Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen investiven Mehrausgabe im Produkt 36.02.01
hier: Neugestalttung Skatepark
Vorlage
090/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt eine überplanmäßige investive Mehrausgabe in Höhe von 120.000,00 € im Produkt 36.02.01/0684.782600 - Skatepark - Neugestaltung.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat im Jahr 2021 den Beschluss zur Neugestaltung der Skateranlage im Postpark gefasst. Für die Maßnahme wurden bereits in diesem Jahr außerplanmäßig 250.000,00 € und im Jahr 2023 nochmals 100.000,00 € durch den Haushalt zur Verfügung gestellt. Die außerplanmäßigen Mittel in Höhe von 250.000,00 € wurden mittels Ermächtigung bis in das lfd. Jahr 2023 übertragen.

 

Bislang wurden für Planungsleistungen Mittel in Höhe von 48.026,29 € verausgabt, weitere Honorarkosten in Höhe von 37.921,44 € stehen noch zur Begleichung aus. Damit stehen aktuell noch Haushaltsmittel in Höhe von 264.052,27 € für das Projekt zur Verfügung.

 

Im Zuge der Vorbereitung der Ausschreibung wurde eine neue Kostenberechnung erstellt, die im Ergebnis zu einer Erhöhung der Maßnahme auf nunmehr 367.488,66 € brutto führt.

 

Damit ergibt sich bei der Buchungsstelle 36.02.01/0684.782600 – Skatepark – Neugestaltung ein Fehlbetrag von 103.436,39 €.

 

Um die Ausschreibung und anschließende Beauftragung zeitnah vornehmen zu können, werden auf der v. g. Buchungsstelle investive Mittel in Höhe von 120.000,00 € überplanmäßig benötigt. Gedeckt wird die überplanmäßige Bereitstellung durch eine investive Minderausgabe bei der Buchungsstelle 21.01.04/0438.783100 – Gymnasium – energetische Maßnahmen einschl. Turnhalle Sporthalle.

 

Ergänzend wird die Neugestaltung der Skateranlage – nach Antrag des Sportverband Kamen e. V. – durch Fördermittel aus dem Programm „Moderne Sportstätte 2022“ unterstützt. Der Bewilligungsbescheid über die Förderung in Höhe von 118.839,00 € ist bereits im Mai dieses Jahrs eingegangen. Eine Auszahlung erfolgt allerdings erst mit Beendigung der Maßnahme, die seitens des Fördergebers bis zum 31.12.2023 erfolgen soll. Hierzu wird seitens der Verwaltung noch eine Abstimmung und Klärung mit dem Fördergeber erfolgen.