Betreff
Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2022
Vorlage
050/2023
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:

 

  1. Der Jahresabschluss der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2022 wird in der vorgelegten Form festgestellt.

 

  1. Der Lagebericht wird genehmigt.

 

  1. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 335.800,94 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.

 


Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):

 

Der Wirtschaftsplan 2022 der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschafterversammlung der KBG am 16.11.21 mit einem Verlust von 362.900 € beschlossen.

Im Haushalt der Stadt Kamen wurde für das Jahr 2022 der Betrag von 362.900 € bereitgestellt. Dieser wurde unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.

Der Verlust des Jahres 2022 beträgt 335.800,94 €. Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten Abschlagszahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses in der Gesellschafterversammlung im August 2023 27.099,06 € von der KBG an die Stadt zurückgezahlt.

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 54.578,86 € verschlechtert.

 

Die Gesellschaft erzielte im Geschäftsjahr 2022 ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme von -336 T€ (Vj. -281 T€). Die Gesamterträge stiegen im Verhältnis zum Vorjahr um 310 T€ auf 641 T€ (Vj. 331 T€). Die Gesamtaufwendungen stiegen um 365 T€ auf 977 T€ (Vj. 612 T€).

 

Auch im Jahr 2022 wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nach wie vor erbringen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung sowie im technischen Bereich Leistungen für die Gesellschafterin. Für diese Leistungen erhält die KBG eine Erstattung. Die Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch eine Mitarbeiterin der Gesellschafterin gestellt.

Der nach § 14 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Dies hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem Wortlaut aus dem als Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.

Der geprüfte Jahresabschluss, der Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der Gesellschafterversammlung am 23.05.23 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Hauptprüfer WP/StB Stephan Cebulla erläuterte den Prüfungsbericht und ging auf Fragen der Gesellschafterversammlung ein.

Gemäß § 11 Abs. 1 c des Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des Lageberichts der Gesellschafterversammlung.

Da die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem. § 9 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen nur nach Weisung des Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.

Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.

 

Anlage

Testatexemplar der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.22