Beschlussvorschlag:
Die Vertreter und Vertreterinnen der Stadt
Kamen werden beauftragt, in der Gesellschafterversammlung der Kamener
Betriebsführungsgesellschaft mbH (KBG) wie nachstehend aufgeführt abzustimmen:
Die Geschäftsführung
der Kamener Betriebsführungsgesellschaft mbH wird
gem. § 11 Abs. 1 d des Gesellschaftsvertrages für das Geschäftsjahr 2022 uneingeschränkt
entlastet.
Sachverhalt und Begründung (einschl. finanzielle Möglichkeit der Verwirklichung):
Gem. § 46 Nr. 5 GmbHG und § 11 Abs. 1 d
des Gesellschaftsvertrages beschließt die Gesellschafterversammlung über die
Entlastung der Geschäftsführung.
Da die Vertreter und Vertreterinnen des Rates
der Stadt Kamen in der Gesellschafterversammlung nur nach den Weisungen des
Rates Gesellschafterbeschlüsse fassen können (§ 9 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag),
wird der Rat um Beratung und entsprechende Beschlussfassung gebeten.
Die Entlastung der Geschäftsführung für das
betreffende Geschäftsjahr hat die Wirkung, dass die Gesellschafterversammlung
die Führung der Geschäfte billigt, der Geschäftsführung insoweit das Vertrauen
für die Zukunft ausspricht und die Geschäftsführung grundsätzlich von ihrer
Haftung für den betreffenden Zeitraum befreit.
Der Jahresabschluss 2022 der KBG wurde am
28.03.23 aufgestellt sowie der Gesellschafterversammlung und der beauftragten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vorgelegt. Diese begann unverzüglich mit der
Überprüfung. Mit Datum vom 11.04.23 wurde der entsprechende Prüfbericht
erstellt. Der Bestätigungsvermerk enthält das Urteil, dass die Prüfung zu
keinen Einwänden führte.
Der Prüfauftrag schloss gem.
§ 14 Nr. 6 des Gesellschaftsvertrages auch die Prüfung der
Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse
gem. § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) ein.
Die Verwaltung
empfiehlt dem Rat der Stadt Kamen, gemäß dem Beschlussvorschlag zu entscheiden.