Betreff
Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2022
Vorlage
058/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

1.         Der Jahresabschluss der TECHNOPARK KAMEN GmbH zum 31.12.2022 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

2.         Der Lagebericht wird genehmigt.

 

3.         Die Überzahlung des Verlustausgleiches in Höhe von 62.908,00 € wird an die Stadt Kamen zurückerstattet.

 

4.         Der Jahresüberschuss i. H. v. 25.836,70 € wird an die Eignerin Stadt Kamen abgeführt.


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Für das Wirtschaftsjahr 2022 wurden zur Deckung des Verlustausgleiches der Technopark Kamen GmbH (TPK GmbH) Mittel in Höhe von 63.000 € angemeldet. Dies entsprach im We­sentlichen dem Wirtschaftsplan 2022 (62.908,00 €) der GmbH. Die Mittel wurden unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die TPK GmbH ausgezahlt.

 

Im Ergebnis ist ein Jahresüberschuss i. H. v. 25.836,70 € erwirtschaftet worden. Da auch künftige Verluste gegebenenfalls von der Eignerin Stadt Kamen getragen werden, ist eine Rückla­gen-bildung nicht notwendig. Nach Feststellung des Jahresabschlusses kann der Jahresgewinn voll-ständig an die Stadt Kamen abgeführt werden. Von der GmbH sind die Verlustausgleichs­zahlungen i. H. v. 62.908 € an die Stadt Kamen zurückzuzahlen.

 

Die Geschäftsführung geht davon aus, dass es aufgrund des Umfangs der freiwerdenden Flächen und der derzeitigen unsicheren wirtschaftlichen Gesamtsituation zu einem Rückgang der Ver­marktungsquoten im Vergleich zu den Vorjahren kommt.

 

Der nach § 12 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht werden von der EversheimStuible Treuberater GmbH geprüft. Die Prüfung hat bisher zu keinerlei Ein-wendungen geführt. Eine Zustellung des uneingeschränkten Bestätigungsvermerks der E­versheimStuible Treuberater GmbH ist bis zur Erstellung der Beschlussvorlage noch nicht erfolgt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk in vollem Wortlaut wird jedoch rechtzeitig vor der Beschlussfassung nachgereicht.

 

Gemäß § 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag stellt die Gesellschafterversammlung den Jahresab­schluss fest und beschließt über die Ergebnisverwendung. Die Gesellschafterin hat gemäß § 12 Abs. 3 und 4 des Gesellschaftsvertrages bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Ge­schäfts-jahres über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Genehmigung des Lage­berichtes und über die Ergebnisverwendung zu beschließen.

 

Die Vertreterinnen und Vertreter der Stadt Kamen sind gemäß § 8 Abs. 6 Gesellschaftsvertrag an Weisungen und Beschlüsse des Rates und seiner Ausschüsse gebunden. Sie werden durch den Ratsbeschluss beauftragt, entsprechend in der Gesellschafterversammlung zu beschließen.