Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
hier: Genehmigung überplanmäßiger Mehraufwendungen im Produkt 21.01.01 – Zahlungen an die Träger der Betreuungsangebote in den Grundschulen
Vorlage
098/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen genehmigt gem. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 16.10.2023:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt überplanmäßige Aufwendungen im Produkthaushalt 2023 in Höhe von 386.000,-- € im Produkt 21.01.01 – Budget 513.35 / Erstattung an Träger verlässliche Grundschule.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Zur Begründung wird auf die vorgelegte Dringlichkeitsentscheidung 096/2023 vom 16.10.2023 verwiesen.