Beschlussvorschlag:
Die Vertreter und
Vertreterinnen der Stadt Kamen werden beauftragt, in der
Gesellschafterversammlung wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
- Der Jahresabschluss der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.2022 wird in der vorgelegten
Form festgestellt.
- Der Lagebericht wird genehmigt.
- Der Jahresfehlbetrag in Höhe von
335.800,94 € wird von der Stadt Kamen ausgeglichen.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Der Wirtschaftsplan 2022 der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH wurde von der Gesellschafterversammlung der
KBG am 16.11.21 mit einem Verlust von 362.900 € beschlossen.
Im Haushalt der Stadt Kamen wurde für das
Jahr 2022 der Betrag von 362.900 € bereitgestellt. Dieser wurde
unterjährig in Form von Abschlagsleistungen an die KBG ausgezahlt.
Der Verlust des Jahres 2022 beträgt
335.800,94 €. Unter Berücksichtigung der bereits geleisteten
Abschlagszahlungen werden nach Feststellung des Jahresabschlusses in der
Gesellschafterversammlung im August 2023 27.099,06 € von der KBG an die
Stadt zurückgezahlt.
Im Vergleich zum
Vorjahr hat sich das Jahresergebnis um 54.578,86 € verschlechtert.
Die Gesellschaft
erzielte im Geschäftsjahr 2022 ein Jahresergebnis vor Verlustübernahme von
-336 T€ (Vj. -281 T€). Die Gesamterträge stiegen im Verhältnis zum
Vorjahr um 310 T€ auf 641 T€ (Vj. 331 T€). Die
Gesamtaufwendungen stiegen um 365 T€ auf 977 T€
(Vj. 612 T€).
Auch im Jahr 2022
wurde der auf Basis einer Strukturanalyse aufgestellte Maßnahmenkatalog zur
Optimierung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH weiter umgesetzt. Nach wie vor erbringen die
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Verwaltung sowie im technischen Bereich
Leistungen für die Gesellschafterin. Für diese Leistungen erhält die KBG eine
Erstattung. Die Buchhaltung wird weiterhin gegen Entgelt durch eine
Mitarbeiterin der Gesellschafterin gestellt.
Der nach § 14 Abs. 1 des
Gesellschaftsvertrages von der Geschäftsführung aufzustellende Jahresabschluss
(Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang) und der Lagebericht wurden
von der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft.
Dies hat zu keinen Einwendungen geführt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk
der Dr. Röhricht - Dr. Schillen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist in vollem
Wortlaut aus dem als Anlage beigefügten Testatexemplar ersichtlich.
Der geprüfte Jahresabschluss, der
Lagebericht und der Prüfungsbericht wurden der Gesellschafterversammlung am
23.05.23 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Der Hauptprüfer WP/StB Stephan Cebulla
erläuterte den Prüfungsbericht und ging auf Fragen der
Gesellschafterversammlung ein.
Gemäß § 11 Abs. 1 c des
Gesellschaftsvertrages unterliegt die Beschlussfassung über die Feststellung
des Jahresabschlusses, über die Ergebnisverwendung und über die Genehmigung des
Lageberichts der Gesellschafterversammlung.
Da die Vertreter und Vertreterinnen der
Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung der KBG gem. § 9 Abs. 2
des Gesellschaftsvertrages in den genannten Fällen nur nach Weisung des Rates
Gesellschafterbeschlüsse fassen können, wird der Rat um Beratung und
entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt
Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.
Anlage
Testatexemplar der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH zum 31.12.22