.700 €. Die Erhöhung ist im Wesentlichen auf die geplante
Tariferhöhung für die tariflich Beschäftigten (siehe auch Punkt 2) und die zu
erwartende Besoldungsanpassung für die Beamtinnen und Beamten zurückführen.
7.
Die ansatzfähigen
Kosten des Lippeverbandes erhöhen sich um 628.000 € auf 6.012.500 €. Seit
dem Jahr 2023 enthält die Lippeverbandsumlage einen separaten
Gewässerkostenanteil, der nicht über die Schmutz- und
Niederschlagsabwassergebühren refinanziert werden kann. Der
Gewässerkostenanteil beträgt für das Jahr 2024 103.200 € (in 2023: 98.100 €).
8.
Die
Abwasserabgabe, welche über den Lippeverband veranlagt wird, reduziert sich um
23.100 €.
9.
Die
kalkulatorischen Abschreibungen, die mit Wiederbeschaffungszeitwerten errechnet
werden, erhöhen sich um 250.600 €. Die Erhöhung basiert im Wesentlichen auf der
weiterhin hohen Inflationsrate, die zu erheblichen Preisindexsteigerungen bei
Ortskanälen und den Erzeugerpreisen führt. Des Weiteren erhöhen sich die
kalkulatorischen Abschreibungen durch neu zu aktivierendes Anlagenvermögen.
10.
Die
Kosten für die kalkulatorischen Zinsen sinken insgesamt um 99.900 €. Dabei
sinkt der Durchschnittszinssatz für den Fremdkapital-Anteil (39,55 %; in 2023
39,19 %) von 1,25 % auf 1,07 %. Der 30-jährige
Durchschnittsnominalzinssatz für festverzinsliche Wertpapiere inländischer
öffentlicher Emittenten reduziert sich für den Eigenkapital-Anteil von 3,25 %
auf 3,03 %. Der Eigenkapital-Anteil beträgt 60,45 % (in 2023: 60,81 %).
Maßgeblich für die Berechnung der kalkulatorischen Zinsen sind die Vorgaben des
§ 6 Abs. 2 KAG.
11.
Bei der
Kalkulation der Schmutzwassergebühr für 2024 werden eine gebührenerhöhende
Unterdeckung in Höhe von 78.000 € aus der Betriebsabrechnung 2021 sowie eine
gebührenmindernde Überdeckung in Höhe von 70.100 € aus der Betriebsabrechnung
2022 eingestellt. Bei der Kalkulation der Niederschlagsabwassergebühr für 2024
wird eine gebührenerhöhende Unterdeckung in Höhe von 213.100 € aus der
Betriebsabrechnung 2022 eingestellt.
12.
Aufgrund
der derzeit vorliegenden Werte zum Schmutzwasserverbrauch müssen die
Schmutzwassermengen, die der Kalkulation der Schmutzwassergebühr zugrunde
liegen, entsprechend angepasst werden (Anteil SEK-Kosten: - 62.000 cbm; Anteil
LV-Kosten: - 98.000 cbm). Die zu entwässernden Flächen für die Kalkulation der
Niederschlagsabwassergebühr bedürfen lediglich einer geringfügigen Angleichung
(Anteil SEK-Kosten: - 11.000 qm; Anteil LV-Kosten: - 3000 qm).
Die Höhe der
Schmutzwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:
- für Schmutzwasser je cbm 3,50
€ (bisher: 3,16 €)
- für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je cbm 1,63 € (bisher: 1,55 €) - für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je cbm 1,87 € (bisher: 1,61 €)
Die Höhe der
Niederschlagsabwassergebühren wird wie folgt vorgeschlagen:
- für Niederschlagsabwasser je qm 1,75
€ (bisher: 1,64 €)
- für Mitglieder der Abwasserverbände, die
selbst zu Verbandslasten oder Abgaben vom
Verband herangezogen werden je qm 1,24 € (bisher: 1,18 €) - für Grundstücke, die unmittelbar in eine
Verbandsanlage entwässert werden ohne
dass laufende Verbandslasten oder Abgaben
entrichtet werden je qm 0,51 € (bisher: 0,46 €)
Im Übrigen wird auf
die beigefügte Gebührenkalkulation verwiesen.
Anlagen:
- Satzungsentwurf
- Gebührenbedarfsberechnung 2024 (Kalkulation)