Betreff
Jahresabschluss 2022
Vorlage
064/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss 2022 wird einschließlich des Lageberichtes festgestellt.

 

  1. Der Jahresüberschuss 2022 in Höhe von 10.470.823,04 € wird der Ausgleichsrücklage zugeführt.

 

  1. Der Bürgermeisterin wird für das Haushaltsjahr 2022 uneingeschränkt Entlastung erteilt.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 95 der Gemeindeordnung NRW hat die Stadt zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haus­haltsjahres nachzuweisen ist. Er muss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buch­führung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schul­den-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt vermitteln und ist zu erläutern. Nach Maßgabe des Abs. 5 wurde der vom Kämmerer aufgestellte und von der Bürgermeisterin bestätigte Entwurf des Jah­resabschlusses dem Rat zur Feststellung zugeleitet, bestehend aus

 

- Ergebnisrechnung

- Finanzrechnung

- Teilrechnungen

- Schlussbilanz zum 31.12.2022

- Anhang

 

und einem Lagebericht nach § 49 KomHVO NRW.

 

Die Bürgermeisterin leitete dem Rat zur Vorbereitung der Sitzung des Rechnungsprüfungsaus­schusses am 18.09.2023 den Entwurf des Jahresabschlusses 2022 zur Feststellung gem. § 96 Abs. 1 GO NRW zu. In dieser Sitzung wird der Rechnungsprüfungsausschuss den vorgelegten Prüfungsbericht samt uneingeschränkten Bestätigungsvermerk zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beraten und ihn sich zu eigen machen. Dem Rat der Stadt Kamen wird gem. § 59 Abs. 3 GO NRW berichtet, dass die Prüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss der Prü­fung des Jahresabschlusses 2022 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Röhricht - Dr. Schillen entspricht. Es sind keine Einwendungen zu erheben. Der von der Bürgermeisterin auf­gestellte Jahresabschluss und der Lagebericht werden gebilligt.

 

Gemäß § 96 GO NRW stellt der Rat bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss fest. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages und entscheidet über die Entlastung der Bürgermeisterin. Die Bürgermeisterin beteiligt sich nicht an der Beschlussfassung.

 

Die Bilanz zum 31.12.2022 schließt auf der Aktiv- und Passivseite mit einer Bilanzsumme in Höhe von 375.539.310,12 € ab und weist in Übereinstimmung mit der Gewinn- und Verlustrechnung für das Haushaltsjahr 2022 einen Jahresüberschuss in Höhe von 10.470.823,04 € aus.

Da gem. § 96 Abs. 1 Satz 3 GO NRW nach der Beschlussfassung des Rates über den Jahres­überschuss 2021 bereits ein Betrag von 80.317,11 € der Ausgleichsrücklage zugeführt werden konnte, kann diese somit in der vollen Höhe des Jahresüberschusses 2022 aufgestockt werden. 

 

Die Ausgleichsrücklage erhöht sich dadurch in der Schlussbilanz zum 31.12.2022 auf 10.551.140,15 €.

 

Nach der Feststellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2022 wird empfohlen, der Bürgermeisterin uneingeschränkt Entlastung zu erteilen. Nachfolgend ist der Jahresabschluss unverzüglich der Aufsichtsbehörde anzuzeigen und öffentlich bekannt zu machen.