Beschlussvorschlag:
1. Die VertreterInnen der Stadt Kamen in den
Gremien (Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat) der WFG werden beauftragt,
den notwendigen Beschlussvorlagen zum Austritt der WFG aus der WZL-GmbH
zuzustimmen und die Geschäftsführung zu bevollmächtigen sämtliche Erklärungen
sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Austritt aus der WZL-GmbH
vorzunehmen.
2. Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Die
Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH (WZL-GmbH) wurde am 24.06.1998
gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist es, zum Wohle der Allgemeinheit die
wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt Lünen in struktureller Hinsicht unter
Beachtung ökologischer Erfordernisse voranzutreiben und zu begleiten sowie die
Unterstützung im Bereich des Boden- und Liegenschaftsmanagements betreffend die
Grundstücke und Immobilien der Stadt Lünen. Ziel ist es, neue Arbeitsplätze zu
schaffen und bestehende für die Zukunft zu sichern und die Lebensmöglichkeiten
im Stadtgebiet Lünen nachhaltig zu verbessern. Der Unternehmensgegenstand
umfasst insbesondere den An- und Verkauf sowie die Vermarktung und Verwaltung
von Grundstücken und Immobilien. Die Leistungen für Unternehmen umfassen
insbesondere den Nachweis von Grundstücksflächen zum Zweck der Ansiedlung sowie
die Beratung über öffentliche Finanzierungshilfen.
Die Stadt Kamen
hält über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG)
eine mittelbare Beteiligung an der WZL-GmbH in Höhe von 0,89 %.
Die Stadt Lünen
möchte Alleingesellschafterin der WZL-GmbH werden und beabsichtigt, die
Geschäftsanteile gegen Zahlung der Stammeinlage (siehe nachfolgende Tabelle)
zurückzukaufen. Diesem Angebot werden nach Auskunft der Stadt Lünen die
Stadtwerke Lünen GmbH und die Sparkasse an der Lippe folgen. Die
Geschäftsanteile (Nennbetrag) verteilen sich derzeit wie folgt:
Geschäftsanteile |
Euro |
Prozent |
Stadt Lünen |
26.520,00 € |
51,00 % |
8.840,00 € |
17,00 % |
|
Sparkasse an der Lippe |
8.320,00 € |
16,00 % |
Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den
Kreis Unna mbH |
8.320,00 € |
16,00 % |
Der Wunsch der
Stadt Lünen nach einer Alleingesellschafterinnenstellung steht im Zusammenhang
mit der beabsichtigten Gründung einer „Projektgesellschaft Lippholthausen“
(PEG) und dem damit möglichen Grunderwerb einer großen Gewerbe- und
Industriefläche auf dem Gelände des ehemaligen STEAG-Kraftwerks in Lünen.
Gesellschafterinnen der PEG sollen u. a. die WFG und die WZL-GmbH werden. Da
Einzelheiten noch zu klären sind, wird eine entsprechende Beschlussvorlage zu
einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. Durch die vorgesehene unmittelbare
Beteiligung der WFG an der Projektgesellschaft können die Anteilsverhältnisse
sachgerecht ausgestaltet werden und die Beteiligten eigenständig und
unmittelbar in den Gremien der Gesellschaft agieren.
Parallel zum
Ankauf der Geschäftsanteile der Mitgesellschafterinnen an der WZL-GmbH durch
die Stadt Lünen wird die Übertragung des operativen Geschäftes der WZL-GmbH auf
die Technologiezentrum Lünen GmbH (LÜNTEC GmbH) vorbereitet.
Vor dem
Hintergrund der Übertragung der Wirtschaftsförderungsaktivitäten auf die LÜNTEC
GmbH, an welcher die WFG – mit 24 % der Geschäftsanteile - ebenfalls beteiligt
ist, ist auch die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nicht gefährdet.
Am 14.03.2023
hat die Stadt Lünen die WFG darüber informiert, dass sie die Geschäftsanteile
aller Mitgesellschafterinnen zurückkaufen möchte. Einen entsprechenden
Beschluss hat der Rat der Stadt Lünen am 09.03.2023 gefasst (siehe Anlage 1).
Zur
Verwirklichung sind notariell beglaubigte Kauf-/Abtretungsvereinbarungen zu schließen.
Darüber hinaus sind neben den Beschlüssen in den Gremien der WFG gemäß § 111
der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auch vorherige
Ratsbeschlüsse aller an der WFG beteiligten Städte und Gemeinden bzw. ein
Kreistagsbeschluss erforderlich.
Anlagen:
- Ratsbeschluss der Stadt Lünen vom 09.03.2023