Beschlussvorschlag:
- Der Jahresabschluss 2022 wird
einschließlich des Lageberichtes festgestellt.
- Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe
von 10.470.823,04 € wird der
Ausgleichsrücklage zugeführt.
- Der
Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2022
uneingeschränkt Entlastung erteilt.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NRW hat die
Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss
aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres
nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der
Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 5 wurde der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte
Entwurf des Jahresabschlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend
aus
-
Ergebnisrechnung
-
Finanzrechnung
-
Teilrechnungen
-
Schlussbilanz zum 31.12.2022
- Anhang
und einem Lagebericht nach § 49 KomHVO NRW.
Die
Bürgermeisterin leitete dem Rat
zur Vorbereitung der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 18.09.2023 den Entwurf des Jahresabschlusses 2022
zur Feststellung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu. In dieser Sitzung wird
der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfungsbericht samt
uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Lagebericht
beraten und ihn sich zu eigen machen. Dem Rat der Stadt Kamen wird gem. § 59
Abs. 3 GO NRW berichtet, dass die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
der Prüfung des Jahresabschlusses 2022 durch die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht - Dr.
Schillen entspricht. Es sind keine Einwendungen zu erheben. Der von der
Bürgermeisterin aufgestellte Jahresabschluss und der
Lagebericht werden gebilligt.
Gemäß § 96 GO NRW stellt der
Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den
vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest.
Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die
Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin. Die
Bürgermeisterin beteiligt sich nicht an der Beschlussfassung.
Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt auf der
Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 375.539.310,12 € ab und weist in Übereinstimmung mit
der Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2022 einen
Jahresüberschuss in Höhe von 10.470.823,04 € aus.
Da gem. § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW nach der
Beschlussfassung des Rates über den Jahresüberschuss 2021 bereits ein Betrag
von 80.317,11 € der Ausgleichsrücklage zugeführt werden konnte, kann diese
somit in der vollen Höhe des Jahresüberschusses 2022 aufgestockt werden.
Die Ausgleichsrücklage erhöht sich dadurch
in der Schlussbilanz zum 31.12.2022 auf 10.551.140,15 €.
Nach der Feststellung des Jahresabschlusses
für das Haushaltsjahr 2022 wird empfohlen, der
Bürgermeisterin uneingeschränkt Entlastung zu erteilen. Nachfolgend ist der Jahresabschluss unverzüglich
der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.