hier: Bericht der Verwaltung
Um unsere Stadt
Kamen klimaresilient auszurichten, sind nicht nur Ideen, der Wille zur Umsetzung
sowie Mitmacherinnen und Mitmacher gefragt, sondern es werden auch finanzielle
Mittel benötigt.
Dazu bietet das
Ruhrkonferenz-Projekt „Klimaresiliente Region mit internationaler Strahlkraft“
(KRiS) im gesamten Gebiet des Regionalverbandes Ruhr den passenden Rahmen.
Für dieses Projekt
hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen ein Förderprogramm für Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung
aufgelegt. Gemeinsam mit den Wasserverbänden (Emschergenossenschaft,
Lippeverband, Ruhrverband, Linksniederrheinische Entwässerungs-Genossenschaft,
Niersverband) sollen über das Förderprogramm sowie über ergänzende Förderungen
bis 2030 rund 250 Millionen Euro in entsprechende Projekte im Ruhrgebiet
investiert werden. Gefördert werden geeignete Maßnahmen in allen 53 Städten
und Gemeinden des Regionalverbandes Ruhr (RVR).
Voraussetzung für
die Inanspruchnahme ist die Definition eines Betrachtungsraums oder mehrerer
Betrachtungsräume im Stadtgebiet für den oder die sich die Kommune verpflichtet
bis 2030 rund 25 Prozent der befestigten Flächen von der
Mischwasserkanalisation abzukoppeln und die Verdunstungsrate um zehn
Prozentpunkte zu steigern.
Betrachtungsräume
können jegliche Quartiere mit klimawandelbedingten Defiziten sein, denen mit
wasserbezogenen Maßnahmen begegnet werden kann und in denen durch gebündelte
Maßnahmen messbare Effekte erzielt werden können.
Das Land fördert
bis Ende 2023 die vorgeschriebene Festlegung von Betrachtungsräumen (Konzepte)
sowie bis Ende 2030 die Umsetzung von Maßnahmenbündeln in diesen Gebieten.
Ab 2024 erhalten
nur noch solche Kommunen Fördermittel, die mindestens einen Betrachtungsraum
definiert haben.
Die
Förderantragstellung erfolgt im gesamten RVR-Raum über die Serviceorganisation
der Zukunftsinitiative Klima.Werk bei der Emschergenossenschaft. Das dort
tätige Team prüft Förderfähigkeit und -würdigkeit des Projekts und berät über
Möglichkeiten und Abläufe. Maßnahmenträger können die Kommunen sein, aber auch
Private: Unternehmen, Vereine, Institutionen sowie Bürgerinnen und Bürger.
Die Höhe des
Förderzuschusses durch das Land beträgt 60 Prozent der Kosten, Emschergenossenschaft
und Lippeverband stocken im jeweiligen Verbandsgebiet die Förderung für Private
oder Gewerbliche auf bis zu 90 Prozent und für kommunale Maßnahmenträger auf
bis zu 100 Prozent auf, so dass für letztere kein Eigenanteil mehr anfällt.
Dabei sind Bagatellgrenzen zu berücksichtigen: Eine Förderung im Einzelfall
wird nur gewährt, wenn sie mehr als 2.000 Euro beträgt, bei Gemeinden,
Gemeindeverbänden und dem RVR muss die Förderung für die Maßnahme mehr als
12.500 Euro betragen.
Förderfähig sind
folgende Maßnahmen: Flächenentsiegelung, Mulden/Flächenversickerung,
Mulden-Rigolen-Versickerung, Rigolenversickerung, Baumrigolen, Extensive
Dachbegrünung, Fassadenbegrünung mit Versorgung über
Niederschlagswasserzisterne, Niederschlagswasserzuführung zum Gewässer,
Intensivierung der Flächenbegrünung und Baumpflanzungen mit Versorgung über
Niederschlagswasser, Machbarkeitsstudien.
Die Richtlinie für
die KRIS-Förderung ist im Frühjahr 2022 in Kraft getreten und bis zum Dezember
2030 gültig.
Die Stadt Kamen
reicht über das Klima.Werk zwei Anträge ein:
-
Antrag
zur Durchführung einer Studie zur Identifikation von Betrachtungsräumen für
klimaresiliente Maßnahmen in der Stadt Kamen, in denen jeweils die geforderten
25 Prozent Abkopplung der befestigten Flächen erreicht werden können.
-
Antrag
zur Öffentlichkeitsarbeit für Betrachtungsräume, die zur Unterstützung der Betrachtungsräume
in der Identifikations- und Umsetzungsphase dienen soll.
Im Falle der
Bewilligung werden die Studie und die Öffentlichkeitsarbeit zu 60% vom Land NRW
und zu 40% vom Lippeverband gefördert.
Aufgrund der hohen
Bedeutung ist – vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel – im Stellenplan
der Stadtentwässerung Kamen ab Juni 2024 eine entsprechende Stelle angemeldet
worden, durch die das Projektmanagement übernommen, die Ausschreibungen
durchgeführt und die umzusetzenden Maßnahmen begleitet werden.
Eine Entscheidung
bezüglich der Fördermittelbewilligung wird im November/Dezember 2023 erwartet.