Betreff
Zweite Änderung des Weiterleitungsvertrages Kommunales Integrationsmanagement
Vorlage
056/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den für die Umsetzung des Förderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement (KIM)“ bei dem Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (MKFFI) des Landes Nordrhein-Westfalen im Rahmen des Bausteins II, notwendigen weiteren Kooperationsvertrag mit der Stadt Bergkamen und der Gemeinde Bönen abzuschließen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Kreis Unna beteiligt sich mit dem Kommunalen Integrationszentrum an dem Förderprogramm des Landes NRW „KIM - Kommunales Integrationsmanagement“.

Der Baustein II definiert in diesem Förderprogramm das rechtskreisübergreifende Fallmanage­ment für geflüchtete Menschen, welches vor Ort, also in den kreisangehörigen Kommunen zu etablieren ist.

Der Kreis Unna erhält mit Zuwendungsbescheid vom 15.02.2023 eine fachbezogene Pauschale für 18 Personalstellen zur Implementierung und Durchführung eines rechtskreisübergreifenden individuellen Case Managements (Baustein II KIM) im Zeitraum 01.01.2023 bis 31.12.2023 in Höhe von insgesamt 1.026.000 Euro.

Die zweite Änderung des Weiterleitungsvertrages betrifft insoweit die Ergänzung der Regelung zum Anschlussbescheid im § 7 Absatz 3 des Weiterleitungsvertrages sowie die Änderung der Nachweisfrist im § 8 und die Anpassung der Beträge auf 57.000 € pro VzÄ. Alle anderen Regelungen des Weiterleitungsvertrages vom 13.01.2022 und der 1. Änderung vom 25.08.22 bleiben unberührt.

Als unmittelbarer Weiterleitungsempfängerin schließt die Stadt Bergkamen diesen Vertrag mit dem Kreis Unna.

Dies wiederum hat zur Folge, dass auch die Stadt Kamen einen weiteren Vertrag über die Weiterleitung der Mittel mit der Stadt Bergkamen schließen muss, da die Stadt Bergkamen die Beträge für den gesamten Mittelkreis erhält und nach dem gebildeten Schlüssel verteilt.