Betreff
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf Verkehrsflächen und Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Kamen
Vorlage
089/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen beschließt die vorgelegte „Ordnungsbehördliche Verordnung auf Verkehrsflächen und Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Kamen“.

Gleichzeitig tritt die „Ordnungsbehördliche Verordnung auf Verkehrsflächen und Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Kamen in der Fassung der Bekanntmachung vom 08.07.2002“ außer Kraft.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Rat der Stadt Kamen hat auf Antrag der SPD- und CDU-Fraktionen in der Ratssitzung vom 15.06.2023 die Verwaltung mit der Ergänzung der bestehenden „Ordnungsbehördlichen Verord­nung auf Verkehrsflächen und Anlagen im Stadtgebiet der Stadt Kamen in der Fassung der Be­kannt­machung vom 08.07.2002“ durch die Erstellung eines Bußgeldkatalogs als anzufügende Anlage der Verordnung beauftragt.

 

Dem Auftrag ist die Verwaltung zwischenzeitlich nachgekommen und hat zunächst einen Bußgeldkatalog als Anlage zur ordnungsbehördlichen Verordnung erstellt.

 

Darüber hinaus wurden an mehreren Stellen Ergänzungen der Altfassung der ord­nungs­behörd­lichen Verordnung in Bezug auf alkoholbedingte Konfliktsituationen sowie ein Ballspielverbot (neuer §3 und §9a) aufgenommen. Hintergrund sind fortbestehende Schwierigkeiten mit verschie­dene Personengruppen, die sich dauerhaft am Marktplatz und in der Innenstadt aufhalten und in dessen Folge es regelmäßig zu Eskalationen/nicht tolerierbaren Problemlagen kommt.

 

Mit der Neufassung der ordnungsbehördlichen Verordnung sollen der Verwaltung weitergehende Eingriffsmöglichkeiten sowie konkrete Bußgeldrahmen zur Verfügung gestellt werden, um die Situation dauerhaft zu entschärfen.

 

Die Einhaltung der neuen Verordnung und Ahndung von Verstößen – im Rahmen des Möglichen – samt dem evtl. Verhängen von Bußgeldern wird allerdings nur mit erhöhtem Personaleinsatz und damit einer Erweiterung der bisherigen Personalkapazitäten, die auch zu erhöhten Finanzaufwendungen führen können, realisierbar sein.