Betreff
Entlastung des Betriebsausschusses für das Geschäftsjahr 2022
Vorlage
081/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Dem Betriebsausschuss wird gemäß § 4 Buchstabe c der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) für das Geschäftsjahr 2022 Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 4 Buchstabe c EigVO NRW entscheidet der Rat der Stadt Kamen über die Entlastung des Betriebsausschusses.

Der Jahresabschlusses 2022 der Stadtentwässerung Kamen wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ETL WRG GmbH geprüft und am 12.05.2023 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.

Der geprüfte Jahresabschluss 2022 der Stadtentwässerung Kamen wurde gemäß dem § 26 Absatz 3 in Verbindung mit § 4 Buchstabe c  EigVO NRW durch den Rat der Stadt Kamen in seiner Sitzung am 15.06.2023 festgestellt.

 

 

 

Hinweis zur Beschlussvorlage:

 

Folgende Mitglieder des Rates, die zugleich Mitglieder des Betriebsausschusses waren und an den Sitzungen des Betriebsausschusses im Jahr 2022 teilgenommen haben, dürfen gemäß § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungs­punkt nicht mitwirken.

 

Akca, Mehmet

Bartosch, Oliver

Dörlemann, Anke

Eckardt, Joachim

Eisenhardt, Ralf

Fuhrmann, Rainer

Grosch, Klaus-Dieter

Helmken, Stefan

Kasperidus, Klaus

Kissing, Heinrich

Lindemann-Opfermann, Ruthild

Madeja, Marian-Rouven

Middendorf, Susanne

Pasalk, Nadine

Pszolka, Helga

Sklorz, Lucas

Syperek, Oliver