Beschlussvorschlag:
- Der Bericht über die Personalentwicklung und die im Rahmen des
Frauenförderplanes 2019-2023 ergriffenen Maßnahmen wird zur Kenntnis
genommen.
- Die Fortschreibung des Gleichstellungsplanes der Stadtverwaltung
Kamen für den Zeitraum 2024-2028 wird beschlossen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 5 des LGG NRW
ist der Gleichstellungsplan fortzuschreiben.
Die Dienststelle hat
nach Ablauf des Berichtszeitraumes des vorangegangenen Planes einen Bericht
über die Personalentwicklung und die ergriffenen Maßnahmen zu erarbeiten und
dem Rat gemeinsam mit der Fortschreibung des Gleichstellungsplanes vorzulegen.
Der fortgeschriebene
Gleichstellungsplan und der Bericht über die Personalentwicklung und die
ergriffenen Maßnahmen sind in der Anlage beigefügt.
Die Fortschreibung
des Gleichstellungsplanes 2024-2028 zeigt, dass die Absicht der Gleichstellung
von Frauen und Männern positiv umgesetzt wurde. Dennoch ist es weiterhin
erforderlich, den eingeschlagenen Weg der Umsetzung der Gleichstellung von
Frauen und Männern in allen Hierarchiestufen, Fachbereichen, Berufen und
Funktionen konsequent fortzusetzen.
Der
Gleichstellungsplan, der Bericht über die Personalentwicklung und die nach
Maßgabe des abgelaufenen Gleichstellungsplanes durchgeführten Maßnahmen sind
der Dienststelle, deren Personal sie betreffen, bekannt zu machen.
Die
Gleichstellungsbeauftragte hat an der Erstellung des Gleichstellungsplanes
mitgewirkt.
Die Zustimmung des
Personalrates gem. § 72 Abs. 4 Nr. 18 LPVG NRW liegt vor.