Betreff
Austritt der Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) aus der Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH (WZL-GmbH)
Vorlage
062/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die VertreterInnen der Stadt Kamen in den Gremien (Gesellschafterversammlung und Aufsichtsrat) der WFG werden beauftragt, den notwendigen Beschlussvorlagen zum Austritt der WFG aus der WZL-GmbH zuzustimmen und die Geschäftsführung zu bevollmächtigen sämtliche Erklärungen sowie Rechtshandlungen im Zusammenhang mit dem Austritt aus der WZL-GmbH vorzunehmen.

 

2.    Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das kommunalrechtliche Anzeigeverfahren durchzuführen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Die Wirtschaftsförderungszentrum Lünen GmbH (WZL-GmbH) wurde am 24.06.1998 gegründet. Gegenstand der Gesellschaft ist es, zum Wohle der Allgemeinheit die wirtschaftliche Entwicklung in der Stadt Lünen in struktureller Hinsicht unter Beachtung ökologischer Erfordernisse voranzutreiben und zu begleiten sowie die Unterstützung im Bereich des Boden- und Liegenschaftsmanagements betreffend die Grundstücke und Immobilien der Stadt Lünen. Ziel ist es, neue Arbeitsplätze zu schaffen und bestehende für die Zukunft zu sichern und die Lebensmöglichkeiten im Stadtgebiet Lünen nachhaltig zu verbessern. Der Unternehmensgegenstand umfasst insbesondere den An- und Verkauf sowie die Vermarktung und Verwaltung von Grundstücken und Immobilien. Die Leistungen für Unternehmen umfassen insbesondere den Nachweis von Grundstücksflächen zum Zweck der Ansiedlung sowie die Beratung über öffentliche Finanzierungshilfen.

 

Die Stadt Kamen hält über die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG) eine mittelbare Beteiligung an der WZL-GmbH in Höhe von 0,89 %.

 

Die Stadt Lünen möchte Alleingesellschafterin der WZL-GmbH werden und beabsichtigt, die Geschäftsanteile gegen Zahlung der Stammeinlage (siehe nachfolgende Tabelle) zurückzukaufen. Diesem Angebot werden nach Auskunft der Stadt Lünen die Stadtwerke Lünen GmbH und die Sparkasse an der Lippe folgen. Die Geschäftsanteile (Nennbetrag) verteilen sich derzeit wie folgt:

 

Geschäftsanteile

Euro

Prozent

Stadt Lünen

26.520,00 €

51,00 %

Stadtwerke Lünen GmbH

  8.840,00 €

17,00 %

Sparkasse an der Lippe

8.320,00 €

16,00 %

Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH

8.320,00 €

16,00 %

 

Der Wunsch der Stadt Lünen nach einer Alleingesellschafterinnenstellung steht im Zusammenhang mit der beabsichtigten Gründung einer „Projektgesellschaft Lippholthausen“ (PEG) und dem damit möglichen Grunderwerb einer großen Gewerbe- und Industriefläche auf dem Gelände des ehemaligen STEAG-Kraftwerks in Lünen. Gesellschafterinnen der PEG sollen u. a. die WFG und die WZL-GmbH werden. Da Einzelheiten noch zu klären sind, wird eine entsprechende Beschlussvorlage zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht. Durch die vorgesehene unmittelbare Beteiligung der WFG an der Projektgesellschaft können die Anteilsverhältnisse sachgerecht ausgestaltet werden und die Beteiligten eigenständig und unmittelbar in den Gremien der Gesellschaft agieren.

 

Parallel zum Ankauf der Geschäftsanteile der Mitgesellschafterinnen an der WZL-GmbH durch die Stadt Lünen wird die Übertragung des operativen Geschäftes der WZL-GmbH auf die Technologiezentrum Lünen GmbH (LÜNTEC GmbH) vorbereitet.

 

Vor dem Hintergrund der Übertragung der Wirtschaftsförderungsaktivitäten auf die LÜNTEC GmbH, an welcher die WFG – mit 24 % der Geschäftsanteile - ebenfalls beteiligt ist, ist auch die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben nicht gefährdet.

 

Am 14.03.2023 hat die Stadt Lünen die WFG darüber informiert, dass sie die Geschäftsanteile aller Mitgesellschafterinnen zurückkaufen möchte. Einen entsprechenden Beschluss hat der Rat der Stadt Lünen am 09.03.2023 gefasst (siehe Anlage 1).

 

Zur Verwirklichung sind notariell beglaubigte Kauf-/Abtretungsvereinbarungen zu schließen. Darüber hinaus sind neben den Beschlüssen in den Gremien der WFG gemäß § 111 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) auch vorherige Ratsbeschlüsse aller an der WFG beteiligten Städte und Gemeinden bzw. ein Kreistagsbeschluss erforderlich.

 


Anlagen:

 

-       Ratsbeschluss der Stadt Lünen vom 09.03.2023