Betreff
Genehmigung einer überplanmäßigen Auszahlung im Produkt 54.01.01 – Bau und Unterhaltung von Verkehrsflächen
hier: Buchungsstelle 54.01.01.522000-0601 – Aufwendungen für Energie und Wasser
Vorlage
063/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Im Produkt 54.01.01 – Bau und Unterhaltung von Verkehrsflächen – werden bei der Buchungsstelle 54.01.01.522000-0601 Mittel in Höhe von 324.000 Euro überplanmäßig  bereitgestellt.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Durch die allgemeine Preisentwicklung am Strommarkt sind die Kosten für Energie wesentlich gestiegen. Ein derartiger Anstieg der Energiekosten war bei Aufstellung des Haushaltsplanes noch nicht zu erwarten. Aus der o.g. Buchungsstelle werden die Stromkosten für die Lichtsignalanlagen und die Straßenbeleuchtung angewiesen.

 

Zunächst wurden die zur Verfügung stehenden Mittel für die Abschlagsanforderungen der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen-Bönen-Bergkamen ausgeschöpft. Parallel prüfte die GSW ob für den Bereich der Straßenbeleuchtung die Strompreisbremse Anwendung finden wird. Um eine bedarfsgerechte Mittelbereitstellung zu gewährleisten, wurde zunächst die Prüfung abgewartet. Zwischenzeitlich teilte die GSW mit, dass für den Bereich der Straßenbeleuchtung eine Anwendung der Strompreisbremse erfolgen werde. Allerdings erfolgt die Berücksichtigung erst mit der Jahresrechnung für die Straßenbeleuchtung, die Anfang 2024 vorgelegt werden soll. Eine entsprechende Gutschrift aus der Anwendung der Strompreisbremse wird somit erst in 2024 kassenwirksam und findet im Haushaltsjahr 2023 keine Berücksichtigung.

 

Der Jahresabschlag für die Straßenbeleuchtung beträgt für 2023 gem. Straßenbeleuchtungs­vertrag für die Stromkosten insgesamt 559.776,00 Euro. Aus dem zur Verfügung stehenden Haushaltsansatz können Mittel in Höhe von 235.776,00 Euro angewiesen werden. Zur Begleichung der vorliegenden Jahresrechnung Strom ist es erforderlich, einen Betrag in Höhe von 324.000,00 € überplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Deckung der überplanmäßigen Mehraufwendungen erfolgt durch Mehrerträge bei folgenden Buchungsstellen:

36.03.01.442200-0512 – Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Höhe von 193.125,70 Euro

61.01.01.405100 - Kompensationszahlung (Familienleistungsausgleich) in Höhe von 130.874,30 Euro