Betreff
Entlastung der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen für das Geschäftsjahr 2022
Vorlage
116/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Betriebsleitung des Eigenbetriebes Stadtentwässerung Kamen wird gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung NRW für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 5 Abs. 5 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.

 

Vom 01.01.2022 bis zum 30.11.2022 fungierte Herr Ralf Tost als Betriebsleiter des Eigen-betriebes Stadtentwässerung Kamen (SEK). Herr Tost wurde mit Ablauf des 30.11.2022 als Betriebsleiter abberufen. Mit Wirkung vom 01.12.2022 wurde Herr Christian Völkel als neuer Betriebsleiter bestellt, so dass er im Zeitraum vom 01.12.2022 bis zum 31.12.2022 als Betriebsleiter fungierte.

 

Der Jahresabschluss 2022 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

 

Der geprüfte Jahresabschluss 2022 der Stadtentwässerung Kamen wurde entsprechend § 26 Abs. 3 EigVO NRW in Verbindung mit § 5 der Betriebssatzung in der Sitzung des Rates der Stadt Kamen am 15.06.2023 festgestellt.

 

In der Ratssitzung am 19.09.2023 wurde dem Betriebsausschuss die Entlastung erteilt.