Beschlussvorschlag:
Die Städt. Hauptschule Kamen wird mit
sofortiger Wirkung in Schule Am Koppelteich – Städtische
Gemeinschaftshauptschule Kamen umbenannt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 6 Abs. 6 Schulgesetz NRW führt jede Schule eine
Bezeichnung, die den Schulträger, die Schulform, die Schulstufe und bei Grund-
und Hauptschulen die Schulart angibt.
Die Schulkonferenz hat in ihrer Sitzung am 17.10.2023
vorgeschlagen, die Städt. Hauptschule Kamen in Schule Am Koppelteich
umzubenennen.
Durch die Namensgebung mit Bezug zur
örtlichen Lage der Schule im Stadtgebiet soll diese hervorgehoben und eine zusätzliche
Identifizierungsmöglichkeit für alle am Schulleben Beteiligten geboten werden.