Betreff
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes "Stadtentwässerung Kamen" für das Wirtschaftsjahr 2024 und die Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2027
Vorlage
118/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt den vorgelegten Entwurf des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Wirtschaftsjahr 2024 sowie den Entwurf der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Wirtschaftsjahre 2023 - 2027.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2024 und der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2027 wurde nach den Vorschriften der §§ 14 ff. der Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) aufgestellt.

 

Der Wirtschaftsplan besteht aus:

 

1.         Erfolgsplan

2.         Vermögensplan

3.         Stellenübersicht

 

Der Erfolgsplan enthält alle voraussehbaren Erträge und Aufwendungen des Wirtschaftsjahres 2024.

 

Im Vermögensplan ist auf der Ausgabenseite aufgeführt, zu welchem Zweck und in welcher Höhe Mittel bereitgestellt werden (Mittelverwendung). Auf der Einnahmeseite werden die zur Finanzierung der Ausgaben vorhandenen und zu beschaffenden Deckungsmittel nachgewiesen (Mittelherkunft).

 

Die Stellenübersicht enthält eine zusammengefasste Ausweisung der Planstellen für das Jahr 2024.

 

Der Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Wirtschaftsjahr 2024 schließt

 

            im Erfolgsplan

 

            mit Erträgen in Höhe von        16.432.700,00 €

            und Aufwendungen in Höhe von        12.932.100,00 €

 

            und im Vermögensplan

 

            mit Einnahmen in Höhe von   16.582.000,00 €

            und Ausgaben in Höhe von    16.582.000,00 €

 

ab.

 

Für 2024 wird mit einem Jahresüberschuss von 3.500.600,00 € gerechnet (Planwert 2023: 3.395.300,00 €). Aufgrund der weiterhin konstant guten wirtschaftlichen Entwicklung des Betriebes ist vorgesehen, die jährliche Gewinnausschüttung an die Stadt Kamen auf 3.215.300,00 € zu erhöhen.

 

Gemäß § 4 der EigVO NRW entscheidet über die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Rat der Stadt Kamen.

 

Gemäß § 18 EigVO NRW ist eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu erstellen. Sie besteht aus einer Übersicht über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen des Erfolgsplans sowie der Auszahlungen und Deckungsmittel des Vermögensplans von 2023 bis 2027. Die 5-jährige Ergebnis- und Finanzplanung ist in den Wirtschaftsplan einzubeziehen. Zudem ist ihr ein Investitionsprogramm zugrunde zu legen.


Anlagen:

 

-           Wirtschaftsplan 2024