Betreff
Satzung über die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamen
Vorlage
054/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage vorgelegte „Satzung über die Aufwandsentschädigung für die ehrenamtlichen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Kamen“ (Feuerwehrentschädigungssatzung) wird beschlossen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Ehrenamtliche Angehörige der Feuerwehr Kamen erhalten für festgelegte Tätigkeiten eine Aufwandsentschädigung. Hierzu gehört nicht nur die Teilnahme am Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzdienst. Auch für die Übernahme von Brandsicherheitswachen sowie für die Wahrnehmung administrativer und einsatzvorbereitender Tätigkeiten von dazu ernannten bzw. bestellten Funktionsträgern wird eine Aufwandsentschädigung gezahlt. Gesetzliche Grundlage dafür ist § 22 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) vom 17.12.2015.

Zuletzt wurden die bisherigen Beträge im Jahr 2013 angepasst.

 

Im strukturellen Aufbau der Feuerwehr Kamen wurden seither diverse Änderungen vorgenommen. So wurden u.a. neue Funktionen geschaffen (z.B. durch die Gründung der Kinderfeuerwehr). 

 

Weiterhin hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Wirkung ab 01.01.2022 die Entschädigungsverordnung geändert; diese ist gemäß § 12 Abs. 7 Satz 6 i. V. m. § 11 Abs. 6 BHKG Basis der Berechnung von Aufwandsentschädigungen.

 

Die zuletzt 2013 geänderten Beträge sind daher umfassend anzupassen und in Form der beigefügten Satzung festzuhalten.

Die Beträge ergeben sich jeweils anteilig aus der Entschädigung von Ratsmitgliedern und berechnen sich wie folgt:

 

          LdF: 1/1 des Satzes für ein Ratsmitglied nach der EntschVO NRW

          stv. LdF: 1/2 des Satzes

          Löschzugführer: 1/4

           stv. Löschzugführer: 1/8

           Einheitsführer: 1/8

           stv. Einheitsführer: 1/10

          Stadtjugendfeuerwehrwart und Stadtkinderfeuerwehrwartin: 1/7

           Jugendfeuerwehrwarte und Kinderfeuerwehrwarte: 1/10

          stv. Jugendfeuerwehrwart / stv. Kinderfeuerwehrwarte: 1/18

           Leiter SE IuK: 1/10

           stv. Leiter SE IuK: 1/18

           Ressortleiter: 1/10

          stv. Ressortleiter: 1/18

 

Die genauen Zahlbeträge sind der Anlage zu entnehmen.