Betreff
Förderprogramm „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“
hier: Bericht der Verwaltung
Vorlage
083/2023
Art
Mitteilungsvorlage

Um unsere Stadt Kamen klimaresilient auszurichten, sind nicht nur Ideen, der Wille zur Um­setzung sowie Mitmacherinnen und Mitmacher gefragt, sondern es werden auch finanzielle Mittel benötigt.

 

Dazu bietet das Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“ (KRiS) im gesamten Gebiet des Regionalverbandes Ruhr den passenden Rahmen.

 

Für dieses Projekt hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucher­schutz des Landes Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafol­genanpassung aufgelegt. Gemeinsam mit den Wasserverbänden (Emschergenossenschaft, Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft, Niers­verband) sollen über das Förderprogramm sowie über ergänzende Förderungen bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet investiert werden. Geför­dert werden geeignete Maßnahmen in allen 53 Städten und Gemeinden des Regionalver­bandes Ruhr (RVR).

 

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist die Definition eines Betrachtungsraums oder mehrerer Betrachtungsräume im Stadtgebiet für den oder die sich die Kommune verpflichtet bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen von der Mischwasserkanalisation abzu­koppeln und die Verdunstungsrate um zehn Prozentpunkte zu steigern.

Betrachtungsräume können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch ge­bündelte Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.

 

Das Land fördert bis Ende 2023 die vorgeschriebene Festlegung von Betrachtungsräumen (Konzepte) sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebie­ten.

 

Ab 2024 erhalten nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrach­tungsraum definiert haben.

 

Die Förderantragstellung erfolgt im gesamten RVR-Raum über die Serviceorganisation der Zukunftsinitiative Klima.Werk bei der Emschergenossenschaft. Das dort tätige Team prüft Förderfähigkeit und -würdigkeit des Projekts und berät über Möglichkeiten und Abläufe. Maßnahmenträger können die Kommunen sein, aber auch Private: Unternehmen, Vereine, Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger.

 

Die Höhe des Förderzuschusses durch das Land beträgt 60 Prozent der Kosten, Emscher­genossenschaft und Lippeverband stocken im jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private oder Gewerbliche auf bis zu 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger auf bis zu 100 Prozent auf, so dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt. Dabei sind Baga­tellgrenzen zu berücksichtigen: Eine Förderung im Einzelfall wird nur gewährt, wenn sie mehr als 2.000 Euro beträgt, bei Gemeinden, Gemeindeverbänden und dem RVR muss die För­derung für die Maßnahme mehr als 12.500 Euro betragen.

 

Förderfähig sind folgende Maßnahmen: Flächenentsiegelung, Mulden/Flächenversickerung, Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolenversickerung, Baumrigolen, Extensive Dachbegrü­nung, Fassadenbegrünung mit Versorgung über Niederschlagswasserzisterne, Nieder­schlagswasserzuführung zum Gewässer, Intensivierung der Flächenbegrünung und Baum­pflanzungen mit Versorgung über Niederschlagswasser, Machbarkeitsstudien.

Die Richtlinie für die KRIS-Förderung ist im Frühjahr 2022 in Kraft getreten und bis zum Dezember 2030 gültig.

 

Die Stadt Kamen reicht über das Klima.Werk zwei Anträge ein:

 

-          Antrag zur Durchführung einer Studie zur Identifikation von Betrachtungsräumen für klimaresiliente Maßnahmen in der Stadt Kamen, in denen jeweils die geforderten 25 Prozent Abkopplung der befestigten Flächen erreicht werden können.

-          Antrag zur Öffentlichkeitsarbeit für Betrachtungsräume, die zur Unterstützung der Be­trachtungsräume in der Identifikations- und Umsetzungsphase dienen soll.

 

Im Falle der Bewilligung werden die Studie und die Öffentlichkeitsarbeit zu 60% vom Land NRW und zu 40% vom Lippeverband gefördert.

 

Aufgrund der hohen Bedeutung ist – vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel – im Stel­lenplan der Stadtentwässerung Kamen ab Juni 2024 eine entsprechende Stelle angemeldet worden, durch die das Projektmanagement übernommen, die Ausschreibungen durchgeführt und die umzuset­zenden Maßnahmen begleitet werden.

 

Eine Entscheidung bezüglich der Fördermittelbewilli­gung wird im November/Dezember 2023 erwartet.