hier: Genehmigung des Abschlusses einer Kooperationsvereinbarung mit der Deutschen GigaNetz GmbH DGN
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Kamen genehmigt den Abschluss der vorgelegten Kooperationsvereinbarung mit der
Deutschen GigaNetz GmbH DGN.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Ausgangslage:
Die
Gigabitstrategie des Bundes, die im Jahr 2022 verabschiedet wurde, sieht
aufgrund der immer noch geringen Glasfaserversorgungslage im Kontext mit dem
geförderten Glasfaserausbau eine hohe Präferenz für die Forcierung des
eigenwirtschaftlichen Ausbaus. Diesen voranzutreiben ist klare
Zielbeschreibung.
Im Herbst
vergangenen Jahres hat die Deutsche GigaNetz GmbH den Städten Kamen, Bergkamen
und Bönen einen Projektvorschlag zum eigenwirtschaftlichen Ausbau der
Glasfasernetze in den Mittelkreiskommunen vorgeschlagen. Das Konzept greift die
bereits bestehenden interkommunalen Planungen des geförderten Glasfaserausbaus
in den Städten auf. Im Auftrag der Kommunen und im laufenden Austausch wird
dieser Prozess operativ gesteuert von dem zu diesem Zweck errichteten
Bereitbandbetrieb Kamen-Bergkamen-Bönen. Über den Verfahrensstand der
aufgelegten zu 90% geförderten Glasfaserausbauprojekten der „Weißen Flecken“
und der Gewerbegebiete wurde in den Gremien laufend informiert. Zuletzt am
31.01.2023 wurde in einer Informationsveranstaltung des BBB in Kamen die
Ausbauplanung vorgestellt. Im Rahmen eines weiteren interkommunalen Treffens am
05.06.2023 in Kamen erhielten die beteiligten Räte umfassende Informationen zu
der beabsichtigten Kooperation zum eigenwirtschaftlichen Ausbau aus erster Hand
von den Experten der beteiligten Projektpartner.
Um eine Vollversorgung mit Glasfaserinfrastruktur zu erhalten, soll der
subventionierte Ausbau ergänzt werden um das eigenwirtschaftliche Ausbauprojekt
der DGN GmbH.
Der vollständige
Ausbau der Glasfasernetze ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der kommunalen
Infrastruktur. Da der geförderte Ausbau der vorgegebenen Aufgreifschwellen (30
Mbit/s bzw. 100 Mbit/s) nur einen Teil der Haushalte, Betriebe und
Institutionen erreichen wird, ist ein ergänzender eigenwirtschaftlicher Ausbau
ein geeignetes Instrument, um möglichst flächendeckend und zeitnah eine
vollumfängliche Versorgung zu erreichen. Ob weitere Förderprogramme zur
Lückenschließung z.B. „Graue Flecken“ greifen, wird im Fokus bleiben.
Initiiert und
koordiniert über den Kreis Unna wurden vergleichbare Kooperationen für
eigenwirtschaftliche Ausbauplanungen von den Städten Selm, Holzwickede,
Fröndenberg und Unna bereits abgeschlossen und die Vermarktung startet.
Deutsche
GigaNetz GmbH
Die DGN GmbH mit Hauptsitz
in Hamburg arbeitet bereits mit vielen Kommunen und Landkreisen zusammen, um
den Glasfaserausbau voranzubringen. Auch in NRW gibt es bereits laufende
Projekte z.B. in Soest, Voerde und Mönchengladbach.
Auch die DGN GmbH benötigt für den eigenwirtschaftlichen Ausbau ein
Mindestkontingent (in der Regel 40% der Versorgungspunkte), um den Ausbau
wirtschaftliche darstellen zu können. Der Ausbau erfolgt als FTTH Anschluss,
also Ausbau Fiber to the home (Anschluss bis ins Haus). Es entstehen wie beim
geförderten Ausbau keine Hausanschlusskosten für die Kunden. Weitere
Informationen zum Unternehmen: www.deutsche-giganetz.de.
Um den eigenwirtschaftlichen Ausbau zu ermöglichen, wird das Unternehmen in
Kürze in den Kommunen eine Nachfragebündelung starten und für den
Glasfaseranschluss werben.
Kooperationsvereinbarung
Die Vereinbarung dient in
erster Linie der Regelung der Zusammenarbeit der Kommunen und der DGN GmbH.
Selbstverständlich ist der BBB Kamen-Bergkamen-Bönen aufgrund seiner Rolle als
Treiber des geförderten Ausbaus eng einzubeziehen.
Die Vereinbarung legt fest, dass die Kommunen das Unternehmen bei der
Nachfragebündelung und Netzplanung im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen
und enthält erste technische Rahmenbedingungen für den späteren Ausbau. Sie
ersetzt nicht notwendige Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen auf der
Grundlage entsprechender gesetzlicher Bestimmungen.
Hierbei sind die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes (TKG), insbesondere
das Diskriminierungsverbot anderer Marktteilnehmer zu berücksichtigen. Die
Vereinbarung hat eine Laufzeit von 10 Jahren und verlängert sich um 5 Jahre,
wenn nicht fristgerecht gekündigt wird.
Fazit
Die Verwaltung begrüßt
ausdrücklich und im Einvernehmen mit den Nachbarkommunen Bergkamen und Bönen
die Initiative der DGN GmbH und sieht in der Zusammenarbeit eine große Chance
für einen flächendeckenden Glasfaserausbau in der Stadt Kamen und ihren
Nachbarstädten.
Dem Rat wird
empfohlen, die vorgelegte Kooperationsvereinbarung aufgrund seiner
Zuständigkeit gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 GO NRW zu genehmigen.
Die Räte in Bönen
und Bergkamen tagen zeitgleich. Die Rechtskraft dieses Beschlusses steht unter
dem Vorbehalt der positiven Ratsbeschlüsse dort.