Beschlussvorschlag:
Dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 4
Buchstabe c EigVO NRW entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des
Betriebsausschusses.
Der
Jahresabschlusses 2022 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH geprüft und am 12.05.2023 mit
einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
Der geprüfte
Jahresabschluss 2022 der Stadtentwässerung Kamen wurde gemäß dem § 26
Absatz 3 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c
EigVO NRW durch den Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 15.06.2023
festgestellt.
Hinweis zur Beschlussvorlage:
Folgende Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder des Betriebsausschusses
waren und an den Sitzungen des Betriebsausschusses im Jahr 2022 teilgenommen
haben, dürfen gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung
zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.
Akca, Mehmet Bartosch, Oliver Dörlemann, Anke Eckardt, Joachim Eisenhardt, Ralf Fuhrmann, Rainer Grosch, Klaus-Dieter Helmken, Stefan Kasperidus, Klaus Kissing, Heinrich Lindemann-Opfermann, Ruthild Madeja, Marian-Rouven Middendorf, Susanne Pasalk, Nadine Pszolka, Helga Sklorz, Lucas Syperek, Oliver |