Betreff
Entlastung der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH für das Geschäftsjahr 2022
Vorlage
059/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie folgt abzustimmen:

 

-           Der Geschäftsführung der TECHNOPARK KAMEN GmbH wird gemäß § 9 Abs. 3 a des Gesellschaftsvertrages uneingeschränkt Entlastung erteilt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Gemäß § 9 Abs. 3 lit. a Gesellschaftsvertrag beschließt die Gesellschafterversammlung über die Entlastung der Geschäftsführung.

 

Die Entlastung der Geschäftsführung für das betreffende Geschäftsjahr hat die Wirkung, dass die Gesellschafterversammlung die Führung der Geschäfte billigt, der Geschäftsführung insoweit das Vertrauen für die Zukunft ausspricht und die Geschäftsführung grundsätzlich von ihrer Haftung für den betreffenden Zeitraum befreit.

 

Der Jahresabschluss 2022 der Technopark Kamen GmbH wurde am 23.03.2023 aufgestellt sowie den Vertreterinnen und Vertreter der Gesellschafterversammlung und der beauftragten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft unverzüglich vorgelegt. Eine Zustellung des Prüfberichtes ist bis zur Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht erfolgt. Der Prüfbericht sowie der darin enthaltene Bestätigungsvermerk mit dem Urteil, dass die Prüfung zu keinen Einwänden führte, werden rechtzeitig vor der Beschlussfassung vorliegen.

 

Der Prüfauftrag schloss gemmäß § 12 Abs. 1 Gesellschaftsvertrag auch die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen sind gemäß § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag an Weisungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie werden durch den Ratsbeschluss beauftragt, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.