Betreff
Kommunales Förderprogramm zur Dachbegrünung „Artenreich und bunt“
hier: Beschluss
Vorlage
084/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Aufgrund der geringen Nachfrage der Fördermittel wird die Verwaltung beauftragt das aktuelle Förderprogramm zu überarbeiten und auf weitere Gebäudetypen zu erweitern.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Das aktuelle Förderprogramm „Artenreich und bunt“ aus dem Jahr 2022 (Vorlage 047/2022, Ratsbeschluss vom 23.06.2022) bezuschusst die Begrünung von Garagen und Carports. Die Förderhöhe beträgt aktuell bis zu 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten, höchstens jedoch 30 Euro pro Quadratmeter begrünter Dachfläche. Die maximale Gesamtförderung beträgt 500 Euro pro Maßnahme.

 

Die Auswertung der zehn – seit Inkrafttreten der Förderung – bewilligten Anträge zur Begrünung von insgesamt rund 210 m2 Dachfläche hat ergeben, dass die jeweiligen spezifischen Kosten der Dachbegrünung mindestens bei 60 Euro pro m2 und besonders bei kleinen Dachflächen deutlich darüber lagen.

 

Bei kleinen Dachflächen bis 16 m2 greift die Förderdeckelung von maximal 30 Euro pro m2. Bei größeren Flächen ab 17 m2 greift die Deckelung von maximal 500 Euro pro Maßnahme, was einerseits zu einer geringen Förderquote führt, andererseits zu einem größeren Effekt pro eingesetztem Euro Förderzuschuss. Über alle Förderanträge wurden somit durchschnittlich rund 21 Euro pro m2 begrünter Dachfläche gefördert bzw. rund 48 m2 pro 1.000 Euro Förderzuschuss begrünt.

 

Aus Bürgeranfragen ging hervor, dass auch für weitere Gebäudetypen Förderbedarf besteht.

 

Besonders bei bestehenden Gebäuden ist der Aufwand einer Dachbegrünung höher. Insofern wäre es zielführend, weitere Bestandsgebäude mit in das Förderprogramm aufzunehmen, um einen Anreiz für die Installation einer Dachbegrünung zu schaffen.

 

Bei Neubauten wird es vom Gesetzgeber absehbar entsprechende Vorschriften zur Klimaanpassung geben. Darüber hinaus bestehen grundsätzlich allgemeine Fördermöglichkeiten für Neubauten (u.a. KfW-Bank, BAFA). Die Förderung der Dachbegrünung von Neubauten sollte entfallen.

 

Um das Ziel einer klimaresilienten Stadt weiter voranbringen, wird empfohlen die Förderung auf Bestandsgebäude zu erweitern und außerdem die Fördermodalitäten und Höchstgrenzen zu überarbeiten sowie die Anträge möglichst zu vereinfachen.