Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Folgevertrag mit dem Kreis Unna und der Verbraucherzentrale NRW hinsichtlich der weiteren Sicherstellung und Finanzierung der allgemeinen Verbraucherberatung in der Stadt Kamen abzuschließen.
Die Stadt Kamen betraut, mit Verweis auf § 11 des Vertragsentwurfes, die Verbraucherzentrale NRW mit der Leistung „Allgemeine Verbraucherberatung“ zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse durch die örtliche Beratungsstelle für Verbraucherinnen und Verbraucher in Kamen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Kreis Unna
und die Stadt Kamen haben am 14./30.12.2018 mit der Verbraucherzentrale NRW
einen Vertrag zur Sicherstellung und
Finanzierung der Verbraucherberatung in der Stadt Kamen abgeschlossen. Der
Vertrag hatte eine Laufzeit von fünf Jahren. Der Vertrag läuft somit am
31.12.2023 aus.
Die
Vertragspartner haben sich in dem Vertrag grundsätzlich bereit erklärt, das
Vertragsverhältnis über den 31.12.2023 hinaus fortzuführen. Vertragsgemäß
wurden die Verhandlungen mit Vertretern der Verwaltungen der Städte Kamen,
Lünen und Schwerte sowie der Verbraucherzentrale NRW und dem Kreis Unna
aufgenommen mit dem Ziel, über die Fortführung zu beraten.
Die
Verbraucherzentrale NRW hat daraufhin den mit den Verwaltungen abgestimmten Vertragsentwurf
übermittelt, der als Anlage beigefügt ist.
Die wesentliche
Änderung im Vergleich zum bisher geltenden Vertrages ist im § 3 Abs. 4 eine
geplante Umstellung der Zugangsstruktur im Laufe des Jahres 2024.
Die Verwaltung
befürwortet eine derartige Umstellung in Absprache mit der Stadt und dem Kreis
Unna.
Auf die dazu
beigefügten Anlagen und Begründungen der Verbraucherzentrale wird verwiesen.
Der Vertrag soll
erneut für eine Dauer von fünf Jahren bis zum 31.12.2028 abgeschlossen werden
mit der Bereitschaft das Vertragsverhältnis darüber hinaus fortzuführen.
DAWI-Betrauung durch die Kommunen:
Im Rahmen einer
bundesweiten Diskussion wurde die Notwendigkeit einer Betrauung auch der
Verbraucherzentralen mit Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen
Interesse (sog. DAWI-Betrauung) festgestellt. Erhalten die Verbraucherzentralen
für bestimmte Dienstleistungen bzw. Beratungsangebote vor Ort kommunale
Finanzmittel, muss im Rahmen eines Betrauungsaktes festgelegt werden, dass es
sich bei diesen Zahlungen nicht um eine (ggf. unzulässige) Beihilfe im Sinne
der Artikel 106ff AEUV (Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union)
handelt. Solche Zahlungen sind immer dann als zulässig zu werten, wenn es sich
um Leistungen der Daseinsvorsorge handelt, die im allgemeinen wirtschaftlichen
Interesse erbracht werden. Dies setzt einen kommunalen Betrauungsakt
voraus.
Die Betrauung
bezieht sich dabei immer auf diejenigen Aufgaben, die von einer Organisation
wahrgenommen werden. Für die Verbraucherzentrale NRW zeigte sich in der
Bewertung der Ausgangssituation, dass angesichts ihres weiten Aufgabenspektrums
eine einheitliche DAWI-Betrauung nicht möglich ist. Die Verbraucherzentrale NRW
erledigt ihre Aufgaben vielmehr in drei Bereichen: in der Geschäftsstelle in
Düsseldorf, in den örtlichen Beratungsstellen und in verschiedenen Projekten,
die sowohl in der Geschäftsstelle als auch in den Beratungsstellen durchgeführt
werden können.
Bei den kommunal zu erbringenden Dienstleistungen und
Beratungsangeboten der örtlichen Beratungsstellen erfolgt die
Finanzierung jeweils durch Land und Kommunen in unterschiedlichen Anteilen,
wobei die Rahmenbedingungen der Finanzierung vor Ort sehr heterogen gestaltet
sind. Auch wenn die prozentuale Lastenverteilung zwischen Kommune und Land an
jedem Standort pro Aufgabengebiet identisch ist, so unterscheiden sich die
kommunalen Finanzierungsverträge landesweit insbesondere durch ihre Laufzeit
und die jeweils zu Grunde liegende Abrechnungssystematik (jährliche
Spitzabrechnung, konstante Zahlung oder Mischform jeweils mit Spitzabrechnung
zum Ende der Laufzeit). Das Land kann somit keine einheitliche Betrauung für
diese Aufgabenbereiche ausstellen. Daher muss die Betrauung in diesen Fällen durch die Kommunen erfolgen.
Die Betrauung betrifft im Schwerpunkt die von der Kommune und der
institutionellen Förderung des Landes gemeinsam finanzierten Angebote
Allgemeine Verbraucherberatung, Abfall- und Umweltberatung (sofern vorhanden)
und Energieberatung (sofern vorhanden), aber auch die unterschiedlich seitens
Kommunen und Land geförderte Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung
(sofern vorhanden).
Die Aufgaben der Geschäftsstelle im Rahmen
der institutionellen Finanzierung der Verbraucherzentrale NRW werden
ausschließlich durch das Land finanziert. Daher kann hier eine einheitliche
DAWI-Betrauung durch das Land erfolgen. Für die Aufgaben der Projekte der Verbraucherzentrale NRW erfolgt die
DAWI-Betrauung mit dem Zuwendungsbescheid durch das
Verbraucherschutzministerium NRW als Hauptzuwendungsgeber. Landes-Projekte sind
durch eine festgelegte Laufzeit und durch eine einheitliche Aufgabenstellung
gekennzeichnet, so dass für jedes Projekt eine eigene Betrauung unabhängig von
einer etwaigen kommunalen Ausprägung erfolgt (es sei denn es handelt sich um
reine Kommunalprojekte).
Im aktuellen
Zuwendungsbescheid des Landes an die Verbraucherzentrale NRW als Basis für die
Landesförderung wurde der Verbraucherzentrale NRW aufgegeben, eine
DAWI-Betrauung bei jedem Vertragsabschluss zu bewirken. Diese ist zugleich
Voraussetzung für die anteilige Förderung des Landes für die Angebote in den
örtlichen Beratungsstellen. Dem Land sind die jeweils abgeschlossenen Verträge
vorzulegen.
Das Land NRW beteiligt sich mit 50 % der
Gesamtkosten an den Kosten der Verbraucherberatung. Die restlichen 50 % tragen
der Kreis Unna und die Stadt Kamen. Davon tragen der Kreis Unna 60 % und die
Stadt Kamen 40 %.
Stadtanteil
bisher: 41.542,- €
Stadtanteil für
2024: 44.745,- €
Anlagen:
- Vertragsentwurf nebst Kostenkalkulation
- Satzung der Verbraucherzentrale
- Zukunftsfähige Ausstellung der Zugangsstrukturen zur
Verbraucherberatung im Kreis Unna
- Erhebung zur Ermittlung der Verteilung von Verbraucheranfragen
Stadt Kamen / Kreis Unna