Betreff
Vorschlag für die Wahl der Hauptschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028
Vorlage
057/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen verabschiedet die Vorschlagsliste für die Wahl der Hauptschöffen für die Amtsperiode 2024 bis 2028.

 

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Mit Schreiben vom 06.01.2023 hat der Präsident des Landgerichtes Dortmund die Anzahl der auf die Stadt Kamen entfallenden Hauptschöffen auf 16 Personen festgelegt.

 

Die Gemeinden sind verpflichtet, eine Vorschlagsliste mit mindestens der doppelten Anzahl an Personen aufzustellen und diese dem aufsichtsführenden Richter des Amtsgerichtes

zuzuleiten.

 

Die im Rat der Stadt Kamen vertretenen Parteien haben entsprechende Vorschläge unterbreitet. Des Weiteren wurden im Januar d.J. in der örtlichen Presse sowie auf der Homepage der Stadt Kamen interessierte Bürgerinnen und Bürger dazu aufgerufen, sich um Aufnahme in die Vorschlagsliste zu bewerben.

 

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund geschehen, dass die für die Schöffenwahl ein­schlägige Ausführungsverordnung des Justizministeriums und der Runderlass des Ministeriums für Generationen, Familien, Frauen und Integration vorschreiben, dass alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen zu berücksichtigen sind. Außerdem verlangen diese Vorschriften, dass Personen, die für die Schöffentätigkeit ein besonderes Interesse durch ihre Bewerbung dokumentiert haben, in die Vorschlagsliste aufgenommen werden sollen.

 

Seitens der Verwaltung wurde geprüft, dass die in den §§ 33, 34 Gerichtsverfassungsgesetz angeführten Gründe für eine Nichtberufung zum Schöffen bei den Bewerbern nicht vorliegen.

 

Nach § 36 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist die Vorschlagsliste von 2/3 der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates zu beschließen.

 

Aus dieser Vorschlagsliste wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kamen im September oder Oktober d.J. mit einer Mehrheit von 2/3 der Stimmen 12 Hauptschöffen/-innen für die Strafkammer des Landgerichtes Dortmund und 4 Hauptschöffen/innen für das Schöffengericht Unna.

 

 

Um Beschlussfassung wird gebeten.