Betreff
Flächendeckender Glasfaserausbau auf dem Gebiet der Stadt Kamen
hier: Genehmigung des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH DGN
Vorlage
053/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Kamen genehmigt den Abschluss der vorgelegten Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH DGN.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Ausgangslage:

Die Gigabitstrategie des Bundes, die im Jahr 2022 verabschiedet wurde, sieht aufgrund der immer noch geringen Glasfaserversorgungslage im Kontext mit dem geförderten Glasfaserausbau eine hohe Präferenz für die Forcierung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Diesen voranzutreiben ist klare Zielbeschreibung.

Im Herbst vergangenen Jahres hat die Deutsche GigaNetz GmbH den Städten Kamen, Bergkamen und Bönen einen Projektvorschlag zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der Glasfasernetze in den Mittelkreiskommunen vorgeschlagen. Das Konzept greift die bereits bestehenden interkommunalen Planungen des geförderten Glasfaserausbaus in den Städten auf. Im Auftrag der Kommunen und im laufenden Austausch wird dieser Prozess operativ gesteuert von dem zu diesem Zweck errichteten Bereitbandbetrieb Kamen-Bergkamen-Bönen. Über den Verfahrensstand der aufgelegten zu 90% geförderten Glasfaserausbauprojekten der „Weißen Flecken“ und der Gewerbegebiete wurde in den Gremien laufend informiert. Zuletzt am 31.01.2023 wurde in einer Informationsveranstaltung des BBB in Kamen die Ausbauplanung vorgestellt. Im Rahmen eines weiteren interkommunalen Treffens am 05.06.2023 in Kamen erhielten die beteiligten Räte umfassende Informationen zu der beabsichtigten Kooperation zum eigenwirtschaftlichen Ausbau aus erster Hand von den Experten der beteiligten Projektpartner.
Um eine Vollversorgung mit Glasfaserinfrastruktur zu erhalten, soll der subventionierte Ausbau ergänzt werden um das eigenwirtschaftliche Ausbauprojekt der DGN GmbH.

Der vollständige Ausbau der Glasfasernetze ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen Infrastruktur. Da der geförderte Ausbau der vorgegebenen Aufgreifschwellen (30 Mbit/s bzw. 100 Mbit/s) nur einen Teil der Haushalte, Betriebe und Institutionen erreichen wird, ist ein ergänzender eigenwirtschaftlicher Ausbau ein geeignetes Instrument, um möglichst flächendeckend und zeitnah eine vollumfängliche Versorgung zu erreichen. Ob weitere Förderprogramme zur Lückenschließung z.B. „Graue Flecken“ greifen, wird im Fokus bleiben.

Initiiert und koordiniert über den Kreis Unna wurden vergleichbare Kooperationen für eigenwirtschaftliche Ausbauplanungen von den Städten Selm, Holzwickede, Fröndenberg und Unna bereits abgeschlossen und die Vermarktung startet.

 

Deutsche GigaNetz GmbH
Die DGN GmbH mit Hauptsitz in Hamburg arbeitet bereits mit vielen Kommunen und Landkreisen zusammen, um den Glasfaserausbau voranzubringen. Auch in NRW gibt es bereits laufende Projekte z.B. in Soest, Voerde und Mönchengladbach.
Auch die DGN GmbH benötigt für den eigenwirtschaftlichen Ausbau ein Mindestkontingent (in der Regel 40% der Versorgungspunkte), um den Ausbau wirtschaftliche darstellen zu können. Der Ausbau erfolgt als FTTH Anschluss, also Ausbau Fiber to the home (Anschluss bis ins Haus). Es entstehen wie beim geförderten Ausbau keine Hausanschlusskosten für die Kunden. Weitere Informationen zum Unternehmen: www.deutsche-giganetz.de.
Um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu ermöglichen, wird das Unternehmen in Kürze in den Kommunen eine Nachfragebündelung starten und für den Glasfaseranschluss werben.

Kooperationsvereinbarung
Die Vereinbarung dient in erster Linie der Regelung der Zusammenarbeit der Kommunen und der DGN GmbH. Selbstverständlich ist der BBB Kamen-Bergkamen-Bönen aufgrund seiner Rolle als Treiber des geförderten Ausbaus eng einzubeziehen.
Die Vereinbarung legt fest, dass die Kommunen das Unternehmen bei der Nachfragebündelung und Netzplanung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen und enthält erste technische Rahmenbedingungen für den späteren Ausbau. Sie ersetzt nicht notwendige Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen auf der Grundlage entsprechender gesetzlicher Bestimmungen.
Hierbei sind die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), insbesondere das Diskriminierungsverbot anderer Marktteilnehmer zu berücksichtigen. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verlängert sich um 5 Jahre, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.

 

Fazit
Die Verwaltung begrüßt ausdrücklich und im Einvernehmen mit den Nachbarkommunen Bergkamen und Bönen die Initiative der DGN GmbH und sieht in der Zusammenarbeit eine große Chance für einen flächendeckenden Glasfaserausbau in der Stadt Kamen und ihren Nachbarstädten.

Dem Rat wird empfohlen, die vorgelegte Kooperationsvereinbarung aufgrund seiner Zuständigkeit gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu genehmigen.

Die Räte in Bönen und Bergkamen tagen zeitgleich. Die Rechtskraft dieses Beschlusses steht unter dem Vorbehalt der positiven Ratsbeschlüsse dort.